Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“ enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des Bieters zu den wesentlichen in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum/zur Auftraggeber/-in, mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer (Referenzliste) Anforderung:
— Drei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 100 000,00 EUR;
— Eine Referenz zu einem abgeschlossenen SAP-FI-Core Module-Projekt mit einem Auftragswert von mindestens 100 000,00 EUR;
— Eine Referenz zu einem abgeschlossenen SAP-CO-Projekt mit einem Auftragswert von mindestens 100 000,00 EUR;
— Eine Referenz zu einem abgeschlossenen SAP-SD-Projekt mit einem Auftragswert von mindestens 100 000,00 EUR;
— Eine Referenz zu einem abgeschlossenen SAP- S/4 Hana-Projekt (Konzeption und/oder Einführung);
— siehe Dokument „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, Formblatt F1 (oder Präqualifikation oder EEE).
b) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen — siehe Dokument „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, Formblatt F5 (oder Präqualifikation oder EEE)
c) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften — siehe Dokument "2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, Formblatt F6 (oder Präqualifikation oder EEE)
d) Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001,
e) Nachweis eines SAP-Partnerstatus,
f) Nachweis einer SAP S/4HANA Zertifizierung.
Der/die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“ enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht Überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument „2.0_SAP-Core_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf“ (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1-F7 in dem Dokument „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.