1999/G22 – Rahmenvereinbarung – Projektorganisation sowie die konzeptionelle und kommunikative Begleitung des Dialog- und Beteiligungsprozesses zur Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie und der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität
Im Rahmen dieses Auftrages soll das BMVI bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) kontinuierlich organisatorisch und kommunikativ unterstützt werden. Gegenstand der Leistung ist die aktive Projektweiterentwicklung und -organisation sowie die konzeptionelle und kommunikative Begleitung einschließlich Beteiligungselementen zur Weiterentwicklung und Umsetzung der MKS. Dabei ist der Komplexität der Thematik sowie der Vielfalt unterschiedlicher Akteursgruppen Rechnung zu tragen sowie die europäische und internationale Dimension einzuschließen. Hierbei ist auf den guten Erfahrungen der Beteiligungsstrategie zur MKS aufzubauen. Darüber hinaus soll das BMVI bei der Projektorganisation bestehend aus Vorbereitung, Organisation, Umsetzung, ggf. Moderation und Nachbereitung der Veranstaltungen (insb. Lenkungskreis-, Arbeits- und Unterarbeitsgruppensitzungen), beim Plattformmanagement sowie bei Leistungen zur internen sowie begleitenden Kommunikation der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) unterstützt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Referenznummer: 1999/G22
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Auftrages soll das BMVI bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) kontinuierlich organisatorisch und kommunikativ unterstützt werden. Gegenstand der Leistung ist die aktive Projektweiterentwicklung und -organisation sowie die konzeptionelle und kommunikative Begleitung einschließlich Beteiligungselementen zur Weiterentwicklung und Umsetzung der MKS. Dabei ist der Komplexität der Thematik sowie der Vielfalt unterschiedlicher Akteursgruppen Rechnung zu tragen sowie die europäische und internationale Dimension einzuschließen. Hierbei ist auf den guten Erfahrungen der Beteiligungsstrategie zur MKS aufzubauen.
Darüber hinaus soll das BMVI bei der Projektorganisation bestehend aus Vorbereitung, Organisation, Umsetzung, ggf. Moderation und Nachbereitung der Veranstaltungen (insb. Lenkungskreis-, Arbeits- und Unterarbeitsgruppensitzungen), beim Plattformmanagement sowie bei Leistungen zur internen sowie begleitenden Kommunikation der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) unterstützt werden.
Im Rahmen dieses Auftrages soll das BMVI bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) kontinuierlich organisatorisch und kommunikativ unterstützt werden. Gegenstand der Leistung ist die aktive Projektweiterentwicklung und -organisation sowie die konzeptionelle und kommunikative Begleitung einschließlich Beteiligungselementen zur Weiterentwicklung und Umsetzung der MKS. Dabei ist der Komplexität der Thematik sowie der Vielfalt unterschiedlicher Akteursgruppen Rechnung zu tragen sowie die europäische und internationale Dimension einzuschließen. Hierbei ist auf den guten Erfahrungen der Beteiligungsstrategie zur MKS aufzubauen.
Darüber hinaus soll das BMVI bei der Projektorganisation bestehend aus Vorbereitung, Organisation, Umsetzung, ggf. Moderation und Nachbereitung der Veranstaltungen (insb. Lenkungskreis-, Arbeits- und Unterarbeitsgruppensitzungen), beim Plattformmanagement sowie bei Leistungen zur internen sowie begleitenden Kommunikation der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) unterstützt werden.
Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Auftrages soll das BMVI bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) kontinuierlich organisatorisch und kommunikativ unterstützt werden. Gegenstand der Leistung ist die aktive Projektweiterentwicklung und -organisation sowie die konzeptionelle und kommunikative Begleitung einschließlich Beteiligungselementen zur Weiterentwicklung und Umsetzung der MKS. Dabei ist der Komplexität der Thematik sowie der Vielfalt unterschiedlicher Akteursgruppen Rechnung zu tragen sowie die europäische und internationale Dimension einzuschließen. Hierbei ist auf den guten Erfahrungen der Beteiligungsstrategie zur MKS aufzubauen.
Im Rahmen dieses Auftrages soll das BMVI bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) kontinuierlich organisatorisch und kommunikativ unterstützt werden. Gegenstand der Leistung ist die aktive Projektweiterentwicklung und -organisation sowie die konzeptionelle und kommunikative Begleitung einschließlich Beteiligungselementen zur Weiterentwicklung und Umsetzung der MKS. Dabei ist der Komplexität der Thematik sowie der Vielfalt unterschiedlicher Akteursgruppen Rechnung zu tragen sowie die europäische und internationale Dimension einzuschließen. Hierbei ist auf den guten Erfahrungen der Beteiligungsstrategie zur MKS aufzubauen.
Darüber hinaus soll das BMVI bei der Projektorganisation bestehend aus Vorbereitung, Organisation, Umsetzung, ggf. Moderation und Nachbereitung der Veranstaltungen (insb. Lenkungskreis-, Arbeits- und Unterarbeitsgruppensitzungen), beim Plattformmanagement sowie bei Leistungen zur internen sowie begleitenden Kommunikation der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) unterstützt werden.
Darüber hinaus soll das BMVI bei der Projektorganisation bestehend aus Vorbereitung, Organisation, Umsetzung, ggf. Moderation und Nachbereitung der Veranstaltungen (insb. Lenkungskreis-, Arbeits- und Unterarbeitsgruppensitzungen), beim Plattformmanagement sowie bei Leistungen zur internen sowie begleitenden Kommunikation der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) unterstützt werden.
Die Leistungen umfassen die Projektorganisation, Stakeholderbeteiligung und kommunikative Begleitung zur Weiterentwicklung und Umsetzung der MKS sowie zur NPM. Die Abdeckung von wissenschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der MKS wird in Absprache mit dem BMVI gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Konsortium zur MKS und der „Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH“ (NOW GmbH) geleistet.
Die Leistungen umfassen die Projektorganisation, Stakeholderbeteiligung und kommunikative Begleitung zur Weiterentwicklung und Umsetzung der MKS sowie zur NPM. Die Abdeckung von wissenschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der MKS wird in Absprache mit dem BMVI gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Konsortium zur MKS und der „Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH“ (NOW GmbH) geleistet.
Die Abdeckung von wissenschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der NPM wird in Absprache mit dem BMVI gemeinsam mit Acatech und ggf. dem wissenschaftlichen Konsortium zur MKS geleistet. Acatech bildet darüber hinaus auch die Schnittstelle zum Vorsitzenden des Lenkungskreises der NPM. Es sollen erprobte Dialogkonzepte und Moderationsmethoden einsetzt werden. Die Einzelmaßnahmen zur Umsetzung werden in Abstimmung mit dem AG im weiteren Verlauf der Vertragserfüllung konkretisiert und einzeln beauftragt.
Die Abdeckung von wissenschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der NPM wird in Absprache mit dem BMVI gemeinsam mit Acatech und ggf. dem wissenschaftlichen Konsortium zur MKS geleistet. Acatech bildet darüber hinaus auch die Schnittstelle zum Vorsitzenden des Lenkungskreises der NPM. Es sollen erprobte Dialogkonzepte und Moderationsmethoden einsetzt werden. Die Einzelmaßnahmen zur Umsetzung werden in Abstimmung mit dem AG im weiteren Verlauf der Vertragserfüllung konkretisiert und einzeln beauftragt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat die Möglichkeit, den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt. Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Der AG hat die Möglichkeit, den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt. Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterium Nr.1: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium Nr. 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2.1).
Eignungskriterium Nr. 2.2: Nachweis des Bieters über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von Unternehmensdaten.
Gesamtumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters entsprechend den Vorgaben des Formblatts (Formblatt F2.2).
Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium Nr. 2.1: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall;
— für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall.
Soweit der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht vorgesehen ist, ist anstelle des Versicherungsnachweises eine hierauf lautende Erklärung abzugeben.
Zu Eignungskriterium Nr. 2.2: Die Gesamtumsatzerlöse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre müssen zumindest jeweils 1,5 Mio. EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium Nr. 3.1:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich:
— Konzeption und Begleitung von Stakeholderprozessen für die öffentliche Verwaltung mit mind. 2 weiteren Interessengruppen (Unternehmen, Wissenschaft, NGO, Bürger)
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
— Kurztitel des Referenzprojektes;
— Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt;
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich;
— Leistungszeitraum (Jahr);
— Gesamtvolumen des Referenzprojektes (in Euro);
— 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse).
— Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Teilbereich/e betroffen:
— Konzeption Stakeholderprozessen;
— Begleitung von Stakeholderprozessen.
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein).
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein).
Eignungskriterium Nr. 3.2:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich:
— kommunikative Begleitung von Prozessen und/oder Strategien zu den Themen Mobilität in Verbindung mit Umwelt- und/oder Klimaschutz
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.2):
Eignungskriterium Nr. 3.3: Erklärung zu Intressenkonflikten/ zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.3) mit dem Angebot vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich ergibt:
— dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
— dass eine potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
— ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist. Dies betrifft auch gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der potentiellen Interessenkollision ergriffen wurden/werden. Das Bestehen einer potentiellen Interessenkollision ist vor jeder Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der potentiellen Interessenkollision ergriffen wurden/werden. Das Bestehen einer potentiellen Interessenkollision ist vor jeder Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.
Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium Nr. 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Zu Eignungskriterium Nr. 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, dass Erfahrungen sowohl im Teilbereich Konzeption als auch im Teilbereich Begleitung von Stakeholderprozessen belegt. Beide Teilbereiche können auch durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden, in diesem Fall ist je Teilbereich mindestens 1 Referenz vorzulegen.
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, dass Erfahrungen sowohl im Teilbereich Konzeption als auch im Teilbereich Begleitung von Stakeholderprozessen belegt. Beide Teilbereiche können auch durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden, in diesem Fall ist je Teilbereich mindestens 1 Referenz vorzulegen.
Zu Eignungskriterium Nr. 3.2:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. Jede einzelne Referenz muss dabei Erfahrungen im Bereich der kommunikativen Begleitung von Prozessen und/oder Strategien zu den Themen Mobilität in Verbindung mit Umwelt- und/oder Klimaschutz belegen.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. Jede einzelne Referenz muss dabei Erfahrungen im Bereich der kommunikativen Begleitung von Prozessen und/oder Strategien zu den Themen Mobilität in Verbindung mit Umwelt- und/oder Klimaschutz belegen.
Zu Eignungskriterium Nr. 3.3:
Der AN einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen („Potentielle Interessenkollision“).
Der AN einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen („Potentielle Interessenkollision“).
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen („Potentielle Interessenkollision“).
Der AN einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen („Potentielle Interessenkollision“).
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise – Konzeptionierung einer Stakeholderbeteiligung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise – Entwerfen einer Kommunikationsstrategie
Organisation Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 21.4.2020 um 10.00 Uhr (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden grundsätzlich zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 21.4.2020 um 10.00 Uhr (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden grundsätzlich zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 063-150888 (2020-03-26)
Ergänzende Angaben (2020-04-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 619 300 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-30 📅
Name: IFOK GmbH
Postort: Bensheim
Land: Deutschland 🇩🇪 Bergstraße🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4573085.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Quelle: OJS 2020/S 131-321810 (2020-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1999/G22 – Rahmenvereinbarung – Projektorganisation sowie die konzeptionelle und kommunikative Begleitung des Dialog- und Beteiligungsprozesses zur Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie und der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität
Referenznummer: 1999/G22
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen umfassen die Projektorganisation, Stakeholderbeteiligung und kommunikative Begleitung zur Weiterentwicklung und Umsetzung der MKS sowie zur NPM. Die Abdeckung von wissenschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der MKS wird in Absprache mit dem BMDV (vormals BMVI) gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Konsortium zur MKS und der „Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH“ (NOW GmbH) geleistet. Die Abdeckung von wissenschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der NPM wird in Absprache mit dem BMDV gemeinsam mit Acatech und ggf. dem wissenschaftlichen Konsortium zur MKS geleistet. Acatech bildet darüber hinaus auch die Schnittstelle zum Vorsitzenden des Lenkungskreises der NPM. Es sollen erprobte Dialogkonzepte und Moderationsmethoden einsetzt werden. Die Einzelmaßnahmen zur Umsetzung werden in Abstimmung mit dem AG im weiteren Verlauf der Vertragserfüllung konkretisiert und einzeln beauftragt.
Die Leistungen umfassen die Projektorganisation, Stakeholderbeteiligung und kommunikative Begleitung zur Weiterentwicklung und Umsetzung der MKS sowie zur NPM. Die Abdeckung von wissenschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der MKS wird in Absprache mit dem BMDV (vormals BMVI) gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Konsortium zur MKS und der „Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH“ (NOW GmbH) geleistet. Die Abdeckung von wissenschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der NPM wird in Absprache mit dem BMDV gemeinsam mit Acatech und ggf. dem wissenschaftlichen Konsortium zur MKS geleistet. Acatech bildet darüber hinaus auch die Schnittstelle zum Vorsitzenden des Lenkungskreises der NPM. Es sollen erprobte Dialogkonzepte und Moderationsmethoden einsetzt werden. Die Einzelmaßnahmen zur Umsetzung werden in Abstimmung mit dem AG im weiteren Verlauf der Vertragserfüllung konkretisiert und einzeln beauftragt.
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1999/G22
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-30 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 397287.16 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1999/G22
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ifok GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 206445387
Postleitzahl: 64625
Postort: Bensheim
Region: Bergstraße🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ifok.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: H14/Servicestelle-Vergabe
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠
URL: http://bmdv.bund.de🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig. Der genaue Leistungsumfang für die Begleitung der MKS konnte im Voraus nicht abschließend festgelegt werden. Bei der MKS handelt es sich um ein lernendes System, das sich auf die dynamischen Herausforderungen und Prioritäten der Klimapolitik der Bundesregierung einstellt. Sie stellt einen komplexen Prozess dar, der in dieser Form noch nie durchgeführt wurde. Die ordnungsmäße Durchführung und Fertigstellung eines Einzelauftrags erfordert eine Erhöhung der Vergütungsobergrenze der Rahmenvereinbarung. Diese Aufwände waren für den Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar. Auch liegt keine Änderung des Gesamtcharakters der Rahmenvereinbarung vor. Es handelt sich weiterhin um den ursprünglichen Dienstleistungsauftrag mit unveränderten Leistungsinhalten. Der Wert der Erhöhung der Vergütungsobergrenze der Rahmenvereinbarung liegt offenkundig deutlich unter der zulässigen Grenze von 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht verändert.
Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig. Der genaue Leistungsumfang für die Begleitung der MKS konnte im Voraus nicht abschließend festgelegt werden. Bei der MKS handelt es sich um ein lernendes System, das sich auf die dynamischen Herausforderungen und Prioritäten der Klimapolitik der Bundesregierung einstellt. Sie stellt einen komplexen Prozess dar, der in dieser Form noch nie durchgeführt wurde. Die ordnungsmäße Durchführung und Fertigstellung eines Einzelauftrags erfordert eine Erhöhung der Vergütungsobergrenze der Rahmenvereinbarung. Diese Aufwände waren für den Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar. Auch liegt keine Änderung des Gesamtcharakters der Rahmenvereinbarung vor. Es handelt sich weiterhin um den ursprünglichen Dienstleistungsauftrag mit unveränderten Leistungsinhalten. Der Wert der Erhöhung der Vergütungsobergrenze der Rahmenvereinbarung liegt offenkundig deutlich unter der zulässigen Grenze von 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht verändert.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Erhöhung der Vergütungsobergrenze von 4.573.085,50 Euro um 397.287,16 Euro auf 4.970.372,66 Euro