Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Beispielhafte Darstellung eines Bearbeitungsteams:
In den Bewerbungsunterlagen muss der Bewerber durch Erklärung bestätigen, dass das geforderte Bearbeitungsteam zur Verfügung steht. Nur die Bewerber der engeren Wahl müssen nach Aufforderung innerhalb 7 Kalendertage die Eignung nachweisen und das Bearbeitungsteam namentlich benennen.
Der Bewerber hat zur Eignungsprüfung anzugeben, dass ein Bearbeitungsteam, wie nachfolgend beschrieben,
Zur Verfügung steht:
1) Projektbevollmächtigter (= Ansprechpartner des AN, der rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf. Dies sind im Regelfall die Inhaber, Gesellschafter oder Prokuristen.),
2) Projektleiter (= federführender Sachbearbeiter), sowie
3) stellvertretender Projektleiter (=Sachbearbeiter) und
4) ggf. weitere … ist verbindlich.
Eine nachträgliche Änderung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich, wobei die Eignungsanforderungen auch durch den neuen Mitarbeiter erfüllt werden müssen und diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich nachzuweisen sind.
Geforderte Mindeststandards:
1. Es muss ein Projektbevollmächtigter (Inhaber, Prokurist, Gesellschafter) zur Verfügung stehen.
2. Es muss ein Bearbeitungsteam aus mindestens 2 Personen für den Auftrag bereitgestellt werden. Dabei muss mindestens 1 Person zur Führung des Titels Ingenieur berechtigt sein. Die zweite Person kann Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister sein. Der Inhaber, Gesellschafter oder Prokurist kann auch Teil des Bearbeitungsteams sein, wenn nachgewiesen wird, dass dieser für die Sachbearbeitung zur Verfügung steht.
Die Fachrichtung Versorgungstechnik oder Maschinenbau oder Heizungs- Sanitär- oder Lüftungstechnik muss im Bearbeitungsteam nachgewiesen werden.
Die aufgabenbezogene Berufserfahrung der Teammitglieder (mindestens der genannten 2 Personen) muss jeweils mindestens 3 Jahre betragen.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Büros/der Bewerbergemeinschaft
R 1: Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen anrechenbaren Kosten min. 25 000 EUR netto, min. HZ II und die erbrachten Leistungsphasen 2 – 8.
R 2: Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen anrechenbaren Kosten min. 25 000 EUR netto, min. HZ II und die erbrachten Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8
R 3: Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen anrechenbaren Kosten min. 50 000 EUR netto, min. HZ II und die erbrachten Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8
R 4: Anlagengruppe 3: Variabler Luftvolumenstrom in Klassenräumen oder vergleichbaren großen Räumen für mindestens 20 Personen.
R 5: Trockene Feuerlöschleitungen mit anrechenbaren Kosten von 12 000 EUR netto.
R 6: Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation anrechenbare Kosten min. 30 000 EUR netto, min. HZ II und die erbrachten Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8
Die Referenzen R 1 – R 4 müssen mindestens einmal vollständig nachgewiesen werden. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. (K.O.-Kriterien)
Es ist möglich weitere Punkte mit zusätzlichen Anforderungen/Kriterien zu erfüllen (= Zusatzpunkte). Alle zusätzlichen Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Übergabe der entsprechenden geforderten Leistungen der Referenzen an den Auftraggeber muss innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein. Stichtag für die Anerkennung der Referenzen ist der 1.2.2015.