Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche — A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation, — B: Qualitäten und Quantitäten, — C: Kosten und Finanzierung, — D: Termine und Kapazitäten und Logistik, — E: Verträge und Versicherungen. Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Mit Vertragsschluss wird zunächst die Projektstufe 1 („Projektvorbereitung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben, die Projektstufe 2 („Planung“) unter der Bedingung einer positiven Gremienentscheidung bis zur Förderantragsstellung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 14280/2019_PS_Klinikum Memmingen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B: Qualitäten und Quantitäten,
— C: Kosten und Finanzierung,
— D: Termine und Kapazitäten und Logistik,
— E: Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Mit Vertragsschluss wird zunächst die Projektstufe 1 („Projektvorbereitung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben, die Projektstufe 2 („Planung“) unter der Bedingung einer positiven Gremienentscheidung bis zur Förderantragsstellung.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B: Qualitäten und Quantitäten,
— C: Kosten und Finanzierung,
— D: Termine und Kapazitäten und Logistik,
— E: Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Mit Vertragsschluss wird zunächst die Projektstufe 1 („Projektvorbereitung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben, die Projektstufe 2 („Planung“) unter der Bedingung einer positiven Gremienentscheidung bis zur Förderantragsstellung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Memmingen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B: Qualitäten und Quantitäten,
— C: Kosten und Finanzierung,
— D: Termine und Kapazitäten und Logistik,
— E: Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Mit Vertragsschluss wird zunächst die Projektstufe 1 („Projektvorbereitung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben, die Projektstufe 2 („Planung“) unter der Bedingung einer positiven Gremienentscheidung bis zur Förderantragsstellung.
Der Auftraggeber ist Eigentümer des Klinikum Memmingen AöR. Das Klinikum Memmingen ist ein Haus der Schwerpunktversorgung (Versorgungsstufe II) mit 500 Planbetten und verfügt über zahlreiche hochspezialisierte Abteilungen, deren Leistungen über das Spektrum der Grund- und Regelversorgung kleiner und mittlerer Krankenhäuser hinausgehen. Das Klinikum befindet sich in Trägerschaft der kreisfreien Stadt Memmingen und ist akademisches Lehrkrankenhaus der LMU München. Folgende Fachabteilungen, Zentren und Besonderheiten sind im Krankenausplan 2020 des Freistaates Bayern aufgenommen:
Der Auftraggeber ist Eigentümer des Klinikum Memmingen AöR. Das Klinikum Memmingen ist ein Haus der Schwerpunktversorgung (Versorgungsstufe II) mit 500 Planbetten und verfügt über zahlreiche hochspezialisierte Abteilungen, deren Leistungen über das Spektrum der Grund- und Regelversorgung kleiner und mittlerer Krankenhäuser hinausgehen. Das Klinikum befindet sich in Trägerschaft der kreisfreien Stadt Memmingen und ist akademisches Lehrkrankenhaus der LMU München. Folgende Fachabteilungen, Zentren und Besonderheiten sind im Krankenausplan 2020 des Freistaates Bayern aufgenommen:
— Fachabteilungen: Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, Innere Medizin, Kinder und Jugendmedizin, Neurochirurgie, Neurologie, Urologie, teilstationäre Hämodialyse,
— Perinatalzentrum Level I,
— Kooperationsklinik Schlaganfall Netzwerk,
— Palliativstation,
— Akutgeriatrie,
— Psychosomatik in der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin.
Darüber hinaus ist am derzeitigen Standort das Bezirkskrankenhaus Memmingen mit derzeit 40 Planbetten (geplant 60) unter Trägerschaft der Bezirkskliniken Schwaben KU integriert.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen.
Diese Projektsteuerungsleistungen sind nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014, im Folgenden: Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
Diese Projektsteuerungsleistungen sind nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014, im Folgenden: Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu erbringen.
Dauer: 55 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum Memmingen AöR
Bismarckstraße 23
87700 Memmingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
— dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— dass der Bewerber in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landeszuständigen Stelle eingetragen ist,
— dass der Bewerber bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Projektsteuerungs- oder Planungs-/Architekturbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur nachträglich zu fordern.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Projektsteuerungs- oder Planungs-/Architekturbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur nachträglich zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehendunter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehendunter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Projektsteuerungsleistungen Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Projektsteuerungsleistungen Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft;
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehendunter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehendunter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angaben zu realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Zulässig sind Referenzprojekte, wobei folgende Angaben gefordert werden:
— Auftragswert,
— Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung),
— öffentlicher oder privater Empfänger (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit der förderrechtlichen Beratung im Freistaat Bayern inklusive der Abstimmung mit den zuständigen Förderbehörden.
Jede Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen bei Neubauten, der Generalsanierung oder Erweiterung/Strukturverbesserung von Gebäuden;
b) Gegenstand der Referenz sind mindestens die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen. Soweit Gegenstand der Referenz vergleichbare Projektsteuerungsleistungen gewesen sind, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Vergleichbarkeit dieser Projektsteuerungsleistungen mit den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft (Ausführungsvorbereitung) darzulegen;
b) Gegenstand der Referenz sind mindestens die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen. Soweit Gegenstand der Referenz vergleichbare Projektsteuerungsleistungen gewesen sind, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Vergleichbarkeit dieser Projektsteuerungsleistungen mit den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft (Ausführungsvorbereitung) darzulegen;
c) Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12 jeder Referenz: Mindestens 15 000 000 EUR brutto;
d) Brutto-Grundfläche („BGF“) gemäß DIN 277-1:2016-01 jeder Referenz: Mindestens 4 000 m
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Mindeststandards:
1) Mindestens eine abgeschlossene Referenz Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss), jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach den o. g. Anforderungen oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen, wobei der Abschluss der Leistungen nach dem 1.2.2005 erfolgt sein muss. Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn sämtliche vertraglichen Leistungen in dem Projekt erbracht wurden;
1) Mindestens eine abgeschlossene Referenz Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss), jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach den o. g. Anforderungen oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen, wobei der Abschluss der Leistungen nach dem 1.2.2005 erfolgt sein muss. Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn sämtliche vertraglichen Leistungen in dem Projekt erbracht wurden;
2) Mindestens fünf der Referenzen mit o. g. Anforderungen müssen Leistungen im Zusammenhang mit der förderrechtlichen Beratung im Freistaat Bayern beinhalten inklusive der Abstimmung mit den zuständigen Förderbehörden;
3) Mindestens eine Referenz muss einen Krankenhaus-Neubau „auf der grünen Wiese“ darstellen, bei dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Immobilien-Projektentwicklung beraten hat und die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 2 (Planung) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach den o. g. Anforderungen oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen abgeschlossen ist, wobei die Leistungen nach dem 1.2.2015 erfolgt sein müssen. Zum Leistungsgegenstand müssen auch die Betreuung eines Bebauungsplanverfahrens sowie eines Realisierungswettbewerbs gehört haben.
3) Mindestens eine Referenz muss einen Krankenhaus-Neubau „auf der grünen Wiese“ darstellen, bei dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Immobilien-Projektentwicklung beraten hat und die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 2 (Planung) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach den o. g. Anforderungen oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen abgeschlossen ist, wobei die Leistungen nach dem 1.2.2015 erfolgt sein müssen. Zum Leistungsgegenstand müssen auch die Betreuung eines Bebauungsplanverfahrens sowie eines Realisierungswettbewerbs gehört haben.
Eine Referenz kann mehrere der o. g. Mindestbedingungen 1) bis 3) erfüllen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Für die eingereichte abgeschlossene Referenz/die eingereichten Referenzen werden die Punkte wie folgt vergeben:
a) Gegenstand der Referenz(en) war der Neubau eines Krankenhauses: 1 Punkt
b) Die Bruttogrundfläche gemäß DIN 277-1: 2016-01 der Referenz(en) betrug mindestens 5 200 m
c) Die Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12 der Referenz(en) beliefen sich auf mindestens 27 000 000,00 EUR brutto: 1 Punkt
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass für die eingereichte(n) Referenz(en) insgesamt maximal 3 Punkte vergeben werden können.
2) Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz war ein Krankenhausbau mit den Funktionsbereichen
— Zentrale Operationsabteilung inkl. einer prä- und postoperativen Einheit (nachfolgend „OP“),
— und/oder lntensivstation (lTS) inkl. lntermediate Care (lMC) und Stroke Unit (nachfolgend „Intensiv“),
(nachfolgend zusammen als „Funktionsbereiche“ bezeichnet).
Jede Referenz wird im Hinblick auf den angegebenen Gegenstand und der angegebenen Funktionsbereiche wie folgt bepunktet:
Gegenstand der Referenz war ein Krankenhausbau mit Funktionsbereichen OP, Intensiv und Sterilisation mit
a) allen 3 Funktionsbereichen: 3 Punkte;
b) mit 2 der Funktionsbereiche: 2 Punkte;
c) mit einem (1) der Funktionsbereiche: 1 Punkt.
3) Gegenstand der eingereichten Referenz ist ein Krankenhaus-Neubau „auf der grünen Wiese“, bei dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Immobilien-Projektentwicklung beraten hat und die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 2 (Planung) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach den o. g. Anforderungen oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen abgeschlossen ist, wobei die Leistungen nach dem 1.2.2015 erfolgt sein müssen. Zum Leistungsgegenstand müssen auch die Betreuung eines Bebauungsplanverfahrens sowie eines Realisierungswettbewerbs gehört haben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3) Gegenstand der eingereichten Referenz ist ein Krankenhaus-Neubau „auf der grünen Wiese“, bei dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Immobilien-Projektentwicklung beraten hat und die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 2 (Planung) jeweils für die Handlungsbereiche A-D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach den o. g. Anforderungen oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen abgeschlossen ist, wobei die Leistungen nach dem 1.2.2015 erfolgt sein müssen. Zum Leistungsgegenstand müssen auch die Betreuung eines Bebauungsplanverfahrens sowie eines Realisierungswettbewerbs gehört haben.
Für die eingereichte Referenz/die eingereichten Referenzen werden die Punkte wie folgt vergeben: Die Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12 der Referenz(en) beliefen sich auf
a) bis 80 000 000,00 EUR brutto: 1 Punkt;
b) bis 120 000 000,00 EUR brutto: 2 Punkte;
c) über 120 000 000,00 EUR brutto: 3 Punkte.
Insgesamt werden für 1) bis 3) maximal 9 Punkte vergeben. Für den Fall, dass durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:15
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2020/S 026-059236 (2020-02-04)
Ergänzende Angaben (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1 - 5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B: Qualitäten und Quantitäten,
— C: Kosten und Finanzierung,
— D: Termine und Kapazitäten und Logistik,
— E: Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Mit Vertragsschluss wird zunächst die Projektstufe 1 („Projektvorbereitung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben, die Projektstufe 2 („Planung“) unter der Bedingung einer positiven Gremienentscheidung bis zur Förderantragsstellung.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1 - 5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B: Qualitäten und Quantitäten,
— C: Kosten und Finanzierung,
— D: Termine und Kapazitäten und Logistik,
— E: Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Mit Vertragsschluss wird zunächst die Projektstufe 1 („Projektvorbereitung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben, die Projektstufe 2 („Planung“) unter der Bedingung einer positiven Gremienentscheidung bis zur Förderantragsstellung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1 - 5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1 - 5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
Quelle: OJS 2020/S 042-100056 (2020-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Bek_14280/2019_PS_Klinikum Memmingen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
— B: Qualitäten und Quantitäten;
— C: Kosten und Finanzierung;
— D: Termine und Kapazitäten und Logistik;
— E: Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Mit Vertragsschluss wird zunächst die Projektstufe 1 („Projektvorbereitung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben, die Projektstufe 2 („Planung“) unter der Bedingung einer positiven Gremienentscheidung bis zur Förderantragsstellung.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen für die Planung und Errichtung der Generalsanierung des Klinikums Memmingen, beginnend mit dem Bauabschnitt 2 oder der Neubau des Klinikums Memmingen. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Zu erbringen sind Leistungen nach den Projektstufen 1-5 auf Basis des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage, Stand: Mai 2014), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
— B: Qualitäten und Quantitäten;
— C: Kosten und Finanzierung;
— D: Termine und Kapazitäten und Logistik;
— E: Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Mit Vertragsschluss wird zunächst die Projektstufe 1 („Projektvorbereitung“) mit allen Handlungsbereichen (A-E) vergeben, die Projektstufe 2 („Planung“) unter der Bedingung einer positiven Gremienentscheidung bis zur Förderantragsstellung.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
— B: Qualitäten und Quantitäten;
— C: Kosten und Finanzierung;
— D: Termine und Kapazitäten und Logistik;
— Fachabteilungen: Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, Innere Medizin, Kinder und Jugendmedizin, Neurochirurgie, Neurologie, Urologie, teilstationäre Hämodialyse;
— Perinatalzentrum Level I;
— Kooperationsklinik Schlaganfall Netzwerk;
— Palliativstation;
— Akutgeriatrie;
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schulungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminsicherungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Projektleiter
Preis (Gewichtung): 60
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-15 📅
Name: PSB Wasner GmbH
Postanschrift: Oberham 2
Postort: Bad Griesbach
Postleitzahl: 94065
Land: Deutschland 🇩🇪 Passau, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.