Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bedingung an die Auftragsausführung:
Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
— TVgG NRW) vom 22.3.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eigenerklärung anstelle eines Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a (2) Nr. 4 VOB/A EU).
=>Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (vgl. § 6b (2) VOB/A EU).
— Eigenerklärung anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges (§ 6a (2) Nr. 7 VOB/A EU). => Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister nach § 5 Abs. 1 des Gesetztes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG) zu ersetzen (vgl. § 6b (2) VOB/A EU).
— Eigenerklärung über eine bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 3 000 000 EUR und für Vermögensschäden i. H. v. 2 000 000 EUR (§ 6a (3) VOB/A EU). =>Formblatt F1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang durch einen entsprechenden Versicherungsnachweis (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen (vgl. § 6b (2) VOB/A EU).
— Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) (§ 6a (3) VOB/A EU). =>Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen durch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft zu ersetzen (vgl. § 6b (2) VOB/A EU).
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A EU auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.