Das BMVI beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur für Grafikleistungen abzuschließen, welche mit der Konzeption, Planung und Erstellung von Infografiken, der Gestaltung von Publikationen, Animationen, Illustrationen und anderer grafischen Elemente und Medien sowie mit der Weiterentwicklung des Corporate Designs im Rahmen von Einzelaufträgen beauftragt wird.
(Einzelheiten s. Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2002/L23-Rahmenvereinbarung über Grafikleistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
2002/L23”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Kurze Beschreibung:
“Das BMVI beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur für Grafikleistungen abzuschließen, welche mit der Konzeption, Planung und Erstellung von...”
Kurze Beschreibung
Das BMVI beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur für Grafikleistungen abzuschließen, welche mit der Konzeption, Planung und Erstellung von Infografiken, der Gestaltung von Publikationen, Animationen, Illustrationen und anderer grafischen Elemente und Medien sowie mit der Weiterentwicklung des Corporate Designs im Rahmen von Einzelaufträgen beauftragt wird.
(Einzelheiten s. Vergabeunterlagen).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Sitz de Auftragnehmers – BMVI Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Das BMVI beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur für Grafik und Textleistungen abzuschließen, welche mit der Konzeption, Planung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das BMVI beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur für Grafik und Textleistungen abzuschließen, welche mit der Konzeption, Planung und Erstellung von Infografiken, der Gestaltung von Publikationen, Animationen, Illustrationen und anderen grafischen Elemente und Medien sowie mit der Weiterentwicklung des Corporate Designs beauftragt wird.
Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden bei Bedarf des Auftraggebers (AG) bzw. der laut Vertrag weiteren Bezugsberechtigten konkrete Einzelaufträge erteilt.
Es wird explizit daraufhin gewiesen, dass die Aufgabenbereiche der Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationsmaßnahmen“ der Leadagentur nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind.
Leistungsbereiche:
— Gestaltung von Einzelgrafiken,
— Infografiken und Illustratitionen,
— Gestaltung von Publikationen und Medien,
— Weiterentwicklung des Corporate Designs.
Die Redaktionsarbeiten für die beauftragten Maßnahmen sind vom Auftragnehmer zu erbringen.
Neben dem Auftraggeber sind „weitere Bezugsberechtigte“ im Geschäftsbereich des BMVI:
— die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV),
— die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS),
— die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG),
— die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW),
— das Eisenbahn-Bundesamt (EBA),
— das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF),
— die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt).
Außerhalb des Geschäftsbereiches des BMVI:
— der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-16 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeberkann die Laufzeit optional um insgesamt maximal 24 Monate verlängern, ggf. auch in mehreren Schritten. Der Auftraggeber teilt dem...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeberkann die Laufzeit optional um insgesamt maximal 24 Monate verlängern, ggf. auch in mehreren Schritten. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerungsdauer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mit.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeberkann die Laufzeit optional um insgesamt maximal 24 Monate verlängern, ggf. auch in mehreren Schritten. Der Auftraggeber teilt dem...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeberkann die Laufzeit optional um insgesamt maximal 24 Monate verlängern, ggf. auch in mehreren Schritten. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerungsdauer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mit.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Neben dem Auftraggeber werden „weitere Bezugsberechtigte“ abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sein (s. o. unter II.2.4). sowie § 4 der Rahmenvereinbarung).”
Zusätzliche Informationen
Neben dem Auftraggeber werden „weitere Bezugsberechtigte“ abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sein (s. o. unter II.2.4). sowie § 4 der Rahmenvereinbarung).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 –...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber — die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen wird und im Auftragsfallwährend der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen-...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert,
— Für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall einfach maximiert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (ab 2017) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (ab 2017) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Erstellung von Infografiken, Illustrationen und anderen Grafikarbeiten im Rahmen politischer Themenstellungen.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
— Es sind insgesamt mindestens 5 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in der Erstellung von Infografiken, Illustrationen und anderen Grafikarbeiten im Rahmen politischer Themenstellungen belegen:
— Davon müssen mindestens 3 Referenzen im Bereich von Bundes-oder Landesbehörden erbracht worden sein,
— Mindestens 2 Formate von den folgenden 3 Grafikformaten müssen durch die Referenzen belegt werden (Anlage zur Referenz),
— eine Publikation,
— eine Internetpräsentation,
— eine Animation.
Alle Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist bereits ununterbrochen mindestens 6 Monate erbracht worden sein bzw. ungekündigt bestehen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-21
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Interessenten/ Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 11.2.2020 um 14:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 017-036814 (2020-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2002/L23- Rahmenvereinbarung über Grafikleistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
2002/L23”
Kurze Beschreibung:
“Das BMVI hat nach offenem Verfahren eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur für Grafikleistungen abgeschlossen, welche mit der Konzeption, Planung und...”
Kurze Beschreibung
Das BMVI hat nach offenem Verfahren eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur für Grafikleistungen abgeschlossen, welche mit der Konzeption, Planung und Erstellung von Infografiken, der Gestaltung von Publikationen, Animationen, Illustrationen und anderer grafischen Elemente und Medien sowie mit der Weiterentwicklung des Corporate Designs im Rahmen von Einzelaufträgen beauftragt wird.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das BMVI hat nach erfolgtem Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur für Grafik und Textleistungen abgeschlossen, welche mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das BMVI hat nach erfolgtem Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur für Grafik und Textleistungen abgeschlossen, welche mit der Konzeption, Planung und Erstellung von Infografiken, der Gestaltung von Publikationen, Animationen, Illustrationen und anderen grafischen Elemente und Medien sowie mit der Weiterentwicklung des Corporate Designs beauftragt wird.
Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden bei Bedarf des Auftraggebers (AG) bzw. der laut Vertrag weiteren Bezugsberechtigten konkrete Einzelaufträge erteilt.
Es wird explizit daraufhin gewiesen, dass die Aufgabenbereiche der Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationsmaßnahmen“ der Leadagentur nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind.
Leistungsbereiche:
— Gestaltung von Einzelgrafiken;
— Infografiken und Illustratitionen;
— Gestaltung von Publikationen und Medien;
— Weiterentwicklung des Corporate Designs;
Die Redaktionsarbeiten für die beauftragten Maßnahmen sind vom Auftragnehmer zu erbringen.
Neben dem Auftraggeber sind „weitere Bezugsberechtigte“ im Geschäftsbereich des BMVI:
—— die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV);
—— die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS);
—— die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG);
—— die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW);
—— das Eisenbahn-Bundesamt (EBA);
—— das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF);
—— die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt).
Außerhalb des Geschäftsbereiches des BMVI:
—— der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1- Qualität der Leistung anhand einer Arbeitsprobe – grafische Gestaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“2- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Personalkonzept) Fachkenntnisse und Erfahrungen der...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
2- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Personalkonzept) Fachkenntnisse und Erfahrungen der verantwortlich eingesetzten Personen in den Bereichen Grafik, Illustrationen und Design
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber kann die Laufzeit optional um insgesamt maximal 24 Monate verlängern, ggf. auch in mehreren Schritten. Der Auftraggeber teilt dem...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber kann die Laufzeit optional um insgesamt maximal 24 Monate verlängern, ggf. auch in mehreren Schritten. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerungsdauer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mit.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 017-036814
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2002/L23
Titel:
“2002/L23- Rahmenvereinbarung über Grafikleistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Medienmélange
Postanschrift: Goetheallee 6
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 192 560 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 192-463574 (2020-09-29)