Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag i. H. v. 1 450 500 EUR (Obergrenze) über die dauerhafte Überlassung (Kauf) einer Softwarelösung zum Reporting von Backups und zum Monitoring der Backup Infrastruktur, Unterstützungsleistungen bei der Installation, Konfiguration und Parametrisierung der Software, Unterstützung bei der Erstellung des Betriebshandbuchs sowie Erbringung von Leistungen zur Pflege der Software für den Zielbetrieb Bundeswehr im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. §11 Abs.1 S.1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Die zu liefernenden Mengen können Sie im Leistungswettbewerb aus dem Leistungsverzeichnis entnehmen. Die Reporting-Infrastruktur ist ein zentrales Überwachungsinstrument im Bereich der laufenden Backup-Produkte der Server der Bundeswehr und der BWI. Die Reports haben im Wesentlichen 2 Ziele: 1. Nachweis (Report) der Durchführung erfolgreicher Backups, 2. Überblick (Monitoring) über die gesamten Backup-Infrastruktur.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-10.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 967 000 EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 1 450 500 EUR.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 967 000 EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 1 450 500 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI GmbH
Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192
Postleitzahl: 53117
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi.de🌏
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de📧
Wir fordern für die Übermittlung der Teilnahmeanträge nach § 19 Abs. 5 Nr. 1 VSVgV die fortgeschrittene elektronische Signatur.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag i. H. v. 1 450 500 EUR (Obergrenze) über die dauerhafte Überlassung (Kauf) einer Softwarelösung zum Reporting von Backups und zum Monitoring der Backup Infrastruktur, Unterstützungsleistungen bei der Installation, Konfiguration und Parametrisierung der Software, Unterstützung bei der Erstellung des Betriebshandbuchs sowie Erbringung von Leistungen zur Pflege der Software für den Zielbetrieb Bundeswehr im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. §11 Abs.1 S.1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben.
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag i. H. v. 1 450 500 EUR (Obergrenze) über die dauerhafte Überlassung (Kauf) einer Softwarelösung zum Reporting von Backups und zum Monitoring der Backup Infrastruktur, Unterstützungsleistungen bei der Installation, Konfiguration und Parametrisierung der Software, Unterstützung bei der Erstellung des Betriebshandbuchs sowie Erbringung von Leistungen zur Pflege der Software für den Zielbetrieb Bundeswehr im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. §11 Abs.1 S.1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben.
Die zu liefernenden Mengen können Sie im Leistungswettbewerb aus dem Leistungsverzeichnis entnehmen.
Die Reporting-Infrastruktur ist ein zentrales Überwachungsinstrument im Bereich der laufenden Backup-Produkte der Server der Bundeswehr und der BWI. Die Reports haben im Wesentlichen 2 Ziele:
1. Nachweis (Report) der Durchführung erfolgreicher Backups,
2. Überblick (Monitoring) über die gesamten Backup-Infrastruktur.
Beschreibung der Optionen:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 967 000 EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um 1 Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 1 450 500 EUR.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 967 000 EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um 1 Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 1 450 500 EUR.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 1196-DE-Backup Reporting
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Public Sourcing
Internetadresse: www.bwi.de🌏
URL der Dokumente: www.bwi.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie VI.4.1)
Postort: Wie VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 222-547105 (2020-11-10)