Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen, Pflege- und Unterstützungsleistungen für eine Software zur Erstellung von Backups und der Datenwiederherstellung in Höhe von insgesamt 11 100 000,00 EUR zu vergeben. Der RV soll mit einer LZ von bis zu 7 Jahren abg. u. im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 11 Abs. 1 VSVgV an einen Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 36 M. haben. Der RV kann bis zu 2 Mal um jeweils 24 M. verlängert werden. Die einzuleitende Vergabe befasst sich mit der B. von Softwarelizenzen, Pflege- und Unterstützungsleistungen einer markterprobten Backup und Restore Softwarelösung für die SharePoint Umgebung im Rahmen des Gw4Bw Projektes, mit der sich MS SharePoint 2010, 2016, 2019 und künftige Releases sichern u. wiederherstellen lassen. Die SharePoint Farm wird künftig von rund 200 000 Anwendern genutzt u. das primäre Sicherungsvolumen wird bei rund 1,5 PB liegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2020-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
Eine Aufteilung der zu beschaffenden Lizenzen inkl. Pflege und weiterer Dienstleistungen (s. o.) auf verschiedene Fach- bzw. Mengenlose scheidet aus technischer Sicht aus, weil beabsichtigt wird eine einheitliche, funktionale und konsistente Gesamtlösung zu beschaffen.Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 7 400 000 EUR netto innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit ab Vertragsabschluss (Zuschlagserteilung) und endet nach 3 Jahren zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 11 100 000 EUR netto.
Eine Aufteilung der zu beschaffenden Lizenzen inkl. Pflege und weiterer Dienstleistungen (s. o.) auf verschiedene Fach- bzw. Mengenlose scheidet aus technischer Sicht aus, weil beabsichtigt wird eine einheitliche, funktionale und konsistente Gesamtlösung zu beschaffen.Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 7 400 000 EUR netto innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit ab Vertragsabschluss (Zuschlagserteilung) und endet nach 3 Jahren zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 11 100 000 EUR netto.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI GmbH
Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192
Postleitzahl: 53117
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi.de🌏
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de📧
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen, Pflege- und Unterstützungsleistungen für eine Software zur Erstellung von Backups und der Datenwiederherstellung in Höhe von insgesamt 11 100 000,00 EUR zu vergeben. Der RV soll mit einer LZ von bis zu 7 Jahren abg. u. im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 11 Abs. 1 VSVgV an einen Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 36 M. haben. Der RV kann bis zu 2 Mal um jeweils 24 M. verlängert werden.
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen, Pflege- und Unterstützungsleistungen für eine Software zur Erstellung von Backups und der Datenwiederherstellung in Höhe von insgesamt 11 100 000,00 EUR zu vergeben. Der RV soll mit einer LZ von bis zu 7 Jahren abg. u. im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 11 Abs. 1 VSVgV an einen Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 36 M. haben. Der RV kann bis zu 2 Mal um jeweils 24 M. verlängert werden.
Die einzuleitende Vergabe befasst sich mit der B. von Softwarelizenzen, Pflege- und Unterstützungsleistungen einer markterprobten Backup und Restore Softwarelösung für die SharePoint Umgebung im Rahmen des Gw4Bw Projektes, mit der sich MS SharePoint 2010, 2016, 2019 und künftige Releases sichern u. wiederherstellen lassen. Die SharePoint Farm wird künftig von rund 200 000 Anwendern genutzt u. das primäre Sicherungsvolumen wird bei rund 1,5 PB liegen.
Die einzuleitende Vergabe befasst sich mit der B. von Softwarelizenzen, Pflege- und Unterstützungsleistungen einer markterprobten Backup und Restore Softwarelösung für die SharePoint Umgebung im Rahmen des Gw4Bw Projektes, mit der sich MS SharePoint 2010, 2016, 2019 und künftige Releases sichern u. wiederherstellen lassen. Die SharePoint Farm wird künftig von rund 200 000 Anwendern genutzt u. das primäre Sicherungsvolumen wird bei rund 1,5 PB liegen.
Menge oder Umfang:
Eine Aufteilung der zu beschaffenden Lizenzen inkl. Pflege und weiterer Dienstleistungen (s. o.) auf verschiedene Fach- bzw. Mengenlose scheidet aus technischer Sicht aus, weil beabsichtigt wird eine einheitliche, funktionale und konsistente Gesamtlösung zu beschaffen.
Eine Aufteilung der zu beschaffenden Lizenzen inkl. Pflege und weiterer Dienstleistungen (s. o.) auf verschiedene Fach- bzw. Mengenlose scheidet aus technischer Sicht aus, weil beabsichtigt wird eine einheitliche, funktionale und konsistente Gesamtlösung zu beschaffen.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 7 400 000 EUR netto innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit ab Vertragsabschluss (Zuschlagserteilung) und endet nach 3 Jahren zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 11 100 000 EUR netto.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von 7 400 000 EUR netto innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit ab Vertragsabschluss (Zuschlagserteilung) und endet nach 3 Jahren zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 11 100 000 EUR netto.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 1244-DE-Backup und Datenwiederherstellung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Public Sourcing
Internetadresse: www.bwi.de🌏
URL der Dokumente: www.bwi.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Absatz 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie VI.4.1)
Postort: Wie VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 194-470391 (2020-10-01)
Ergänzende Angaben (2020-11-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben