Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2020-202 Rahmenbeauftragung über 4 Jahre für die SAP-Waste Komponente und das Kundenportal, unterteilt in 2 Lose
2020-202 WBD”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenbeauftragung über 4 Jahre für die SAP-Waste Komponente und das Kundenportal, unterteilt in 2 Lose.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Abhängig von den Ergebnissen der Angebotsbewertung ist die Vergabe möglich in 2 Einzellosen an 2 unterschiedliche Bieter/-innen, oder unter Zusammenfassung...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Abhängig von den Ergebnissen der Angebotsbewertung ist die Vergabe möglich in 2 Einzellosen an 2 unterschiedliche Bieter/-innen, oder unter Zusammenfassung der 2 Lose als Gesamtvergabe an eine/-n Bieter/-in.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenbeauftragung über 4 Jahre für die SAP-Waste Komponente
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR
Schifferstraße 190
47059 Duisburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Rahmenbeauftragung beinhaltet feste Projekte (wie die Backend-Lösung zum Kundenportal und das Frontend Kundenportal) sowie die S/4 Hana Umstellung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Rahmenbeauftragung beinhaltet feste Projekte (wie die Backend-Lösung zum Kundenportal und das Frontend Kundenportal) sowie die S/4 Hana Umstellung der SAP-Waste-Komponente. Darüber hinaus werden feste Kontingente zugewiesen, um innerhalb von 4 Jahren weitere Projekte durchführen zu können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Bieterkompetenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Kompetenz Implementation Kundenportal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 11 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung S/4HANA Projektkompetenz
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Kompetenz weitere Projekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7 %
Kostenkriterium (Name): Netto-Angebotssumme abzüglich Skonto
Kostenkriterium (Gewichtung): 35 %
Kostenkriterium (Name): Netto-Preise für Berater-Tagessätze gemäß Preisliste
Kostenkriterium (Gewichtung): 15 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenbeauftragung über 4 Jahre für das Kundenportal
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Anforderungen an das Kundenportal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Netto-Angebotssumme nach Skontoabzug
Kostenkriterium (Name): Preisfaktor für Berater Tagessätze gemäß Preisliste
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem/der Bieter/-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage/Erklärung in der Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem/der Bieter/-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage/Erklärung in der Anlage „2.0_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" mit „Ja" beantwortet wird:
a) Erklärung des/der Bieters/-in zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE — Einheitliche Europäische Eigenerklärung).
Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, beizubringen:
a) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE)
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf" enthaltenen Formblätter F1-F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht Überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument „2.0_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1-F7 in dem Dokument „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf" enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des/der Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre — siehe „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", Formblatt F2 — (oder Präqualifikation oder EEE),
b) Eigenerklärung des/der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren — siehe „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", Formblatt F3 — (oder Präqualifikation oder EEE),
c) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen:
— siehe „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", Formblatt F4;
— (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger).
d) Eigenerklärung des/der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des/der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- und min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss — siehe „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", Formblatt F7 — (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
e) Auf besondere Anforderung des/der AG ist eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des Bieters einzureichen.
Der/die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf" enthaltenen Formblätter F1-F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht Überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument „2.0_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1-F7 in dem Dokument „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf" enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des Bieters zu den wesentlichen in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum/zur Auftraggeber/-in, mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer (Referenzliste).
Anforderung (Los 1):
— Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern;
— Zwei Referenzen zu einem abgeschlossenen SAP-IS-Waste Komponente-Projekt mit einem Auftragswert von mindestens 100 000,00 EUR.
Anforderung (Los 2):
— Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern;
— Eine Referenz zu einem abgeschlossenen Portal-Frontend-Projekt;
— siehe Dokument „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", Formblatt F1 (oder Präqualifikation oder EEE).
b) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
— siehe Dokument „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", Formblatt F5 (oder Präqualifikation oder EEE).
c) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften — siehe Dokument „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", Formblatt F6 (oder Präqualifikation oder EEE),
d) Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001,
e) Nachweis eines SAP-Partnerstatus,
f) Nachweis einer SAP S/4HANA Zertifizierung.
Der/die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf" enthaltenen Formblätter F1-F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE" für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1-F7 in der Anlage „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE" ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Selbstreinigung
Bieter/-innen, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Selbstreinigung
Bieter/-innen, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer Kartellabsprache dem/der AG hinreichende Anhaltpunkte vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen nachfolgenden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind:
1. Für jeden durch eine Straftat verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben.
2. Die Tatsache und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem/der öffentlichen Auftraggeber/-in umfassend geklärt haben.
3. Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Um dem/der AG die Prüfung zu ermöglichen, ob der/die Bieter/-in von dem Selbstreinigungsgebot betroffen ist und falls ja, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung auch durchgeführt wurden, ist die Anlage „2.2_SAP Los_1_Waste & Recycling und Los_2_Kundenportal_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", Formblatt F5 von allen Bietern/-innen auszufüllen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-13
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYWZU
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur Festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 157-382669 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
Schifferstraße 190
47059 Duisburg
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 157-382669
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Ausschreibung wurde aufgehoben. Alle Bieter wurden mit Anschreiben vom 30.11.2020 über die Aufhebung des Verfahrens informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDYE3”
Die Ausschreibung wurde aufgehoben. Alle Bieter wurden mit Anschreiben vom 30.11.2020 über die Aufhebung des Verfahrens informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDYE3
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 042-105417 (2021-02-25)