Annahme und Auf- oder Weiterverarbeitung von Bioabfällen (AVV 20 03 01) aus dem kommunalen Einzugsgebiet der Stadt Wolfsburg, incl. Transporte ab Entsorgungszentrum Wolfsburg zur Verwertungsstelle (z. B. Kompostierungsanlage).
Menge: ca. 5 500 t/Jahr
Auftragszeitraum 07/2020-06/2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“20-0190 Verwertung/Entsorgung von Abfällen für die WAS Wolfsburger Abfallwirtschaft - Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen (AVV 20 03 01)
20-0190...”
Titel
20-0190 Verwertung/Entsorgung von Abfällen für die WAS Wolfsburger Abfallwirtschaft - Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen (AVV 20 03 01)
20-0190 Verwertung/Entsorgung v. Abfällen f. d. WAS - Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen
Annahme und Auf- oder Weiterverarbeitung von Bioabfällen (AVV 20 03 01) aus dem kommunalen Einzugsgebiet der Stadt Wolfsburg, incl. Transporte ab Entsorgungszentrum Wolfsburg zur Verwertungsstelle (z. B. Kompostierungsanlage).
Menge: ca. 5 500 t/Jahr
Auftragszeitraum 07/2020-06/2021.
1️⃣
Ort der Leistung: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 38440 Wolfsburg
Beschreibung der Beschaffung: Auftragszeitraum: 07/2020-06/2021.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Bei anhaltend gleich hohen Sammelmengen ist die Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr in beiderseitigem Einverständnis möglich.”
Zusätzliche Informationen:
“Die Stadt Wolfsburg schreibt für die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung AöR (WAS) aus.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: -
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nutzen Sie als Nachweis entweder eine Präqualifizierung in einem Präqualifizierungsverzeichnis oder das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nutzen Sie als Nachweis entweder eine Präqualifizierung in einem Präqualifizierungsverzeichnis oder das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) mit entsprechenden Nachweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Auftraggeber akzeptiert auch eine Europäische Eigenerklärung (EEE).
Geforderte Eignungskriterien sind:
— Umsatz des Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind;
— Angaben zu Arbeitskräften; die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung;
— Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes/Wohnsitzes;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
—
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— EfB Zertifizierung;
— Anzeige §§53,54 KrWG;
— gültige Transportgenehmigung (im Fall der Übernahme und Weitertransportes des Materials).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49 — 38440 Wolfsburg
Rathaus A, Zimmer 901-905”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2. Quartal 2021
Zusätzliche Informationen
“Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.
Auskünfte von anderen...”
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.
Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2DFYH
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr — Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wolfsburg
Postanschrift: Porschestr. 49
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de📧
Fax: +49 536128-2057 📠
URL: www.wolfsburg.de/ausschreibungen🌏
Quelle: OJS 2020/S 089-212705 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“20-0190 Verwertung/Entsorgung von Abfällen für die WAS Wolfsburger Abfallwirtschaft — Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen (AVV 20 03 01)
20-0190...”
Titel
20-0190 Verwertung/Entsorgung von Abfällen für die WAS Wolfsburger Abfallwirtschaft — Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen (AVV 20 03 01)
20-0190 Verwertung/Entsorgung v. Abfällen f. d. WAS - Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen
Mehr anzeigen
Kurze Beschreibung:
“Annahme und Auf- oder Weiterverarbeitung von Bioabfällen (AVV 20 03 01) aus dem kommunalen Einzugsgebiet der Stadt Wolfsburg, incl. Transporte ab...”
Kurze Beschreibung
Annahme und Auf- oder Weiterverarbeitung von Bioabfällen (AVV 20 03 01) aus dem kommunalen Einzugsgebiet der Stadt Wolfsburg, incl. Transporte ab Entsorgungszentrum Wolfsburg zur Verwertungsstelle (z. B. Kompostierungsanlage).
Menge: ca. 5 500 t/Jahr
Auftragszeitraum 07/2020 — 06/2021
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 233 475 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Auftragszeitraum: 07/2020 — 06/2021
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 089-212705
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20-0190
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Harz-Humus Recycling GmbH
Postort: Ditfurt
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Harz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 233 475 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2DNQV
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr — Regierungsvertretung Lüneburg -” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 125-306799 (2020-06-29)