Auftragsbekanntmachung (2020-08-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71 / Quartier 206
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Die Autobahn GmbH des Bundes, Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@autobahn.de📧
Fax: +49 30-403680810 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.autobahn.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343596🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343596🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Die Autobahn GmbH des Bundes
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2020-10105 Ummeldung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes
2020-10105”
Produkte/Dienstleistungen: Fuhrparkverwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Ummeldung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 630252.10 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin und bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit Übernahme aller Aufgaben rund um die Autobahnen in Deutschland muss für 14 000 Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den Ländergesellschaften auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit Übernahme aller Aufgaben rund um die Autobahnen in Deutschland muss für 14 000 Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den Ländergesellschaften auf den neuen Halter, die Autobahn GmbH des Bundes, erfolgen. Für die Umschreibung sind die Spezifika der Fahrzeuge und Geräte zu beachten und entsprechend der bisherigen Dokumente in die neu Auszustellenden zu übernehmen. Die Umschreibung fahrzeugspezifischer Sonderdokumente erfolgt zeitgleich auf den neuen Halter. Die erforderlichen Dokumente werden in Chargen durch die Autobahn GmbH zur Verfügung gestellt und nach erfolgter Umschreibung vom Auftragnehmer an benannte Adressen zurückgesandt. Der neue Haltereintrag muss mit Aufnahme der Tätigkeit der Autobahn zum 1.1.2021 unverzüglich erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 630252.10 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-18 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1. Nachweis des Nichtvorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https
://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
1b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter- /Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auchAngaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. dieRechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.1. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (auch von einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/-Bietergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (auch von einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/-Bietergemeinschaft hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
“Zu 3.1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für...”
Zu 3.1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR je Schadensfall;
— Für Sach- und Vermögensschäden jeweils 1 500 000 EUR je Schadensfall.
Vorlage der Eigenerklärung wie zu 3.1 ausgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4.1 Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 27001,
4.2 Nachweis eines Zulassungsdienstes am Standort Berlin,
4.3 Liste der Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1 Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 27001,
4.2 Nachweis eines Zulassungsdienstes am Standort Berlin,
4.3 Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen.
— Fahrzeugzulassungen und -ummeldungen belegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 4.1 Vorlage der Zertifikate nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 27001,
Zu 4.2 Nachweis der Eigenerklärung. Gegebenenfalls zusätzlich Einreichnung einer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 4.1 Vorlage der Zertifikate nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 27001,
Zu 4.2 Nachweis der Eigenerklärung. Gegebenenfalls zusätzlich Einreichnung einer Gewerbeanmeldung,
Zu 4.3 Es sind mindestens 3 Referenzprojekte im Leistungsbereich nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Die Referenzkunden müssen mindestens ein identisches oder höheres Ummelde/Zulassungsvolumen aufweisen.
Dabei ist mindestens der Nachweis einer Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber nachzuweisen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-19
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berlin
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 Angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 152-371520 (2020-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Friedrichstraße 71/Quartier 206
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit Übernahme aller Aufgaben rund um die Autobahnen in Deutschland muss für 14 000 Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den Ländergesellschaften auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit Übernahme aller Aufgaben rund um die Autobahnen in Deutschland muss für 14 000 Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den Ländergesellschaften auf den neuen Halter, Die Autobahn GmbH des Bundes, erfolgen. Für die Umschreibung sind die Spezifika der Fahrzeuge und Geräte zu beachten und entsprechend der bisherigen Dokumente in die neu Auszustellenden zu übernehmen. Die Umschreibung fahrzeugspezifischer Sonderdokumente erfolgt zeitgleich auf den neuen Halter. Die erforderlichen Dokumente werden in Chargen durch die Autobahn GmbH zur Verfügung gestellt und nach erfolgter Umschreibung vom Auftragnehmer an benannte Adressen zurückgesandt. Der neue Haltereintrag muss mit Aufnahme der Tätigkeit der Autobahn zum 1.1.2021 unverzüglich erfolgen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 152-371520
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“2020-10105 Ummeldung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 175-423160 (2020-09-04)