Geschätzter Gesamtwert: 400 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH
Konrad-Adenauer-Ring 9-13
47167 Duisburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von der Bieterin die nachfolgend aufgeführte Abfrage/Erklärung in der Anlage 1 („Checkliste“) mit „Ja“ beantwortet wird:
a) Erklärung der Bieterin zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer.
Die Bieterin hat zur Beurteilung Ihrer grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch die AG, beizubringen:
b) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE – „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“).
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Nachweise zur Eignung können gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die „EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 („Allgemeine Unternehmensdaten“) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Eignungsnachweise dem Angebot nicht als Anlage beigefügt werden.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Nachweise zur Eignung können gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die „EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 („Allgemeine Unternehmensdaten“) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Eignungsnachweise dem Angebot nicht als Anlage beigefügt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung der Bieterin zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
— siehe Anlage, Formblatt F2 – (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot, die die entsprechenden Umsatzzahlen enthalten).
b) Eigenerklärung der Bieterin zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— siehe Anlage, Formblatt F3 – (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot, die die entsprechenden Mitarbeiterzahlen enthalten).
c) Eigenerklärung der Bieterin zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
— siehe Anlage, Formblatt F4 – (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger).
d) Eigenerklärung der Bieterin zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des Versicherungsgebers und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- und min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) Eigenerklärung der Bieterin zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des Versicherungsgebers und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- und min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss.
— siehe Anlage, Formblatt F7 – (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
e) Nur auf besondere Anforderung der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank der Bieterin einzureichen.
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 bis F7 oder gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die „EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 („Allgemeine Unternehmensdaten“) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 bis F7 in der Anlage, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die EEE ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 bis F7 oder gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die „EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 („Allgemeine Unternehmensdaten“) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 bis F7 in der Anlage, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die EEE ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung der Bieterin zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zur Auftraggeberin, mit Ansprechpartnerin und Telefonnummer (Referenzliste).
a) Eigenerklärung der Bieterin zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zur Auftraggeberin, mit Ansprechpartnerin und Telefonnummer (Referenzliste).
— siehe Anlage, Formblatt F1 (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot, die die entsprechenden Referenzen enthalten).
b) Eigenerklärung der Bieterin zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— siehe Anlage, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE).
c) Eigenerklärung der Bieterin zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
— siehe Anlage, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE).
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 bis F7 oder gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die „EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 („Allgemeine Unternehmensdaten“) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 bis F7 in der Anlage, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die EEE ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 bis F7 oder gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die „EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 („Allgemeine Unternehmensdaten“) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 bis F7 in der Anlage, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die EEE ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2099-10-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Preisliche Aspekte
Kostenkriterium (Gewichtung): 85 %