Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
1. Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden Referenzen jeweils auf der Anlage 7.
2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen:
Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
— Inhalt des Referenzprojektes ist entweder die Sanierung oder ein Neubau für einen öffentlichen Auftraggeber;
— die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 HOAI;
— das Projekt wurde nach dem 1.1.2010 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge er-bracht wurde;
— Baukosten KG 300 + 400 in EUR brutto: > 1 000 000 EUR.
Es muss zudem mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
— Inhalt des Referenzprojektes ist die Sanierung von öffentlich zugängigen Gebäuden;
— die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 Abs. 1 HOAI;
— das Projekt wurde nach dem 1.1.2010 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge er-bracht wurde;
— Baukosten KG 300 + 400 in EUR brutto: > 1 000 000 EUR.
Zu 2. Inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:
Es müssen über den Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) mindestens 2 Architekten dem Unternehmen angehören. Zugelassen ist, wer nach dem Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik als (beratender) Ingenieur tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der (in Anlage 9) benannten Beschäftigten nachzuweisen.