Im Rahmen dieser Vorabmaßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich des Hauptbahnhofs München müssen grundlegende Anpassungen an der Energieversorgung, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (FIA) und der technischen Gebäudeausrüstung des Hauptbahnhofs München vorgenommen werden. Hierzu werden für alle Anlagen und Anlagenteile der Energieversorgung, der FIA und technischen Gebäudeausrüstung, welche sich innerhalb des Baufeldes befinden oder dieses queren und die für die weitere Aufrechterhaltung des Bahnhofsbetriebes notwendig sind, Ersatzneubauten außerhalb des Baufeldes in den verbliebenen Verkehrsflächen und Räumlichkeiten im Untergeschoss des Hauptbahnhofes errichtet. Die Ersatzneubauten werden parallel zu den bestehenden Anlagen errichtet und in Betrieb genommen. Gegenstand des zu überwachenden baulichen Umfangs sind Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik EAA 50 Hz und FIA zur Schaffung der Baufreiheit für nachfolgende Abbruch- und Bauleistungen im Hauptbahnhof München: — EAA-50 Hz-Anlagen, — Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (FIA), — SAA-Zentrale, — Fernwärmeversorgung — Trinkwasserversorgung — Sprinklerzentrale Weiterhin sind die Umbaumaßnahmen im Heiztunnel zu überwachen. Die Baustelle liegt im Heiztunnel unterhalb der Gleishalle des Hauptbahnhofes München und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das Baufeld ist über die Arnulfstraße erreichbar. Die Umbaumaßnahmen gliedern sich folgendermaßen: — Übergeordnetes/Technische Bearbeitung, — Abbruch- und Rohbaumaßnahmen, — Elektrotrassen im Heiztunnel, — Grundleitung im Heiztunnel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Referenznummer: 20FEI47371
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Vorabmaßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich des Hauptbahnhofs München müssen grundlegende Anpassungen an der Energieversorgung, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (FIA) und der technischen Gebäudeausrüstung des Hauptbahnhofs München vorgenommen werden. Hierzu werden für alle Anlagen und Anlagenteile der Energieversorgung, der FIA und technischen Gebäudeausrüstung, welche sich innerhalb des Baufeldes befinden oder dieses queren und die für die weitere Aufrechterhaltung des Bahnhofsbetriebes notwendig sind, Ersatzneubauten außerhalb des Baufeldes in den verbliebenen Verkehrsflächen und Räumlichkeiten im Untergeschoss des Hauptbahnhofes errichtet. Die Ersatzneubauten werden parallel zu den bestehenden Anlagen errichtet und in Betrieb genommen.
Gegenstand des zu überwachenden baulichen Umfangs sind Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik EAA 50 Hz und FIA zur Schaffung der Baufreiheit für nachfolgende Abbruch- und Bauleistungen im Hauptbahnhof München:
— EAA-50 Hz-Anlagen,
— Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (FIA),
— SAA-Zentrale,
— Fernwärmeversorgung
— Trinkwasserversorgung
— Sprinklerzentrale
Weiterhin sind die Umbaumaßnahmen im Heiztunnel zu überwachen. Die Baustelle liegt im Heiztunnel unterhalb der Gleishalle des Hauptbahnhofes München und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das Baufeld ist über die Arnulfstraße erreichbar. Die Umbaumaßnahmen gliedern sich folgendermaßen:
— Übergeordnetes/Technische Bearbeitung,
— Abbruch- und Rohbaumaßnahmen,
— Elektrotrassen im Heiztunnel,
— Grundleitung im Heiztunnel.
Im Rahmen dieser Vorabmaßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich des Hauptbahnhofs München müssen grundlegende Anpassungen an der Energieversorgung, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (FIA) und der technischen Gebäudeausrüstung des Hauptbahnhofs München vorgenommen werden. Hierzu werden für alle Anlagen und Anlagenteile der Energieversorgung, der FIA und technischen Gebäudeausrüstung, welche sich innerhalb des Baufeldes befinden oder dieses queren und die für die weitere Aufrechterhaltung des Bahnhofsbetriebes notwendig sind, Ersatzneubauten außerhalb des Baufeldes in den verbliebenen Verkehrsflächen und Räumlichkeiten im Untergeschoss des Hauptbahnhofes errichtet. Die Ersatzneubauten werden parallel zu den bestehenden Anlagen errichtet und in Betrieb genommen.
Gegenstand des zu überwachenden baulichen Umfangs sind Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik EAA 50 Hz und FIA zur Schaffung der Baufreiheit für nachfolgende Abbruch- und Bauleistungen im Hauptbahnhof München:
— EAA-50 Hz-Anlagen,
— Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (FIA),
— SAA-Zentrale,
— Fernwärmeversorgung
— Trinkwasserversorgung
— Sprinklerzentrale
Weiterhin sind die Umbaumaßnahmen im Heiztunnel zu überwachen. Die Baustelle liegt im Heiztunnel unterhalb der Gleishalle des Hauptbahnhofes München und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das Baufeld ist über die Arnulfstraße erreichbar. Die Umbaumaßnahmen gliedern sich folgendermaßen:
— Übergeordnetes/Technische Bearbeitung,
— Abbruch- und Rohbaumaßnahmen,
— Elektrotrassen im Heiztunnel,
— Grundleitung im Heiztunnel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baustellenüberwachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-08 📅
Datum des Beginns: 2021-03-30 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 239-591972
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Teilnahmeantrag des Auftraggebers, bei der ausschreibenden Stelle des Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Teilnahmeantrag des Auftraggebers, bei der ausschreibenden Stelle des Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Vorabmaßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich des Hauptbahnhofs München müssen grundlegende Anpassungen an der Energieversorgung, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (FIA) und der technischen Gebäudeausrüstung des Hauptbahnhofs München vorgenommen werden. Hierzu werden für alle Anlagen und Anlagenteile der Energieversorgung, der FIA und technischen Gebäudeausrüstung, welche sich innerhalb des Baufeldes befinden oder dieses queren und die für die weitere Aufrechterhaltung des Bahnhofsbetriebes notwendig sind, Ersatzneubauten außerhalb des Baufeldes in den verbliebenen Verkehrsflächen und Räumlichkeiten im Untergeschoss des Hauptbahnhofes errichtet. Die Ersatzneubauten werden parallel zu den bestehenden Anlagen errichtet und in Betrieb genommen.
Im Rahmen dieser Vorabmaßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich des Hauptbahnhofs München müssen grundlegende Anpassungen an der Energieversorgung, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (FIA) und der technischen Gebäudeausrüstung des Hauptbahnhofs München vorgenommen werden. Hierzu werden für alle Anlagen und Anlagenteile der Energieversorgung, der FIA und technischen Gebäudeausrüstung, welche sich innerhalb des Baufeldes befinden oder dieses queren und die für die weitere Aufrechterhaltung des Bahnhofsbetriebes notwendig sind, Ersatzneubauten außerhalb des Baufeldes in den verbliebenen Verkehrsflächen und Räumlichkeiten im Untergeschoss des Hauptbahnhofes errichtet. Die Ersatzneubauten werden parallel zu den bestehenden Anlagen errichtet und in Betrieb genommen.
Gegenstand des zu überwachenden baulichen Umfangs sind Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik EAA 50 Hz und FIA zur Schaffung der Baufreiheit für nachfolgende Abbruch- und Bauleistungen im Hauptbahnhof München:
— EAA-50 Hz-Anlagen,
— Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (FIA),
— SAA-Zentrale,
— Fernwärmeversorgung
— Trinkwasserversorgung
— Sprinklerzentrale
Weiterhin sind die Umbaumaßnahmen im Heiztunnel zu überwachen. Die Baustelle liegt im Heiztunnel unterhalb der Gleishalle des Hauptbahnhofes München und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das Baufeld ist über die Arnulfstraße erreichbar. Die Umbaumaßnahmen gliedern sich folgendermaßen:
Weiterhin sind die Umbaumaßnahmen im Heiztunnel zu überwachen. Die Baustelle liegt im Heiztunnel unterhalb der Gleishalle des Hauptbahnhofes München und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das Baufeld ist über die Arnulfstraße erreichbar. Die Umbaumaßnahmen gliedern sich folgendermaßen:
— Übergeordnetes/Technische Bearbeitung,
— Abbruch- und Rohbaumaßnahmen,
— Elektrotrassen im Heiztunnel,
— Grundleitung im Heiztunnel.
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
— konstruktiver Ingenieurbau,
— sonstige elektrotechnische Anlagen,
— Gebäude,
— TA-Gebäude.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Teilnahmeantrag des Auftraggebers, bei der ausschreibenden Stelle des Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch der genannten Mitarbeiter ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch der genannten Mitarbeiter ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftraggebers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 20FEI47371 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftraggebers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 20FEI47371 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft bestätigen ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu erklären, dass bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu erklären, dass bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmer bestätigen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Berufsgruppen gegliedert. Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten Fachbereichen jeweils in Klammern,
— BÜB VVBau Hochbau (2),
— BÜB 50 Hz (2),
— BÜB ITK/BMA/SAA (2),
— BÜB DB KT/Fernwirktechnik (2),
— SiGeKo (2),
— BÜB Bahntechnik LST (2),
— BÜ-TGA/HLS (2),
— Projektmanager (2),
— Projektkoordinator (2).
Als Referenznachweis ist mindestens eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 6 Geschäftsjahre liegt, nachzuweisen. Die Ausübung der Bauüberwachungsleistung im Referenzprojekt muss eine Mindestdauer von mindestens 2 Jahre betragen bzw. betragen haben.
Als Referenznachweis ist mindestens eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 6 Geschäftsjahre liegt, nachzuweisen. Die Ausübung der Bauüberwachungsleistung im Referenzprojekt muss eine Mindestdauer von mindestens 2 Jahre betragen bzw. betragen haben.
Die Leistung gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind. Die nachfolgenden Anforderungen müssen nicht innerhalb eines Projekts erfüllt sein, soweit die vorgenannte Mindestdauer jeweils erfüllt ist:
1. Bauüberwachung in einem Projekt eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in dem Eisenbahnbetrieb und Eisenbahntechnik (Gewerk E-Technik) betroffen waren.
2. BÜ in einem Projekt an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (z.B. Hbf) eines EIU. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
3. Folgende Teilbereiche müssen als BÜ abgedeckt worden sein:
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation durch Vorlage von Urkunden, Qualifikationsnachweisen und eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte nachzuweisen:
— Projektleiter,
— BÜB 50Hz,
— BÜ ITK, BMA, SAA,
— BÜ für Fernwirktechnik (DB Energie),
— Projektkoordinator/ Schnittstellenmanager,
— BÜ HLS/Sprinkler,
— BÜB VVBau Hochbau, Brandschutz,
— SiGeKo,
— BÜB Bahntechnik LST.
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
—— Projektleiter:
1. Abschluss: Hochschulstudium Elektrotechnik oder vergleichbar,
2. Mind. 5-jährige Berufserfahrung als Projektleiter (PL) von Eisenbahninfrastrukturprojekten, in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen.
Geforderte Referenzen:
PL mit den Gewerken: HLS, 50 Hz, Sprinkler, GA, Fernwirktechnik, Bahnanlagen in Phase der Ausführung inkl. der notwendigen Begleitung der Ausführungsplanungserstellung, mit Schwerpunkt 50Hz.
Die Tätigkeiten müssen in einem oder 2 Projekten an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (z.B. Hbf) eines EIU erfolgt sein. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
Die Tätigkeiten müssen in einem oder 2 Projekten an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (z.B. Hbf) eines EIU erfolgt sein. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
Vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter tätig war.
Als Nachweise sind Urkunden mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte einzureichen. Zu den Projekten ist jeweils mind. anzugeben:
— Abgedeckte Bereiche (vgl. oben),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Baukosten des Projekts (netto),
— Honorarsumme (netto),
—— BÜB 50Hz.
1. Abschluss: Studium Elektrotechnik oder vergleichbar,
2. mind. 5-jährige Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn von Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken,
3. mind. 3-jährige Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn 50Hz in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren,
4. Nachweis der Tätigkeit in einem oder 2 Referenzprojekten gemäß nachfolgender Anforderung.
Bauüberwachung im Gewerk 50 Hz Niederspannung, 50 Hz Mittelspannung:
Vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages ausgeführt wurden, in denen er als BÜ für 50 Hz tätig war.
—— BÜ ITK, BMA, SAA.
1. mind. 5-jährige Berufserfahrung als Bauüberwacher in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren,
2. mind. 3-jährige Berufserfahrung als Bauüberwacher ITK in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren,
3. Nachweis der Tätigkeit in einem oder bis zu drei Referenzprojekten gemäß nachfolgender Anforderung.
Bauüberwachung mit den Gewerken: ITK, BMA, SAA:
Vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages ausgeführt wurden, in denen er als BÜ für ITK, BMA oder SAA tätig war. Die Referenz zur BMA muss die erfolgreiche Errichtung einer nach DIN 14675 zertifizierten Anlage zum Gegenstand haben.
Vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages ausgeführt wurden, in denen er als BÜ für ITK, BMA oder SAA tätig war. Die Referenz zur BMA muss die erfolgreiche Errichtung einer nach DIN 14675 zertifizierten Anlage zum Gegenstand haben.
Die Tätigkeiten müssen in einem Projekt an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (z.B. Hbf) eines EIU erfolgt sein. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
Die Tätigkeiten müssen in einem Projekt an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (z.B. Hbf) eines EIU erfolgt sein. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
—— BÜ Fernwirktechnik (DB Energie).
2. mind. 3-jährige Berufserfahrung als Bauüberwacher Fernwirktechnik in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren,
3. Nachweis der Tätigkeit in einem oder 2 Referenzprojekten gemäß nachfolgender Anforderung.
Bauüberwachung im Zusammenhang mit Fernwirktechnik der DB Energie.
Vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages ausgeführt wurden, in denen er als BÜ für DB Energie tätig war.
Die Tätigkeiten müssen in einem Projekt an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (z. B. Hbf) eines EIU erfolgt sein. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
Die Tätigkeiten müssen in einem Projekt an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (z. B. Hbf) eines EIU erfolgt sein. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
—— Projektkoordinator/Schnittstellenmanager.
1. mind. 5-jährige Berufserfahrung als Koordinator in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren,
2. mind. 3-jährige Berufserfahrung als Projektkoordinator/Schnittstellenmanager in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik mit mind. 4 Gewerken betroffen waren,
Arbeiten in Zusammenhang als Projektkoordinator und Schnittstellenmanager für Baufreiheitsmaßnahmen. Vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Koordinator tätig war.
Arbeiten in Zusammenhang als Projektkoordinator und Schnittstellenmanager für Baufreiheitsmaßnahmen. Vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Koordinator tätig war.
— Honorarsumme (netto).
Mindeststandards:
—— BÜ HLS, Sprinkler
1. Mind. 3-jährige Berufserfahrung als Bauüberwacher/Bauüberwacher Bahn in Projekten der technischen Gebäudeausrüstung, in denen die Gewerke Heizung, Lüftung, Klima und Sprinkler betroffen waren.
2. Nachweis der Tätigkeit in einem oder zwei Referenzprojekten gemäß nachfolgender Anforderung.
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen.
Geforderte Referenzen:
Arbeiten in Zusammenhang als BÜB Gewerk Sprinkler.
Vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages ausgeführt wurden, in denen er als BÜ im Gewerk Sprinkler tätig war.
Die Tätigkeiten müssen in einem Projekt an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (z.B. Hbf) eines EIU erfolgt sein. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
Die Tätigkeiten müssen in einem Projekt an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (z.B. Hbf) eines EIU erfolgt sein. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
Als Nachweise sind Urkunden mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte einzureichen. Zu den Projekten ist jeweils mind. anzugeben:
— Abgedeckte Bereiche (vgl. oben)
— Zeitraum der Leistungserbringung
— Baukosten des Projekts (netto)
— Honorarsumme (netto),
—— BÜB VVBau Hochbau, Brandschutz
1. Hochschulabschluss der Architektur oder vergleichbar,
2. mind. 5-jährige Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn von Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken,
3. mind. 3-jährige Berufserfahrung als BÜB Gewerk Hochbau in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren,
4. Nachweis der Tätigkeit in einem Referenzprojekt gemäß nachfolgender Anforderung.
Arbeiten in Zusammenhang als BÜB Gewerk Hochbau.
Vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages ausgeführt wurden, in denen er als BÜ im Gewerk Hochbau tätig war.
Als Nachweise sind Urkunden, Befähigungsausweis und ein aussagekräftiger Lebenslauf mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte einzureichen. Zu den Projekten ist jeweils mind. anzugeben:
—— SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)
1. Mind. 5-jährige Berufserfahrung als SiGeKo in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
2. Mind. 3-jährige Berufserfahrung als SiGeKo in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik mit mind. 4 Gewerken betroffen waren.
3. Nachweis der Tätigkeit in einem oder zwei Referenzprojekten gemäß nachfolgender Anforderung.
SiGeKo in einem Projekt an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (Hbf) eines EIU. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
Projekte als SiGeKo für Gefährdungszone II. Nachweis von Tätigkeiten nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen).
—— BÜB Bahntechnik (LST)
1. Mind. 5-jährige Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren.
2. Mind. 3-jährige Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn (Bahntechnik LST) in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), in denen Eisenbahnbetrieb und –Technik betroffen waren.
Arbeiten in Zusammenhang als BÜB Bahntechnik LST.
Die Tätigkeiten müssen in einem Projekt an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt (Hbf) eines EIU. Dies unter Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Betriebs des Bahnhofs und seiner Personenströme mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken.
Vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB LST tätig war.
— Honorarsumme (netto).cv-
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheitsleistung gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
— -Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-23 📅
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
3. Dechant hoch- und ingenieurbau gmbh, Abt-Knauer-Str. 3, 96260 Weismain.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 239-591972 (2020-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Vorabmaßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich des Hauptbahnhofs München müssen grundlegende Anpassungen an der Energieversorgung, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (FIA) und der technischen Gebäudeausrüstung des Hauptbahnhofs München vorgenommen werden. Hierzu werden für alle Anlagen und Anlagenteile der Energieversorgung, der FIA und technischen Gebäudeausrüstung, welche sich innerhalb des Baufeldes befinden oder dieses queren und die für die weitere Aufrechterhaltung des Bahnhofsbetriebes notwendig sind, Ersatzneubauten außerhalb des Baufeldes in den verbliebenen Verkehrsflächen und Räumlichkeiten im Untergeschoss des Hauptbahnhofes errichtet. Die Ersatzneubauten werden parallel zu den bestehenden Anlagen errichtet und in Betrieb genommen.
Gegenstand des zu überwachenden baulichen Umfangs sind Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik EAA 50 Hz und FIA zur Schaffung der Baufreiheit für nachfolgende Abbruch- und Bauleistungen im Hauptbahnhof München:
— EAA-50 Hz-Anlagen,
— Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (FIA),
— SAA-Zentrale,
— Fernwärmeversorgung,
— Trinkwasserversorgung,
— Sprinklerzentrale.
Weiterhin sind die Umbaumaßnahmen im Heiztunnel zu überwachen. Die Baustelle liegt im Heiztunnel unterhalb der Gleishalle des Hauptbahnhofes München und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das Baufeld ist über die Arnulfstraße erreichbar. Die Umbaumaßnahmen gliedern sich folgendermaßen:
— Übergeordnetes/Technische Bearbeitung,
— Abbruch- und Rohbaumaßnahmen,
— Elektrotrassen im Heiztunnel,
— Grundleitung im Heiztunnel.
Im Rahmen dieser Vorabmaßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich des Hauptbahnhofs München müssen grundlegende Anpassungen an der Energieversorgung, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (FIA) und der technischen Gebäudeausrüstung des Hauptbahnhofs München vorgenommen werden. Hierzu werden für alle Anlagen und Anlagenteile der Energieversorgung, der FIA und technischen Gebäudeausrüstung, welche sich innerhalb des Baufeldes befinden oder dieses queren und die für die weitere Aufrechterhaltung des Bahnhofsbetriebes notwendig sind, Ersatzneubauten außerhalb des Baufeldes in den verbliebenen Verkehrsflächen und Räumlichkeiten im Untergeschoss des Hauptbahnhofes errichtet. Die Ersatzneubauten werden parallel zu den bestehenden Anlagen errichtet und in Betrieb genommen.
Gegenstand des zu überwachenden baulichen Umfangs sind Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik EAA 50 Hz und FIA zur Schaffung der Baufreiheit für nachfolgende Abbruch- und Bauleistungen im Hauptbahnhof München:
— EAA-50 Hz-Anlagen,
— Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (FIA),
— SAA-Zentrale,
— Fernwärmeversorgung,
— Trinkwasserversorgung,
— Sprinklerzentrale.
Weiterhin sind die Umbaumaßnahmen im Heiztunnel zu überwachen. Die Baustelle liegt im Heiztunnel unterhalb der Gleishalle des Hauptbahnhofes München und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das Baufeld ist über die Arnulfstraße erreichbar. Die Umbaumaßnahmen gliedern sich folgendermaßen:
— Übergeordnetes/Technische Bearbeitung,
— Abbruch- und Rohbaumaßnahmen,
— Elektrotrassen im Heiztunnel,
— Grundleitung im Heiztunnel.
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 065-169447 (2021-03-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Technische Gebäudeausrüstung TGA GmbH, 99887 Georgenthal
2. Lange engineering GmbH & Co. KG, 99087 Erfurt
3. Dechant hoch- und ingenieurbau gmbh, Abt-Knauer-Str. 3, 96260 Weismain
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
3. Dechant hoch- und ingenieurbau gmbh, Abt-Knauer-Str. 3, 96260 Weismain
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);
Referenz Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
3. Dechant hoch- und ingenieurbau gmbh, Abt-Knauer-Str. 3, 96260 Weismain
Quelle: OJS 2022/S 137-392795 (2022-07-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Behr, Michael
Quelle: OJS 2023/S 089-273314 (2023-05-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Referenz Daten
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 090-278846
Quelle: OJS 2023/S 090-278846 (2023-05-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2012237.5 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)
Referenznummer: 20FEI47371
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Vorabmaßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich des Hauptbahnhofs München müssen grundlegende Anpassungen an der Energieversorgung, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (FIA) und der technischen Gebäudeausrüstung des Hauptbahnhofs München vorgenommen werden. Hierzu werden für alle Anlagen und Anlagenteile der Energieversorgung, der FIA und technischen Gebäudeausrüstung, welche sich innerhalb des Baufeldes befinden oder dieses queren und die für die weitere Aufrechterhaltung des Bahnhofsbetriebes notwendig sind, Ersatzneubauten außerhalb des Baufeldes in den verbliebenen Verkehrsflächen und Räumlichkeiten im Untergeschoss des Hauptbahnhofes errichtet. Die Ersatzneubauten werden parallel zu den bestehenden Anlagen errichtet und in Betrieb genommen.
Gegenstand des zu überwachenden baulichen Umfangs sind Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik EAA 50 Hz und FIA zur Schaffung der Baufreiheit für nachfolgende Abbruch- und Bauleistungen im Hauptbahnhof München:
- EAA-50 Hz-Anlagen,
- Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (FIA),
- SAA-Zentrale,
- Fernwärmeversorgung
- Trinkwasserversorgung
- Sprinklerzentrale
Weiterhin sind die Umbaumaßnahmen im Heiztunnel zu überwachen. Die Baustelle liegt im Heiztunnel unterhalb der Gleishalle des Hauptbahnhofes München und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das Baufeld ist über die Arnulfstraße erreichbar. Die Umbaumaßnahmen gliedern sich folgendermaßen:
- Übergeordnetes/Technische Bearbeitung
- Abbruch- und Rohbaumaßnahmen
- Elektrotrassen im Heiztunnel
- Grundleitung im Heiztunnel
Im Rahmen dieser Vorabmaßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich des Hauptbahnhofs München müssen grundlegende Anpassungen an der Energieversorgung, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (FIA) und der technischen Gebäudeausrüstung des Hauptbahnhofs München vorgenommen werden. Hierzu werden für alle Anlagen und Anlagenteile der Energieversorgung, der FIA und technischen Gebäudeausrüstung, welche sich innerhalb des Baufeldes befinden oder dieses queren und die für die weitere Aufrechterhaltung des Bahnhofsbetriebes notwendig sind, Ersatzneubauten außerhalb des Baufeldes in den verbliebenen Verkehrsflächen und Räumlichkeiten im Untergeschoss des Hauptbahnhofes errichtet. Die Ersatzneubauten werden parallel zu den bestehenden Anlagen errichtet und in Betrieb genommen.
Gegenstand des zu überwachenden baulichen Umfangs sind Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik EAA 50 Hz und FIA zur Schaffung der Baufreiheit für nachfolgende Abbruch- und Bauleistungen im Hauptbahnhof München:
- EAA-50 Hz-Anlagen,
- Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (FIA),
- SAA-Zentrale,
- Fernwärmeversorgung
- Trinkwasserversorgung
- Sprinklerzentrale
Weiterhin sind die Umbaumaßnahmen im Heiztunnel zu überwachen. Die Baustelle liegt im Heiztunnel unterhalb der Gleishalle des Hauptbahnhofes München und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das Baufeld ist über die Arnulfstraße erreichbar. Die Umbaumaßnahmen gliedern sich folgendermaßen:
- Übergeordnetes/Technische Bearbeitung
- Abbruch- und Rohbaumaßnahmen
- Elektrotrassen im Heiztunnel
- Grundleitung im Heiztunnel
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 3e396895-cd0f-4eac-9369-c49e2e34a734 Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-30 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 80335
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Ingenieurbüro Noori GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-23 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021720130
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Noori GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 6148b87f-ce19-4ee5-894f-b478a5474499
Postanschrift: Am Obstgarten 5
Postleitzahl: 85757
Postort: Karlsfeld
Region: Dachau
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsführer
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 17684008725📞
Fax: +49 81314320385 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Nationale Registrierungsnummer: 1691faa3-330c-4d76-a952-fba98f1e87c3
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-s-a
E-Mail: michael.mc.behr@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 89130872593📞
Fax: +49 69260913730 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-21+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der Versorgungsstränge im Bahnhof kommt.
Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der Versorgungsstränge im Bahnhof kommt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ18
m Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich diverser Räume und ihre geänderten Standorte zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügung- stellung der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, Räume zu verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr zugänglich sein werden und auch im Abbruch-Bereich liegen. Somit ist die Verlegung der Räume in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
LÄ18
m Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich diverser Räume und ihre geänderten Standorte zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügung- stellung der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, Räume zu verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr zugänglich sein werden und auch im Abbruch-Bereich liegen. Somit ist die Verlegung der Räume in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
Quelle: OJS 2024/S 059-172615 (2024-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der Versorgungsstränge im Bahnhof kommt.
Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der Versorgungsstränge im Bahnhof kommt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ15
Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich einer
Archivfläche und ihre geänderten Standorte zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügung- stellung der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, das Archiv zu verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr zugänglich sein werden und auch im Abbruch-Bereich liegen. Somit ist die Verlegung des Archivs in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt.
LÄ15
Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich einer
Archivfläche und ihre geänderten Standorte zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügung- stellung der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, das Archiv zu verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr zugänglich sein werden und auch im Abbruch-Bereich liegen. Somit ist die Verlegung des Archivs in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt.
Quelle: OJS 2024/S 059-173221 (2024-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-08) Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-24 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-08+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ100
Die zu erbringende Leistung ist eng mit den zu erbringenden / bereits erbrachten Leistungen der Bauüberwachung (VE1054) verzahnt und stellt daher keine in sich abgeschlossene Teilleistung dar. Durch einen zusätzlichen AN wäre die eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert, da die zu überwachenden Gewerke durch einen AN durchgeführt werden. Damit würden sich zahlreiche Schnittstellen, überlappende Baustellenbereiche ergeben und damit unklare Verantwortlichkeiten. Die derzeitige Bauüberwachung hat die Gesamtheit der Medienfreimachung sowie der Umverlegung der Anlagen betreut und ist derzeit die einzige Instanz,
die den technischen Zusammenhang versteht und den Anlagenrückbau unterstützen kann. Auch wäre der IBN-Termin aus Sicht des Bedarfsträgers gefährdet, da die Folgemaßnahmen auf dem kritischen Weg der Gesamt-IBN liegen.
LÄ100
Die zu erbringende Leistung ist eng mit den zu erbringenden / bereits erbrachten Leistungen der Bauüberwachung (VE1054) verzahnt und stellt daher keine in sich abgeschlossene Teilleistung dar. Durch einen zusätzlichen AN wäre die eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert, da die zu überwachenden Gewerke durch einen AN durchgeführt werden. Damit würden sich zahlreiche Schnittstellen, überlappende Baustellenbereiche ergeben und damit unklare Verantwortlichkeiten. Die derzeitige Bauüberwachung hat die Gesamtheit der Medienfreimachung sowie der Umverlegung der Anlagen betreut und ist derzeit die einzige Instanz,
die den technischen Zusammenhang versteht und den Anlagenrückbau unterstützen kann. Auch wäre der IBN-Termin aus Sicht des Bedarfsträgers gefährdet, da die Folgemaßnahmen auf dem kritischen Weg der Gesamt-IBN liegen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ100
Das ursprüngliche Vertragssoll der VE 1054 bestand darin, in dem Bereich Querbahnsteig die Bauüberwachung der Medienfreiheit zu überwachen. Auf Grund der ANO 300 für VE28k ergibt sich hier die Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungserbringung um den Werkerfolg erzielen zu können. Die Deutsche Bahn ist auf Grund der Verwaltungsrichtlinie des EBA verpflichtet, diese Arbeiten durch einen Bauüberwacher VV BAU-STE entsprechend überwachen zu lassen. Die bisherigen genutzten Mietflächen im Erdgeschoss im südlichen Randbau müssen laut der u.s. Aufzählung medienfrei geschaltet und rückgebaut werden. Dafür müssen die sich dort befindlichen technischen Anlagen sinnvoll von den Technikzentralen bzw. zentralen Strängen/ Kabelkanälen getrennt werden. - 1. BMA - 2. Heizleitungsschleifen - 3. Abwasser- und Wasserleitungen - 4. Sprinklerleitungen - 5. 50Hz-Leitungen Diese 5 Versorgungssysteme müssen auf Grund der technischen Zusammenhänge zusätzlich durch einen BÜW VV BAU-STE überwacht werden.
LÄ100
Das ursprüngliche Vertragssoll der VE 1054 bestand darin, in dem Bereich Querbahnsteig die Bauüberwachung der Medienfreiheit zu überwachen. Auf Grund der ANO 300 für VE28k ergibt sich hier die Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungserbringung um den Werkerfolg erzielen zu können. Die Deutsche Bahn ist auf Grund der Verwaltungsrichtlinie des EBA verpflichtet, diese Arbeiten durch einen Bauüberwacher VV BAU-STE entsprechend überwachen zu lassen. Die bisherigen genutzten Mietflächen im Erdgeschoss im südlichen Randbau müssen laut der u.s. Aufzählung medienfrei geschaltet und rückgebaut werden. Dafür müssen die sich dort befindlichen technischen Anlagen sinnvoll von den Technikzentralen bzw. zentralen Strängen/ Kabelkanälen getrennt werden. - 1. BMA - 2. Heizleitungsschleifen - 3. Abwasser- und Wasserleitungen - 4. Sprinklerleitungen - 5. 50Hz-Leitungen Diese 5 Versorgungssysteme müssen auf Grund der technischen Zusammenhänge zusätzlich durch einen BÜW VV BAU-STE überwacht werden.
Quelle: OJS 2024/S 070-208816 (2024-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-31) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-31+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 20 -Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der
störungsfreien Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des
Ausführungsstadiums und des Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da
ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es
zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der Versorgungsstränge im Bahnhof kommt.
NT 21 - Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der
störungsfreien Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des
Ausführungsstadiums und des Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da
ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es
zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der Versorgungsstränge im Bahnhof kommt.
NT 20 -Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der
störungsfreien Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des
Ausführungsstadiums und des Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da
ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es
zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der Versorgungsstränge im Bahnhof kommt.
NT 21 - Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der
störungsfreien Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des
Ausführungsstadiums und des Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da
ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es
zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der Versorgungsstränge im Bahnhof kommt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT 20 - Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der
baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich einer ersatz
Mobilfunkantenne an der Gleishallenstütze auf Gleis 11 zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen
Zurverfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Baufeldfreimachung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach
Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung die Notwendigkeit ergeben hat die Anlage zu verlegen. Dies
wurde erforderlich, da der bisherige Standort im Zuge der Medienfreimachung und der Baufeldfreimachung der Westlichen
Erweiterung unumkehrbar entflällt. Somit ist die Verlegung der Mobilfunkantenne in die Planung der Medienfreimachung
einzubeziehen.
Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt.
NT 21 - Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der
Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes
auf den Bereich der Fahrgastinformationsanzeigen zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügungstellung
der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des
zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, Anlagen zu
verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr einsehbar sein werden und auch im Abbruchbereich
liegen. Somit ist die Verlegung der Anlagen in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen.
Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
NT 20 - Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der
baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich einer ersatz
Mobilfunkantenne an der Gleishallenstütze auf Gleis 11 zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen
Zurverfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Baufeldfreimachung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach
Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung die Notwendigkeit ergeben hat die Anlage zu verlegen. Dies
wurde erforderlich, da der bisherige Standort im Zuge der Medienfreimachung und der Baufeldfreimachung der Westlichen
Erweiterung unumkehrbar entflällt. Somit ist die Verlegung der Mobilfunkantenne in die Planung der Medienfreimachung
einzubeziehen.
Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt.
NT 21 - Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der
Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes
auf den Bereich der Fahrgastinformationsanzeigen zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügungstellung
der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des
zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, Anlagen zu
verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr einsehbar sein werden und auch im Abbruchbereich
liegen. Somit ist die Verlegung der Anlagen in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen.
Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
Quelle: OJS 2024/S 106-324333 (2024-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-06) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-06+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ16 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
//
LÄ19 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt.
//
LÄ22 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
//
LÄ23 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
//
LÄ24 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
//
LÄ25 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
LÄ16 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
//
LÄ19 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt.
//
LÄ22 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
//
LÄ23 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
//
LÄ24 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
//
LÄ25 Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien
Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des
Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig
definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der
Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ16 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich diverser TK Räume und ihre geänderten Standorte zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügung- stellung der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, TK Räume zu verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr zugänglich sein werden und auch im Abbruch-Bereich liegen. Somit ist die Verlegung der TK Räume in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
//
LÄ19 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich einer Archivfläche und ihre geänderten Standorte zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügung- stellung der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, das Archiv zu verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr zugänglich sein werden und auch im Abbruch-Bereich liegen. Somit ist die Verlegung des Archivs in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt.
//
LÄ22 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung und Ausführung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich des bestehenden MAN Dachs zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen zur Verfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Bauleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, das MAN Dach Medienfrei zu schalten. Dies ist erforderlich, da das bestehdne MAN Dach ersatzlos zurück gebaut werden soll. Aufgrund fehlender Bestandsunterlagen ist die Planung für den Rückbau in die Medienefreimachung (VE ´28k) einzubeziehen.Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
//
LÄ23 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung und Ausführung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich diverser Kleinmaßnahmen von Bauleistungen zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen zur Verfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Bauleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, diverse zusätzliche bauliche Kleinmaßnahmen durchzuführen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
//
LÄ24 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung und Ausführung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich diverser Kleinmaßnahmen von HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) Leistungen zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen zur Verfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Vertragsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, diverse zusätzliche Kleinmaßnahmen im Bereich HLS durchzuführen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
//
LÄ25 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung und Ausführung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich diverser Kleinmaßnahmen von STE (Signal-, Telekommunikations-, Elektor-) Leistungen zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen zur Verfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Vertragsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, diverse zusätzliche Kleinmaßnahmen im Bereich STE durchzuführen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
LÄ16 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich diverser TK Räume und ihre geänderten Standorte zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügung- stellung der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, TK Räume zu verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr zugänglich sein werden und auch im Abbruch-Bereich liegen. Somit ist die Verlegung der TK Räume in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
//
LÄ19 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich einer Archivfläche und ihre geänderten Standorte zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügung- stellung der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, das Archiv zu verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr zugänglich sein werden und auch im Abbruch-Bereich liegen. Somit ist die Verlegung des Archivs in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt.
//
LÄ22 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung und Ausführung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich des bestehenden MAN Dachs zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen zur Verfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Bauleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, das MAN Dach Medienfrei zu schalten. Dies ist erforderlich, da das bestehdne MAN Dach ersatzlos zurück gebaut werden soll. Aufgrund fehlender Bestandsunterlagen ist die Planung für den Rückbau in die Medienefreimachung (VE ´28k) einzubeziehen.Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
//
LÄ23 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung und Ausführung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich diverser Kleinmaßnahmen von Bauleistungen zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen zur Verfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Bauleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, diverse zusätzliche bauliche Kleinmaßnahmen durchzuführen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
//
LÄ24 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung und Ausführung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich diverser Kleinmaßnahmen von HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) Leistungen zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen zur Verfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Vertragsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, diverse zusätzliche Kleinmaßnahmen im Bereich HLS durchzuführen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
//
LÄ25 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung und Ausführung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich diverser Kleinmaßnahmen von STE (Signal-, Telekommunikations-, Elektor-) Leistungen zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen zur Verfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Vertragsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, diverse zusätzliche Kleinmaßnahmen im Bereich STE durchzuführen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
Quelle: OJS 2024/S 175-538926 (2024-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-13) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA026-028: Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
MKA026-028: Die dargestellten abwicklungstechnischen Abhängigkeiten begründet im Hinblick auf die zwingende Sicherstellung der störungsfreien Medienversorgung des Bahnhofsbetriebs die Notwendigkeit, sämtliche baulichen Maßnahmen bzgl. des Ausführungsstadiums und des Endzustandes einer einheitlichen Projektierung durch den Auftragnehmer zu unterziehen, da ansonsten die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden können. Des Weiteren würde das Risiko signifikant steigen, dass es zu sicherheitsrelevanten Ausfällen der Versorgungsstränge im Bahnhof kommt
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA026-028: Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung und Ausführung der Baumaßnahmen zur Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf die Maßnahme der Erweiterung der Brandmeldeanlage zu ergänzen, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen zur Verfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Vertragsleistung zu erreichen. Im speziellen handelt es ich hierbei um die Leistungen für die Ausstattung des sanierten Bunker Nord mit einer Brandmeldeanlage inkl. Anschluss auf die Brandmeldezentrale sowie die Erweiterung der Brandmeldeanlage in den Tunneln im UG laut aktueller Vorgabe des Brandschutzkonzeptes. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, die BMA zu erweitern.
Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt
MKA026-028: Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung und Ausführung der Baumaßnahmen zur Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf die Maßnahme der Erweiterung der Brandmeldeanlage zu ergänzen, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen zur Verfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Vertragsleistung zu erreichen. Im speziellen handelt es ich hierbei um die Leistungen für die Ausstattung des sanierten Bunker Nord mit einer Brandmeldeanlage inkl. Anschluss auf die Brandmeldezentrale sowie die Erweiterung der Brandmeldeanlage in den Tunneln im UG laut aktueller Vorgabe des Brandschutzkonzeptes. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, die BMA zu erweitern.
Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt