19FEI42961 Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der TüFa-Anlage bestehend aus Achszähleinrichtung der Außen- und Innenanlage und Anbindung an bestehendes mechanisches bzw. elektromechanisches Bestandsstellwerk zur technischen Unterstützung des örtlichen Fdl einschließlich Ersatzteillieferung während der Vertragslaufzeit. Es handelt sich um eine Folgeausschreibung des Verfahrens 19FEI41653, das hinsichtlich einiger Lose nicht mit einem Zuschlag beendet werden konnte. Der Bedarf des Auftraggebers hinsichtlich der in der vorgenannten Ausschreibung nicht vergebenen Lose besteht fort und soll mit diesem Vergabeverfahren gedeckt werden. Zur besseren Handhabbarkeit beim Auftraggeber orientiert sich die Losbezeichnung des hiesigen Verfahrens an den nicht vergebenen Losen des Vorgänger-Verfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
Referenznummer: 19FEI42961
Kurze Beschreibung:
19FEI42961 Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der TüFa-Anlage bestehend aus Achszähleinrichtung der Außen- und Innenanlage und Anbindung an bestehendes mechanisches bzw. elektromechanisches Bestandsstellwerk zur technischen Unterstützung des örtlichen Fdl einschließlich Ersatzteillieferung während der Vertragslaufzeit. Es handelt sich um eine Folgeausschreibung des Verfahrens 19FEI41653, das hinsichtlich einiger Lose nicht mit einem Zuschlag beendet werden konnte. Der Bedarf des Auftraggebers hinsichtlich der in der vorgenannten Ausschreibung nicht vergebenen Lose besteht fort und soll mit diesem Vergabeverfahren gedeckt werden. Zur besseren Handhabbarkeit beim Auftraggeber orientiert sich die Losbezeichnung des hiesigen Verfahrens an den nicht vergebenen Losen des Vorgänger-Verfahrens.
19FEI42961 Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der TüFa-Anlage bestehend aus Achszähleinrichtung der Außen- und Innenanlage und Anbindung an bestehendes mechanisches bzw. elektromechanisches Bestandsstellwerk zur technischen Unterstützung des örtlichen Fdl einschließlich Ersatzteillieferung während der Vertragslaufzeit. Es handelt sich um eine Folgeausschreibung des Verfahrens 19FEI41653, das hinsichtlich einiger Lose nicht mit einem Zuschlag beendet werden konnte. Der Bedarf des Auftraggebers hinsichtlich der in der vorgenannten Ausschreibung nicht vergebenen Lose besteht fort und soll mit diesem Vergabeverfahren gedeckt werden. Zur besseren Handhabbarkeit beim Auftraggeber orientiert sich die Losbezeichnung des hiesigen Verfahrens an den nicht vergebenen Losen des Vorgänger-Verfahrens.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-14 📅
Datum des Beginns: 2020-03-07 📅
Datum des Endes: 2024-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 009-018113
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 184-449266
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Die unter IV.1.3 getroffene Festlegung bezieht sich auf die Zahl der zu bindenden Wirtschaftsteilnehmer je Los.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB vor.
Fortsetzung Ziffer III.1.1:
1.2.12) „Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht, dass:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis10GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.13) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird (s.Vordruck „Bietereigenerklärung“);
1.2.14) „Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindeslohngesetz),
— sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
— allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
In der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.15) Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 1.2.14 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten.
Die unter IV.1.3 getroffene Festlegung bezieht sich auf die Zahl der zu bindenden Wirtschaftsteilnehmer je Los.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB vor.
Fortsetzung Ziffer III.1.1:
1.2.12) „Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht, dass:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis10GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.14) „Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindeslohngesetz),
— sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
— allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
In der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.15) Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 1.2.14 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Los 2a Region Südost (PD)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4) in der Region Südost (Teilbereich Los 2a).
Bezeichnung des Loses: Los 2b Region Südost (RegN+RNI)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4) in der Region Südost RegN+RNI (Teilbereich Los 2b).
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 4 Region Süd
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4) in der Region Süd (Teilbereich Los 4).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1.1) Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bewerber/Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben;
1.1.2) Aktueller Handelsregisterauszug (höchstens 12 Monate alt) oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.2.0) Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (s. Vordruck„ Lieferantenselbstauskunft“);
1.2.1) Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.2.1) Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“);
1.2.2) Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“):
1.2.3.1) Erklärung, ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“);
1.2.3.2) Erklärung, ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.4) Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“);
1.2.5) Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, §19MiLoG oder § 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften, verstoßen hat (s. Vordruck„Bietereigenerklärung“);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.2.5) Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, §19MiLoG oder § 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften, verstoßen hat (s. Vordruck„Bietereigenerklärung“);
1.2.6) Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.2.6) Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“);
1.2.7) "Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat;
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.8) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.2.8) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“);
1.2.9) "Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach§122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.10 „Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche BahnAG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens“:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“). "
1.2.11) Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, dies eine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.3.1) Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen (s. Vordruck „Lieferantenselbstauskunft“);
1.3.2) Erklärung über die ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
1.3.3) Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung inkl. der benötigten Fahrzeuge gem. LV;
1.3.4) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 -Befähigungsausweis C — beschäftigt (Bewerber/Bieter muss mindestens 2 Meister IHK und 8 Signalmechanikerje Los zur Verfügung und nachgewiesen haben).
1.3.4) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 -Befähigungsausweis C — beschäftigt (Bewerber/Bieter muss mindestens 2 Meister IHK und 8 Signalmechanikerje Los zur Verfügung und nachgewiesen haben).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die unter IV.1.3 getroffene Festlegung bezieht sich auf die Zahl der zu bindenden Wirtschaftsteilnehmer je Los.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB vor.
Fortsetzung Ziffer III.1.1:
1.2.12) „Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht, dass:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis10GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.14) „Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindeslohngesetz),
— sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
— allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
In der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
In der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.15) Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 1.2.14 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 009-018113 (2020-01-10)
Ergänzende Angaben (2020-01-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die unter IV.1.3 getroffene Festlegung bezieht sich auf die Zahl der zu bindenden Wirtschaftsteilnehmer je Los.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB vor.
Fortsetzung Ziffer III.1.1:
1.2.12 „Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).“
1.2.13 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
1.2.14 „Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindeslohngesetz),
— sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
— allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
In der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.15 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 1.2.14 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten.
Die unter IV.1.3 getroffene Festlegung bezieht sich auf die Zahl der zu bindenden Wirtschaftsteilnehmer je Los.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB vor.
Fortsetzung Ziffer III.1.1:
1.2.12 „Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
1.2.14 „Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindeslohngesetz),
— sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
— allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
In der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
1.2.15 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 1.2.14 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe II.1.4 in der Region Südost (Teilbereich Los 2a).
Siehe II.1.4 in der Region Südost RegN+RNI (Teilbereich Los 2b).
Siehe II.1.4 in der Region Süd (Teilbereich Los 4).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-06 📅
Name: Technisch überwachte Fahrwegprüfung
Postort: Dinslaken
Land: Deutschland 🇩🇪 Wesel
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Technisch überwachte Fahrwegpürfung
Postort: Berlin
Land: Berlin
🏙️
Postort: Ötzingen-Sainerholz
Land: Westerwaldkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB vor.
1.2.12 „Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht, dass
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
1.2.14 „Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
— allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
1.2.15 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 1.2.14 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.