Rahmenvereinbarung Miete Multifunktionsgeräte für die städtischen Dienststellen und Schulverwaltungen. Die Geräte sollen die Funktionen Kopieren, Drucken, Scannen und optional Faxen abdecken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 20 E 026 — Rahmenvereinbarung Miete Multifunktionsgeräte
20 E 026
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierer📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Miete Multifunktionsgeräte für die städtischen Dienststellen und Schulverwaltungen. Die Geräte sollen die Funktionen Kopieren, Drucken,...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung Miete Multifunktionsgeräte für die städtischen Dienststellen und Schulverwaltungen. Die Geräte sollen die Funktionen Kopieren, Drucken, Scannen und optional Faxen abdecken.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vervielfältigungsgeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Sh. Ziffer II.1.4).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen:
“Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, so wird der Bieter von der Wertung ausgeschlossen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses (Anlage 3 der Leistungsbeschreibung);
— Eigenerklärung zur Zertifizierung von mindestens 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses (Anlage 3 der Leistungsbeschreibung);
— Eigenerklärung zur Zertifizierung von mindestens 2 Mitarbeitern des Herstellers sofern nicht der Bieter sondern der Hersteller den Service ab wick Eintrag in die Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.13.4);
— Eigenerklärung des Bieters nur zertifiziertes Personal zur Reparaturbehebung einzusetzen (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.13.5);
— Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen für ein Projekt vergleichbarer Größenordnung (Eintrag in die Leistungsbeschreibung, Ziffer 5);
— Zertifizierung des Herstellers gemäß DIN EN ISO 9001 — Qualitätsmanagement (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.4.1);
— Zertifizierung des Herstellers gemäß DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.4.2);
— Zertifizierung des Bieters als Handelspartner des Herstellers der angebotenen Systeme (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.13.2);
— Zertifizierung des Herstellers von mindestens 2 Mitarbeitern des Bieters für die Wartung der angebotenen Systeme und Benennung des Personals (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.13.3).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-16
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-17
07:00 📅
“Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt Ausschließlich elektronisch über die...”
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt Ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese — wenn möglich — bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können. Andernfalls informieren Sie sich regelmäßig unter vorgenanntem Link, ob Bieterinformationen zum Verfahren eingestellt wurden (Holpflicht).
Der Auftrag wird schriftlich erteilt (Art. 38 Abs. 2 Bayer. Gemeindeordnung).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9415075629📞
Quelle: OJS 2020/S 054-127887 (2020-03-13)
Ergänzende Angaben (2020-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 20 E 026 – Rahmenvereinbarung Miete Multifunktionsgeräte
20 E 026
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 054-127887
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-04-16 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2020-05-05 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-04-17 📅
Zeit: 07:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-06 📅
Zeit: 07:00
Quelle: OJS 2020/S 073-174467 (2020-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 20 E 026-Rahmenvereinbarung Miete Multifunktionsgeräte
20 E 026
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1140664.18 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Bayern🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Ziffer 7 und 8 sowie Anlage 1 der Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 054-127887
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20 E 026
Titel: Rahmenvereinbarung Miete Multifunktionsgeräte
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LIEBL SYSTEMS GmbH
Postort: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1140664.18 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder e-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 9415074629 📠
URL: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 150-367377 (2020-07-31)