Ca. 300 000 m/Jahr Baggergut (feinsandig mit geringem Schluffanteil oder bindig/schluffig mit geringem Sandanteil) aufnehmen und an einer vom Autraggeber bestimmten Stelle verklappen oder in Felder einspülen. Die Transportentfernung beträgt je nach Zielort ca. 2,5 bis 25 km für die Verklappung und ca. 60 bis 65 km für die Verspülung. Es werden jährlich im Mittel 6 Baggereinsätze von je 3 bis 5 Tagen erfolgen bei einer Tagesleistung von mindestens 10 000 m. Der AN hat zu gewährleisten, dass spätestens 7 Tage nach Aufforderung alle erforderlichen Geräte einsatzbereit zur Verfügung stehen und mit den Arbeiten begonnen werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-28.
Auftragsbekanntmachung (2020-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schwimmbagger- und Pumparbeiten
Kurze Beschreibung: Ca. 300 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schwimmbagger- und Pumparbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wasserbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), Sonstiges Sondervermögen Hafen vertreten durch die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, diese vertreten durch die bremenports GmbH &Co. KG
Postanschrift: Am Strom 2
Postleitzahl: 27568
Postort: Bremerhaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.bremenports.de🌏
E-Mail: vergabe@bremenports.de📧
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D440310212🌏
URL der Teilnahme: https://abruf.bi-medien.de/D440310212🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 170-412172
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Es wird ein elektronischer Eröffnungstermin durchgeführt. Die Bieter habe die Unterlagen rechtzeitig über das Vergabeportal einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 6 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Auftragsverlängerung um 2 Jahre ist möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremerhaven
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Auszug aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes,
b) Eigenerklärung gem. § 123 GWB, dass keine für das Unternehmen verantwortlich handelnde Person wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskträftig verurteilt worden ist: Mitgliedschaft in einerkriminellen/terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Vorteilsgewährung oder Bestechung von Amtsträgern, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (auch international), Bestechung von (ausländischen) Mandatsträgern oder Bediensteten, Subventionsbetrug, Geldwäsche,
b) Eigenerklärung gem. § 123 GWB, dass keine für das Unternehmen verantwortlich handelnde Person wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskträftig verurteilt worden ist: Mitgliedschaft in einerkriminellen/terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Vorteilsgewährung oder Bestechung von Amtsträgern, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (auch international), Bestechung von (ausländischen) Mandatsträgern oder Bediensteten, Subventionsbetrug, Geldwäsche,
c) Eigenerklärung gem. § 124 GWB, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist bzw. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, Das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen auseinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, bei dem Unternehmen nach dessen Kenntnis kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begehen oder Auskünfte zurückhalten wird, das Unternehmen nicht versuchen wird, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versuchen wird, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermitteln wird, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, und auch nicht versuchen wird, solche Informationen zu übermitteln.
c) Eigenerklärung gem. § 124 GWB, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist bzw. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, Das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen auseinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, bei dem Unternehmen nach dessen Kenntnis kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begehen oder Auskünfte zurückhalten wird, das Unternehmen nicht versuchen wird, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versuchen wird, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermitteln wird, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, und auch nicht versuchen wird, solche Informationen zu übermitteln.
d) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegt.
Bewerbergemeinschaften haben die geforderten Nachweise für jedes Mitglied vorzulegen. Gleiches gilt, soweit sich der Bieter auf Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, bezüglich deren Anteil an der Leistungserbringung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der in der Erklärung gemachten Angaben auch bereits vor Zuschlagserteilung Nachweise zu verlangen.
Bewerbergemeinschaften haben die geforderten Nachweise für jedes Mitglied vorzulegen. Gleiches gilt, soweit sich der Bieter auf Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, bezüglich deren Anteil an der Leistungserbringung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der in der Erklärung gemachten Angaben auch bereits vor Zuschlagserteilung Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, von Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung
Vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Auflistung der Aufführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOB/B
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Es wird ein elektronischer Eröffnungstermin durchgeführt. Die Bieter habe die Unterlagen rechtzeitig über das Vergabeportal einzureichen.
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3..
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3. genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben –
Unter dem B_I code D440310212 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 421 / 361-2487📞
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Fax: +49 421 / 496-32311 📠
Internetadresse: http://www.bau.bremen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 170-412172 (2020-08-28)
Ergänzende Angaben (2020-10-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wasserbauarbeiten📦