Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“12-KSP-20-140; GST- Erweiterungsbau für die GST-Temporäre Containeranlage
12-KSP-20-140”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst das Erstellen, Liefern und Montage der Containeranlage, sowie die Mietphase über 25 Monate und anschließende Rückbau.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Bauphase eines Ersatzbaus für die Grundschule Thesdorf muss der Grundschulbetrieb in Ausweichcontainer umgelagert werden. Zu diesem Zweck soll eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Bauphase eines Ersatzbaus für die Grundschule Thesdorf muss der Grundschulbetrieb in Ausweichcontainer umgelagert werden. Zu diesem Zweck soll eine nachfolgend beschriebene Containeranlage erstellt werden. Einordnung des Gebäudes Bei dem Ausweichquartier handelt es sich um eine zweigeschossige Containeranlage, welche für den Zeitraum der Gesamtbaumaßnahme des 1. Bauabschnitts gestellt und anschließend wieder zurückgebaut wird. Auf Grundlage der Begriffsdefinitionen des § 2 (4) L BO SH ist das Gebäude in die Gebäudeklasse 3 einzustufen. Die Gesamtlaufzeit (gesamte Miet- und Stellzeit mit nachträglichem Rückbau) beläuft sich auf 25 Monate. Ausschreibende Stelle ist die Zentrale Vergabestelle des Kreis Pinneberg im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes Pinneberg.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-09 📅
Datum des Endes: 2020-12-04 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Keine
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B. Die Zentrale Vergabestelle behält sich darüber hinaus vor, dass von Ihnen Bestätigungen / Nachweise...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B. Die Zentrale Vergabestelle behält sich darüber hinaus vor, dass von Ihnen Bestätigungen / Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung nachzureichen sind. Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
— Erklärung zur Insolvenz;
— Erklärung zu Verfehlungen;
— Erklärung zu Steuern;
— Erklärung zu Krankenkassen;
— Erklärung zu Berufsgenossenschaften;
— Erklärung zu Berufsregister;
— Erklärung zu Umsatz;
— Erklärung zu Referenzen;
— • Erklärung zu Haftpflichtversicherung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-01
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Personen die bei der Angebotsöffnung anwesend sein dürfen: §14a VOB/A, sofern es die aktuellen Bestimmungen in der Corona-Pandemie zulassen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884644📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
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Quelle: OJS 2020/S 150-366743 (2020-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 475 625 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Bauphase eines Ersatzbaus für die Grundschule Thesdorf muss der Grundschulbetrieb in Ausweichcontainer umgelagert werden. Z u diesem Zweck soll eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Bauphase eines Ersatzbaus für die Grundschule Thesdorf muss der Grundschulbetrieb in Ausweichcontainer umgelagert werden. Z u diesem Zweck soll eine nachfolgend beschriebene Containeranlage erstellt werden. Einordnung des Gebäudes Bei dem Ausweichquartier handelt es sich um eine zweigeschossige Containeranlage, welche für den Zeitraum der Gesamtbaumaßnahme des 1. Bauabschnitts gestellt und anschließend wieder zurückgebaut wird. Auf Grundlage der Begriffsdefinitionen des § 2 (4) L BO SH ist das Gebäude in die Gebäudeklasse 3 einzustufen. Die Gesamtlaufzeit (gesamte Miet- und Stellzeit mit nachträglichem Rückbau) beläuft sich auf 25 Monate. Ausschreibende Stelle ist die Zentrale Vergabestelle des Kreis Pinneberg im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes Pinneberg.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 150-366743
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SILOCO GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21035
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 475 625 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
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Quelle: OJS 2020/S 209-509483 (2020-10-22)