Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Referenzliste: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in der Größe und Art vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzen nachzuweisen. Die Referenzdarstellung muss neben der Bezeichnung, den erbrachten Leistungen und dem Auftragswert auch die Benennung des Auftraggebers/der Auftraggeberin sowie eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin mit Kontaktdaten beinhalten.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon ob sie dem Unternehmen des Bieters angehören oder nicht: Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (rein informatorisch).
3. Angabe, welche Teile des Auftrags die Unternehmerin/der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin/vom Bieter beabsichtigt).
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner/ihrer Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (nur informativ als Aufstellung),
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon ob sie seinem/ihrem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die das Unternehmen für die Errichtung des Bauwerks verfügt (nur informativ),
3. Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Auftragserfüllung zur Verfügung steht: Benennung des Entsorgungsweges und der Entsorgungsstelle,
4. Angabe, welche Nachunternehmer der Unternehmer mit Teilen des Auftrags zu unter beauftragen beabsichtigt(sofern vom Bieter beabsichtigt),
5. Bescheinigungen unabhängiger Stellen als Nachweis dafür, dass Bewerberinnen/Bewerber oder Bieterinnen/Bieter die vorgegebenen Normen der Qualitätssicherung erfüllen: Transportgenehmigung zur Beförderung kontaminierter Böden.
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle beziehungsweise die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter/von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm/ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.