12-KSP-20-140; GST- Erweiterungsbau für die GST-Temporäre Containeranlage

Kreis Pinneberg

Die Leistung umfasst das Erstellen, Liefern und Montage der Containeranlage, sowie die Mietphase über 25 Monate und anschließende Rückbau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-31 Auftragsbekanntmachung
2020-10-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 12-KSP-20-140
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst das Erstellen, Liefern und Montage der Containeranlage, sowie die Mietphase über 25 Monate und anschließende Rückbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mobile, modulare Containergebäude 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Postleitzahl: 25337
Postort: Elmshorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-pinneberg.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@kreis-pinneberg.de 📧
Telefon: +49 41214502-4578 📞
Fax: +49 41214502-94578 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/D461C567-0241-461E-B416-48345839DFD0 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/D461C567-0241-461E-B416-48345839DFD0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-05 📅
Datum des Beginns: 2020-11-09 📅
Datum des Endes: 2020-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 150-366743
ABl. S-Ausgabe: 150

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Bauphase eines Ersatzbaus für die Grundschule Thesdorf muss der Grundschulbetrieb in Ausweichcontainer umgelagert werden. Zu diesem Zweck soll eine nachfolgend beschriebene Containeranlage erstellt werden. Einordnung des Gebäudes Bei dem Ausweichquartier handelt es sich um eine zweigeschossige Containeranlage, welche für den Zeitraum der Gesamtbaumaßnahme des 1. Bauabschnitts gestellt und anschließend wieder zurückgebaut wird. Auf Grundlage der Begriffsdefinitionen des § 2 (4) L BO SH ist das Gebäude in die Gebäudeklasse 3 einzustufen. Die Gesamtlaufzeit (gesamte Miet- und Stellzeit mit nachträglichem Rückbau) beläuft sich auf 25 Monate. Ausschreibende Stelle ist die Zentrale Vergabestelle des Kreis Pinneberg im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes Pinneberg.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Keine
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B. Die Zentrale Vergabestelle behält sich darüber hinaus vor, dass von Ihnen Bestätigungen / Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung nachzureichen sind. Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
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— Erklärung zur Insolvenz;
— Erklärung zu Verfehlungen;
— Erklärung zu Steuern;
— Erklärung zu Krankenkassen;
— Erklärung zu Berufsgenossenschaften;
— Erklärung zu Berufsregister;
— Erklärung zu Umsatz;
— Erklärung zu Referenzen;
— • Erklärung zu Haftpflichtversicherung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Personen die bei der Angebotsöffnung anwesend sein dürfen: §14a VOB/A, sofern es die aktuellen Bestimmungen in der Corona-Pandemie zulassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kreis-pinneberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/D461C567-0241-461E-B416-48345839DFD0 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884644 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-9884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
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Quelle: OJS 2020/S 150-366743 (2020-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 475 625 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 209-509483
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 150-366743
ABl. S-Ausgabe: 209

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Bauphase eines Ersatzbaus für die Grundschule Thesdorf muss der Grundschulbetrieb in Ausweichcontainer umgelagert werden. Z u diesem Zweck soll eine nachfolgend beschriebene Containeranlage erstellt werden. Einordnung des Gebäudes Bei dem Ausweichquartier handelt es sich um eine zweigeschossige Containeranlage, welche für den Zeitraum der Gesamtbaumaßnahme des 1. Bauabschnitts gestellt und anschließend wieder zurückgebaut wird. Auf Grundlage der Begriffsdefinitionen des § 2 (4) L BO SH ist das Gebäude in die Gebäudeklasse 3 einzustufen. Die Gesamtlaufzeit (gesamte Miet- und Stellzeit mit nachträglichem Rückbau) beläuft sich auf 25 Monate. Ausschreibende Stelle ist die Zentrale Vergabestelle des Kreis Pinneberg im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes Pinneberg.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Name: SILOCO GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21035
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 475 625 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
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Quelle: OJS 2020/S 209-509483 (2020-10-22)