Die Flughafen München GmbH beabsichtigt für die nächsten 3 Jahre (Option: Verlängerung um 1 Jahr) einen Rahmenvertrag für diverse (General-)Planerleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung) mit mehreren Planungsbüros abzuschließen. Die zu erbringenden (General-)Planerleistungen ergeben sich zumeist aus Anforderungen des Gebäudebetriebes aus den übergeordneten Themenbereichen Bauwerksunterhalt bzw. Auflagenvollzug sowie Servicemaßnahmen (Kunden-, Schadensmeldungen) und sind daher zumeist an bzw. in diversen Bauwerken unterschiedlichster Bauart und Nutzung im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich (Sicherheitsbereich) des gesamten Flughafengeländes sowie zahlreicher Liegenschaften im Umland rund um den Flughafen München durchzuführen. Hauptsächlich beziehen sich die zu erbringenden (General-)Planerleistungen auf unterschiedlichste Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- sowie Um- evtl. Anbaumaßnahmen verschiedenster Größenordnungen in bzw. an Bestandsbauwerken bzw. deren technischer Ausrüstung der Flughafen München GmbH während laufender Nutzung bzw. während laufenden Gebäudebetriebes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2019-1002073
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen München GmbH beabsichtigt für die nächsten 3 Jahre (Option: Verlängerung um 1 Jahr) einen Rahmenvertrag für diverse (General-)Planerleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung) mit mehreren Planungsbüros abzuschließen.
Die zu erbringenden (General-)Planerleistungen ergeben sich zumeist aus Anforderungen des Gebäudebetriebes aus den übergeordneten Themenbereichen Bauwerksunterhalt bzw. Auflagenvollzug sowie Servicemaßnahmen (Kunden-, Schadensmeldungen) und sind daher zumeist an bzw. in diversen Bauwerken unterschiedlichster Bauart und Nutzung im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich (Sicherheitsbereich) des gesamten Flughafengeländes sowie zahlreicher Liegenschaften im Umland rund um den Flughafen München durchzuführen.
Hauptsächlich beziehen sich die zu erbringenden (General-)Planerleistungen auf unterschiedlichste Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- sowie Um- evtl. Anbaumaßnahmen verschiedenster Größenordnungen in bzw. an Bestandsbauwerken bzw. deren technischer Ausrüstung der Flughafen München GmbH während laufender Nutzung bzw. während laufenden Gebäudebetriebes.
Die Flughafen München GmbH beabsichtigt für die nächsten 3 Jahre (Option: Verlängerung um 1 Jahr) einen Rahmenvertrag für diverse (General-)Planerleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung) mit mehreren Planungsbüros abzuschließen.
Die zu erbringenden (General-)Planerleistungen ergeben sich zumeist aus Anforderungen des Gebäudebetriebes aus den übergeordneten Themenbereichen Bauwerksunterhalt bzw. Auflagenvollzug sowie Servicemaßnahmen (Kunden-, Schadensmeldungen) und sind daher zumeist an bzw. in diversen Bauwerken unterschiedlichster Bauart und Nutzung im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich (Sicherheitsbereich) des gesamten Flughafengeländes sowie zahlreicher Liegenschaften im Umland rund um den Flughafen München durchzuführen.
Hauptsächlich beziehen sich die zu erbringenden (General-)Planerleistungen auf unterschiedlichste Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- sowie Um- evtl. Anbaumaßnahmen verschiedenster Größenordnungen in bzw. an Bestandsbauwerken bzw. deren technischer Ausrüstung der Flughafen München GmbH während laufender Nutzung bzw. während laufenden Gebäudebetriebes.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-16 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 011-022682
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden;
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung;
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 17.2.2020 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden;
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DDB5W.
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden;
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung;
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 17.2.2020 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden;
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DDB5W.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen München GmbH beabsichtigt für die nächsten 3 Jahre (Option: Verlängerung um 1 Jahr) einen Rahmenvertrag für diverse (General-)Planerleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung) mit mehreren Planungsbüros abzuschließen.
Die zu erbringenden (General-)Planerleistungen ergeben sich zumeist aus Anforderungen des Gebäudebetriebes aus den übergeordneten Themenbereichen Bauwerksunterhalt bzw. Auflagenvollzug sowie Servicemaßnahmen (Kunden-, Schadensmeldungen) und sind daher zumeist an bzw. in diversen Bauwerken unterschiedlichster Bauart und Nutzung im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich (Sicherheitsbereich) des gesamten Flughafengeländes sowie zahlreicher Liegenschaften im Umland rund um den Flughafen München durchzuführen.
Die zu erbringenden (General-)Planerleistungen ergeben sich zumeist aus Anforderungen des Gebäudebetriebes aus den übergeordneten Themenbereichen Bauwerksunterhalt bzw. Auflagenvollzug sowie Servicemaßnahmen (Kunden-, Schadensmeldungen) und sind daher zumeist an bzw. in diversen Bauwerken unterschiedlichster Bauart und Nutzung im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich (Sicherheitsbereich) des gesamten Flughafengeländes sowie zahlreicher Liegenschaften im Umland rund um den Flughafen München durchzuführen.
Hauptsächlich beziehen sich die zu erbringenden (General-)Planerleistungen auf unterschiedlichste Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- sowie Um- evtl. Anbaumaßnahmen verschiedenster Größenordnungen in bzw. an Bestandsbauwerken bzw. deren technischer Ausrüstung der Flughafen München GmbH während laufender Nutzung bzw. während laufenden Gebäudebetriebes.
Hauptsächlich beziehen sich die zu erbringenden (General-)Planerleistungen auf unterschiedlichste Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- sowie Um- evtl. Anbaumaßnahmen verschiedenster Größenordnungen in bzw. an Bestandsbauwerken bzw. deren technischer Ausrüstung der Flughafen München GmbH während laufender Nutzung bzw. während laufenden Gebäudebetriebes.
Der Rahmenvertrag für diverse (General-)Planerleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung) beinhaltet sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ sowie Fachplanung „Tragwerksplanung“ und Fachplanung „Technische Ausrüstung“ für die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI.
Der Rahmenvertrag für diverse (General-)Planerleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung) beinhaltet sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ sowie Fachplanung „Tragwerksplanung“ und Fachplanung „Technische Ausrüstung“ für die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziffer II.1.4).
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer II.1.4).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughafen München GmbH
Postfach 23 17 55
85326 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung:
Aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
Aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
Cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend;
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend;
Dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung);
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung);
c) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur zu fordern.
c) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur zu fordern.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten d3 ei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens sowie die Vorlage der internen Organisation des Bieters (einschl. evtl. Subunternehmer bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft) im Auftragsfall in eines Organigramms mit Angabe der Zuständigkeiten, Funktionen, Namen der Mitarbeiter bezogen auf die jeweils einzelnen ausgeschriebenen Planungsbereiche;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens sowie die Vorlage der internen Organisation des Bieters (einschl. evtl. Subunternehmer bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft) im Auftragsfall in eines Organigramms mit Angabe der Zuständigkeiten, Funktionen, Namen der Mitarbeiter bezogen auf die jeweils einzelnen ausgeschriebenen Planungsbereiche;
c) Referenzangaben zu bestehenden aber auch früheren (längerfristigen) Rahmenvertragsverhältnissen mit Leistungsinhalten der Objektplanung, Tragwerksplanung und TGA-Planung (Name und Adresse der/des Vertragspartner(s) sowie Benennung eines Ansprechpartners beim bzw. bei den Vertragspartner(n) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind anzugeben);
c) Referenzangaben zu bestehenden aber auch früheren (längerfristigen) Rahmenvertragsverhältnissen mit Leistungsinhalten der Objektplanung, Tragwerksplanung und TGA-Planung (Name und Adresse der/des Vertragspartner(s) sowie Benennung eines Ansprechpartners beim bzw. bei den Vertragspartner(n) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind anzugeben);
d) Angaben zu aus vorher genannten Rahmenvertragsverhältnissen hervorgegangenen und durchgeführten Maßnahmen bzw. Projekte im Bereich der Instandhaltung, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung bzw. Um- oder Anbau in bzw. an Bestandsbauwerken bzw. deren technischer Ausrüstung während laufender Nutzung bzw. während laufenden Gebäudebetriebes (Bezeichnung und Standort der Referenzmaßnahmen bzw. -projekte, Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung(en) mit Angabe des Eigenleistungs- bzw. Nachunternehmeranteils, der Baukosten, der Auftragssumme und dem Zeitraum der Leistungserbringung sind anzugeben);
d) Angaben zu aus vorher genannten Rahmenvertragsverhältnissen hervorgegangenen und durchgeführten Maßnahmen bzw. Projekte im Bereich der Instandhaltung, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung bzw. Um- oder Anbau in bzw. an Bestandsbauwerken bzw. deren technischer Ausrüstung während laufender Nutzung bzw. während laufenden Gebäudebetriebes (Bezeichnung und Standort der Referenzmaßnahmen bzw. -projekte, Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung(en) mit Angabe des Eigenleistungs- bzw. Nachunternehmeranteils, der Baukosten, der Auftragssumme und dem Zeitraum der Leistungserbringung sind anzugeben);
e) Angaben zu weiteren, unabhängig bestehender oder früherer Rahmenvertragsverhältnisse, durchgeführten Maßnahmen bzw. Projekte im Bereich der Instandhaltung, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung bzw. Um- oder Anbau in bzw. an Bestandsbauwerken bzw. deren technischer Ausrüstung während laufender Nutzung bzw. während laufenden Gebäudebetriebes (Bezeichnung und Standort der Referenzmaßnahmen bzw. -projekte, Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung(en) mit Angabe des Eigenleistungs- bzw. Nachunternehmeranteils, der Baukosten, der Auftragssumme und dem Zeitraum der Leistungserbringung sind anzugeben).
e) Angaben zu weiteren, unabhängig bestehender oder früherer Rahmenvertragsverhältnisse, durchgeführten Maßnahmen bzw. Projekte im Bereich der Instandhaltung, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung bzw. Um- oder Anbau in bzw. an Bestandsbauwerken bzw. deren technischer Ausrüstung während laufender Nutzung bzw. während laufenden Gebäudebetriebes (Bezeichnung und Standort der Referenzmaßnahmen bzw. -projekte, Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung(en) mit Angabe des Eigenleistungs- bzw. Nachunternehmeranteils, der Baukosten, der Auftragssumme und dem Zeitraum der Leistungserbringung sind anzugeben).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
Die Planungsleistungen sind durch Personen zu erbringen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen, und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt, dass sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen müssen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen, und über die erforderlichen Nachweise verfügt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Planungsleistungen sind durch Personen zu erbringen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen, und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt, dass sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen müssen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen, und über die erforderlichen Nachweise verfügt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 12
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann.
Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
— maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer III.1.3) d entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden;
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung;
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 17.2.2020 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden;
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DDB5W.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 011-022682 (2020-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Rahmenvertrag für diverse (General-)Planerleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung) beinhaltet sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung „Gebäude und Innenräume" sowie Fachplanung „Tragwerksplanung" und Fachplanung „Technische Ausrüstung" für die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI.
Der Rahmenvertrag für diverse (General-)Planerleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung) beinhaltet sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung „Gebäude und Innenräume" sowie Fachplanung „Tragwerksplanung" und Fachplanung „Technische Ausrüstung" für die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI.
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer II.1.4
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-08 📅
Name: Schaefer + Merkin Ingenieure GmbH
Postanschrift: Schäufeleinstraße 5 / I
Postort: München
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Regierungsbaumeister Schlegel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Guntherstraße 29
Postleitzahl: 80639
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Beschaffung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.