15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von 0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden. Die Schaltanlagen werden im Rahmen eines Bauprojekt der DB Energie GmbH einem Errichtungs- und Montageunternehmen zur Finalmontage beigestellt. Lieferung muss an den Aufstellungsort im Schaltanlagen-Gebäude innerhalb von 6 Monaten erfolgen. Anforderung der Lastenhefte bei: DB Energie GmbH, Anlagenmanagement (I.ETZ 22), Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-03.
Auftragsbekanntmachung (2020-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Referenznummer: 20FEI44017
Kurze Beschreibung:
15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von 0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden.
Die Schaltanlagen werden im Rahmen eines Bauprojekt der DB Energie GmbH einem Errichtungs- und Montageunternehmen zur Finalmontage beigestellt. Lieferung muss an den Aufstellungsort im Schaltanlagen-Gebäude innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Anforderung der Lastenhefte bei:
DB Energie GmbH, Anlagenmanagement (I.ETZ 22), Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main.
15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von 0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden.
Die Schaltanlagen werden im Rahmen eines Bauprojekt der DB Energie GmbH einem Errichtungs- und Montageunternehmen zur Finalmontage beigestellt. Lieferung muss an den Aufstellungsort im Schaltanlagen-Gebäude innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Anforderung der Lastenhefte bei:
DB Energie GmbH, Anlagenmanagement (I.ETZ 22), Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Leistungsschalter📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-05 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 046-109375
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Alle präqualifizierten Firmen mit wertbaren Angeboten erhalten einen Vertrag. Die jeweiligen Aufträge aus diesem Vertrag werden quotiert. Die Quotierung ist in den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb in der Datei „B1_Zuschlagsverfahren 20FEI344017“ dargestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Alle präqualifizierten Firmen mit wertbaren Angeboten erhalten einen Vertrag. Die jeweiligen Aufträge aus diesem Vertrag werden quotiert. Die Quotierung ist in den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb in der Datei „B1_Zuschlagsverfahren 20FEI344017“ dargestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von 0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden.
15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von 0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden.
Die Schaltanlagen werden im Rahmen eines Bauprojekt der DB Energie GmbH einem Errichtungs- und Montageunternehmen zur Finalmontage beigestellt. Lieferung muss an den Aufstellungsort im Schaltanlagen-Gebäude innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Anforderung der Lastenhefte bei:
DB Energie GmbH, Anlagenmanagement (I.ETZ 22), Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main.
— DB Energie GmbH;
— Anlagenmanagement (I.ETZ 22);
— Pfarrer-Perabo-Platz 2;
— 60326 Frankfurt am Main.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandweite Anlieferung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Präqualifikation für den Auftragsgegenstand – 15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen – gemäß der Bekanntmachung eines Prüfungssystems – zuletzt veröffentlicht im EU-Amtsblatt 2019/S. 066-155730 vom 3.4.2019 – ist zu erklären.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abmessungen der Schaltzellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis gemäß Leistungsverzeichnis
Kostenkriterium (Gewichtung): 85
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Alle präqualifizierten Firmen mit wertbaren Angeboten erhalten einen Vertrag. Die jeweiligen Aufträge aus diesem Vertrag werden quotiert. Die Quotierung ist in den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb in der Datei „B1_Zuschlagsverfahren 20FEI344017“ dargestellt.
Alle präqualifizierten Firmen mit wertbaren Angeboten erhalten einen Vertrag. Die jeweiligen Aufträge aus diesem Vertrag werden quotiert. Die Quotierung ist in den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb in der Datei „B1_Zuschlagsverfahren 20FEI344017“ dargestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 046-109375 (2020-03-03)
Ergänzende Angaben (2020-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden.
Die Schaltanlagen werden im Rahmen eines Bauprojekt der DB Energie GmbH einem Errichtungs- und Montageunternehmen zur Finalmontage beigestellt. Lieferung muss an den Aufstellungsort im Schaltanlagen-Gebäude innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Anforderung der Lastenhefte bei:
DB Energie GmbH, Anlagenmanagement (I.ETZ 22), Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main.
15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden.
Die Schaltanlagen werden im Rahmen eines Bauprojekt der DB Energie GmbH einem Errichtungs- und Montageunternehmen zur Finalmontage beigestellt. Lieferung muss an den Aufstellungsort im Schaltanlagen-Gebäude innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Anforderung der Lastenhefte bei:
DB Energie GmbH, Anlagenmanagement (I.ETZ 22), Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leistungsschalter📦
15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden.
15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden.
Quelle: OJS 2020/S 060-144600 (2020-03-20)
Ergänzende Angaben (2020-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden.
Die Schaltanlagen werden im Rahmen eines Bauprojekt der DB Energie GmbH einem Errichtungs- und Montageunternehmen zur Finalmontage beigestellt. Lieferung muss an den Aufstellungsort im Schaltanlagen-Gebäude innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Anforderung der Lastenhefte bei:
DB Energie GmbH, Anlagenmanagement (I.ETZ 22),
Pfarrer-Perabo-Platz 2,
60326 Frankfurt am Main.
15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen gemäß aktuellem Lastenheft. Die 15-kV-Schaltanlagen sind als 3-fach geschottete, typgeprüfte und fertig montierte Schaltanlagen nach EN 62271-200 auszuführen. Zudem sind die Schaltanlagen für einen Anfangskurzschlusswechselstrom IK“ von 40 kA bei einer Dauer von0,5 s auszulegen. Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit (IAC AFLR) der Schaltanlagen muss durch den Hersteller erbracht werden.
Die Schaltanlagen werden im Rahmen eines Bauprojekt der DB Energie GmbH einem Errichtungs- und Montageunternehmen zur Finalmontage beigestellt. Lieferung muss an den Aufstellungsort im Schaltanlagen-Gebäude innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Alle präqualifizierten Firmen mit wertbaren Angeboten erhalten einen Vertrag. Die jeweiligen Aufträge aus diesem Vertrag werden quotiert. Die Quotierung ist in den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb in der Datei „B1_Zuschlagsverfahren 20FEI344017“ dargestellt.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Alle präqualifizierten Firmen mit wertbaren Angeboten erhalten einen Vertrag. Die jeweiligen Aufträge aus diesem Vertrag werden quotiert. Die Quotierung ist in den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb in der Datei „B1_Zuschlagsverfahren 20FEI344017“ dargestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
DB Energie GmbH; Anlagenmanagement (I.ETZ 22); Pfarrer-Perabo-Platz 2; 60326 Frankfurt am Main.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-30 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.