2020-203 Rahmenbeauftragung über 4 Jahre für die SAP-Core-Module, u. a. S/4 HANA-Einführung

Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR

Rahmenbeauftragung über 4 Jahre für die SAP-Core-Module, u. a. S/4 HANA-Einführung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-10 Auftragsbekanntmachung
2021-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2020-203 WBD
Kurze Beschreibung:
Rahmenbeauftragung über 4 Jahre für die SAP-Core-Module, u. a. S/4 HANA-Einführung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR
Postanschrift: Schifferstraße 190
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de 🌏
E-Mail: p.kallies@wb-duisburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBYWZ3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBYWZ3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-382706
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung beinhaltet feste Projekte wie die S/4 Hana-Vorbereitungsprojekte (z. B. neues Hauptbuch, etc.), die S/4 Hana-Umsetzung und ein Projekt im HCM-Umfeld zum Thema „Gesundheitsmanagement“. Darüber hinaus gibt es viele potentielle Projekte, für die ein festes Budget vergeben wird, wobei dieses Budget im Zeitverlauf erhöht werden kann.
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Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR
Schifferstraße 190
47059 Duisburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem/der Bieter/-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage/Erklärung in der Anlage „2.0_SAP-Core_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf“ mit „Ja“ beantwortet wird:
a) Erklärung des/der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE – „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“)
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Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, beizubringen:
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a) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE)
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“ enthaltenen Formblätter F1-F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
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Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht Überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument „2.0_SAP-Core_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf“ (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1-F7 in dem Dokument „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“ enthaltenen Vordrucke beizubringen:
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a) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die Letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre — siehe „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf", Formblatt F2 — (oder Präqualifikation oder EEE).
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b) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Anzahl der Jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert Ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren:
— siehe „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, Formblatt F3;
— (oder Präqualifikation oder EEE).
c) Eigenerklärung des/der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen;
— siehe „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, Formblatt F4;
— (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger).
d) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des/der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- und min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss:
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— siehe „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, Formblatt F7;
— (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).
e) Auf besondere Anforderung des/der AG ist eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des Bieters einzureichen.
Der/die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
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Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“ enthaltenen Formblätter F1-F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
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Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht Überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument „2.0_SAP-Core_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf“ (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in dem Dokument „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“ enthaltenen Vordrucke beizubringen:
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a) Eigenerklärung des Bieters zu den wesentlichen in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum/zur Auftraggeber/-in, mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer (Referenzliste) Anforderung:
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— Drei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 100 000,00 EUR;
— Eine Referenz zu einem abgeschlossenen
SAP-FI-Core Module-Projekt mit einem Auftragswert von mindestens 100 000,00 EUR;
SAP-CO-Projekt mit einem Auftragswert von mindestens 100 000,00 EUR;
SAP-SD-Projekt mit einem Auftragswert von mindestens 100 000,00 EUR;
SAP- S/4 Hana-Projekt (Konzeption und/oder Einführung);
— siehe Dokument „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, Formblatt F1 (oder Präqualifikation oder EEE).
b) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen — siehe Dokument „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, Formblatt F5 (oder Präqualifikation oder EEE)
c) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften — siehe Dokument "2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, Formblatt F6 (oder Präqualifikation oder EEE)
d) Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001,
e) Nachweis eines SAP-Partnerstatus,
f) Nachweis einer SAP S/4HANA Zertifizierung.
Der/die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
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Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“ enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
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Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht Überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument „2.0_SAP-Core_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf“ (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1-F7 in dem Dokument „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
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Mindeststandards:
Selbstreinigung
Bieter/-innen, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer Kartellabsprache dem/der AG hinreichende Anhaltpunkte vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen nachfolgenden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind:
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1. Für jeden durch eine Straftat verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben.
2. Die Tatsache und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem/der öffentlichen Auftraggeber/-in umfassend geklärt haben.
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3. Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden um dem/der AG die Prüfung zu ermöglichen, ob der/die Bieter/-in von dem Selbstreinigungsgebot betroffen ist und falls ja, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung auch durchgeführt wurden, ist die Anlage „2.2_SAP-Core_Formblätter F1-F9_WBD.pdf“, Formblatt F5 von allen Bietern/-innen auszufüllen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Bieterkompetenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung S/4HANA Projektkompetenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 19 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung SAP-Core und HCM-Modul Kompetenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16,5 %
Kostenkriterium (Name): Netto-Angebotssumme nach Skontoabzug
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Kostenkriterium (Name): Netto-Preise für Berater-Tagessätze gemäß Preisliste

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBYWZ3/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYWZ3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045/+49 2211473053 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur Festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 157-382706 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 042-105327
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 157-382706
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDYEQ

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-19 📅
Name: Scheer GmbH
Postort: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪
Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 814 850 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 042-105327 (2021-02-25)