Die AG sammelt gemäß des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) Elektro- und Elektronikgeräte, im folgenden Elektro-Altgeräte genannt, im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die Elektro-Altgeräte werden über unterschiedliche Erfassungssysteme im Bring- und Holsystem gesammelt. Die Altgeräte stammen vorwiegend aus Privathaushalten aber auch aus dem gewerblichen Bereich. Die AG nimmt die Altgeräte der Sammelgruppe SG 4 „Großgeräte“ und der Sammelgruppe SG 5 „Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik“ gemäß §14 Abs. 5 ElektroG von der Bereitstellung zur Abholung aus, um diese selber zu vermarkten (Optierung). Die zuvor genannte Sammlung der AG erfolgt an den Tagen Montag bis Samstag. Die Leistung der AN besteht im regelmäßigen Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten Deckelcontainer für die Sammelmengen SG 4 und SG 5, von und zu den genannten Anfallstellen der AG (siehe Ziffer 2.1) sowie deren ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung sämtlicher bei der AG anfallenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5. Für die Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien) sind von der AN Boxen/ Paloxen für die Sammlung und den Transport zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 2020-266 (WBD)
Kurze Beschreibung:
Die AG sammelt gemäß des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) Elektro- und Elektronikgeräte, im folgenden Elektro-Altgeräte genannt, im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die Elektro-Altgeräte werden über unterschiedliche Erfassungssysteme im Bring- und Holsystem gesammelt. Die Altgeräte stammen vorwiegend aus Privathaushalten aber auch aus dem gewerblichen Bereich. Die AG nimmt die Altgeräte der Sammelgruppe SG 4 „Großgeräte“ und der Sammelgruppe SG 5 „Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik“ gemäß §14 Abs. 5 ElektroG von der Bereitstellung zur Abholung aus, um diese selber zu vermarkten (Optierung). Die zuvor genannte Sammlung der AG erfolgt an den Tagen Montag bis Samstag.
Die Leistung der AN besteht im regelmäßigen Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten Deckelcontainer für die Sammelmengen SG 4 und SG 5, von und zu den genannten Anfallstellen der AG (siehe Ziffer 2.1) sowie deren ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung sämtlicher bei der AG anfallenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5. Für die Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien) sind von der AN Boxen/ Paloxen für die Sammlung und den Transport zu stellen.
Die AG sammelt gemäß des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) Elektro- und Elektronikgeräte, im folgenden Elektro-Altgeräte genannt, im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die Elektro-Altgeräte werden über unterschiedliche Erfassungssysteme im Bring- und Holsystem gesammelt. Die Altgeräte stammen vorwiegend aus Privathaushalten aber auch aus dem gewerblichen Bereich. Die AG nimmt die Altgeräte der Sammelgruppe SG 4 „Großgeräte“ und der Sammelgruppe SG 5 „Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik“ gemäß §14 Abs. 5 ElektroG von der Bereitstellung zur Abholung aus, um diese selber zu vermarkten (Optierung). Die zuvor genannte Sammlung der AG erfolgt an den Tagen Montag bis Samstag.
Die Leistung der AN besteht im regelmäßigen Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten Deckelcontainer für die Sammelmengen SG 4 und SG 5, von und zu den genannten Anfallstellen der AG (siehe Ziffer 2.1) sowie deren ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung sämtlicher bei der AG anfallenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5. Für die Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien) sind von der AN Boxen/ Paloxen für die Sammlung und den Transport zu stellen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-531740
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AG sammelt gemäß des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) Elektro- und Elektronikgeräte, im folgenden Elektro-Altgeräte genannt, im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die Elektro-Altgeräte werden über unterschiedliche Erfassungssysteme im Bring- und Holsystem gesammelt. Die Altgeräte stammen vorwiegend aus Privathaushalten aber auch aus dem gewerblichen Bereich. Die AG nimmt die Altgeräte der Sammelgruppe SG 4 „Großgeräte“ und der Sammelgruppe SG 5 „Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik“ gemäß §14 Abs. 5 ElektroG von der Bereitstellung zur Abholung aus, um diese selber zu vermarkten (Optierung). Die zuvor genannte Sammlung der AG erfolgt an den Tagen Montag bis Samstag.
Die AG sammelt gemäß des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) Elektro- und Elektronikgeräte, im folgenden Elektro-Altgeräte genannt, im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die Elektro-Altgeräte werden über unterschiedliche Erfassungssysteme im Bring- und Holsystem gesammelt. Die Altgeräte stammen vorwiegend aus Privathaushalten aber auch aus dem gewerblichen Bereich. Die AG nimmt die Altgeräte der Sammelgruppe SG 4 „Großgeräte“ und der Sammelgruppe SG 5 „Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik“ gemäß §14 Abs. 5 ElektroG von der Bereitstellung zur Abholung aus, um diese selber zu vermarkten (Optierung). Die zuvor genannte Sammlung der AG erfolgt an den Tagen Montag bis Samstag.
Die Leistung der AN besteht im regelmäßigen Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten Deckelcontainer für die Sammelmengen SG 4 und SG 5, von und zu den genannten Anfallstellen der AG (siehe Ziffer 2.1) sowie deren ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung sämtlicher bei der AG anfallenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5. Für die Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien) sind von der AN Boxen/ Paloxen für die Sammlung und den Transport zu stellen.
Die Leistung der AN besteht im regelmäßigen Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten Deckelcontainer für die Sammelmengen SG 4 und SG 5, von und zu den genannten Anfallstellen der AG (siehe Ziffer 2.1) sowie deren ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung sämtlicher bei der AG anfallenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5. Für die Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien) sind von der AN Boxen/ Paloxen für die Sammlung und den Transport zu stellen.
Zu den von der AN zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
— Ab- und Rücktransport von gedeckelten Abrollcontainern der AG mit einem Volumen von ca. 36 m
— Gestellung von Boxen/Paloxen zur Sammlung und zum Transport der Geräte der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien),
— Verwiegung und Sortierung der abgeholten Elektro-Altgeräte,
— Aussortierung von Fremd- und /oder Störstoffen (falls vorhanden), sowie die ordnungsgemäße Entsorgung/Verwertung der aussortierten Fremd- und/oder Störstoffe,
— Ordnungsgemäße und vollständige Verwertung der abgeholten Elektro-Altgeräte gemäß den Vorgaben des ElektroG,
— Erstellung aller notwendigen Nachweise über die ordnungsgemäße Leistungserbringung einschließlich der Dokumentation der notwendigen Daten für die Erfüllung der Mitteilungspflichten gemäß §26 Abs. (1) Nr. 1 und Abs. (3) ElektroG und deren Übermittlung an die AG,
— Erstellung aller notwendigen Nachweise über die ordnungsgemäße Leistungserbringung einschließlich der Dokumentation der notwendigen Daten für die Erfüllung der Mitteilungspflichten gemäß §26 Abs. (1) Nr. 1 und Abs. (3) ElektroG und deren Übermittlung an die AG,
— Zusendung von Wiegescheinen bzw. Wiegedaten an die AG umgehend nach Übernahme der Geräte (Zusendung am darauffolgenden Werktag nach der Übernahme)
— Einhaltung der Regelung zu „Tauschähnlichen Umsätzen“.
Die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der Elektro-Altgeräte inkl. der Einhaltung der laut ElektroG geforderten Verwertungsquoten, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe ist der AG darüber hinaus auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Verwertung der Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 darf nur in dafür zugelassenen und genehmigten Anlagen erfolgen. Ebenso sind die abgeholten Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und ohne Gefährdung für die Umwelt zu lagern.
Die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der Elektro-Altgeräte inkl. der Einhaltung der laut ElektroG geforderten Verwertungsquoten, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe ist der AG darüber hinaus auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Verwertung der Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 darf nur in dafür zugelassenen und genehmigten Anlagen erfolgen. Ebenso sind die abgeholten Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und ohne Gefährdung für die Umwelt zu lagern.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR Duisburg Die Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 sind von folgenden Anfallstellen abzuholen:
— Recyclinghof DU-Nord
Im Holtkamp 84
47167 Duisburg,
— Recyclinghof DU-Süd
Kaiserswerther Straße 210
47259 Duisburg,
— Recyclinghof DU-West
Schauenstraße 40
47266 Duisburg,
— Recyclinghof DU-Mitte
Zur Kupferhütte 10
47053 Duisburg,
— Übergabestelle DU-Mitte
47053 Duisburg
Die Elektro-Altgeräte der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 sind von der folgenden Anfallstelle abzuholen:
47053 Duisburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Elektroaltgeräten (AVV-Nr. 200135) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage und ggfs. Übernahmestelle zertifiziert ist.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Elektroaltgeräten (AVV-Nr. 200135) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage und ggfs. Übernahmestelle zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfach-betriebsverordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfach-betriebsverordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
— Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV),
— Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV),
— Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV),
— Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV).
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage und ggfs. Übernahmestelle zur ordnungsgemäßen Verwertung von Elektroaltgeräten (AVV 200135) ersetzt.
— Nachweis der Bieterin über die Zertifizierung gemäß §21 ElektroG oder entsprechender Zusatz im Efb-Zertifikat,
— Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage und ggfs. Übernahmestelle zur ordnungsgemäßen Verwertung von Elektroaltgeräten (AVV 200135) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.
(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage und ggfs. Übernahmestelle, Angabe der genehmigten Menge/jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage und ggfs. Übernahmestelle mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage und ggfs. Übernahmestelle, Angabe der genehmigten Menge/jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage und ggfs. Übernahmestelle mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen landesspezifischen Überwachungsbehörden vorlegen.
Hinweis: Ist die Bieterin nicht selbst im Besitz einer Anlage/Übernahmestelle, so kann Sie sich zur Verwertung des Metallschrotts einer entsprechenden Anlage und ggfs. Übernahmestelle Dritter bedienen. Für diese Anlage/Übernahmestelle ist ebenfalls der Nachweis für eine behördliche BImSch-Genehmigung oder gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im Ausland) von der Bieterin vorzulegen. Zusätzlich ist dem Angebot eine verbindliche, unbedingte und auf diese Ausschreibung bezogene Erklärung der Anlagenbetreiberin bzw. Übernahmestellenbetreiberin beizubringen. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Anlagenbetreiberin/Übernahmestellenbetreiberin im Falle der Auftragserteilung an die Bieterin für diese die Verwertung der auftragsgegenständlichen Elektroaltgeräte übernehmen wird bzw. die Verwertung der auftragsgegenständlichen Elektroaltgeräte in der von ihr betriebenen und genehmigten Anlage/Übernahmestelle gewährleistet wird.
Hinweis: Ist die Bieterin nicht selbst im Besitz einer Anlage/Übernahmestelle, so kann Sie sich zur Verwertung des Metallschrotts einer entsprechenden Anlage und ggfs. Übernahmestelle Dritter bedienen. Für diese Anlage/Übernahmestelle ist ebenfalls der Nachweis für eine behördliche BImSch-Genehmigung oder gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im Ausland) von der Bieterin vorzulegen. Zusätzlich ist dem Angebot eine verbindliche, unbedingte und auf diese Ausschreibung bezogene Erklärung der Anlagenbetreiberin bzw. Übernahmestellenbetreiberin beizubringen. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Anlagenbetreiberin/Übernahmestellenbetreiberin im Falle der Auftragserteilung an die Bieterin für diese die Verwertung der auftragsgegenständlichen Elektroaltgeräte übernehmen wird bzw. die Verwertung der auftragsgegenständlichen Elektroaltgeräte in der von ihr betriebenen und genehmigten Anlage/Übernahmestelle gewährleistet wird.
— Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE*).
*EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F2 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F2 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F3 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F3 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges, siehe Anlage 2, Formblatt F4 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen, siehe Anlage 2, Formblatt F5 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, siehe Anlage 2, Formblatt F7 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, siehe Anlage 2, Formblatt F6 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des/der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- sowie min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss, siehe Anlage 2, Formblatt F11 – (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des/der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- sowie min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss, siehe Anlage 2, Formblatt F11 – (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).
*EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Elektroaltgeräten (AVV-Nr. 200135) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage und ggfs. Übernahmestelle zertifiziert ist.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Elektroaltgeräten (AVV-Nr. 200135) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage und ggfs. Übernahmestelle zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfach-betriebsverordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfach-betriebsverordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
— Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV),
— Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV),
— Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV),
— Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV).
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage und ggfs. Übernahmestelle zur ordnungsgemäßen Verwertung von Elektroaltgeräten (AVV-Nr. 200135) ersetzt.
— Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage und ggfs. Übernahmestelle zur ordnungsgemäßen Verwertung von Elektroaltgeräten (AVV-Nr. 200135) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.
(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage und ggfs. Übernahmestelle, Angabe der genehmigten Menge/jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage und ggfs. Übernahmestelle mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage und ggfs. Übernahmestelle, Angabe der genehmigten Menge/jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage und ggfs. Übernahmestelle mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen landesspezifischen Überwachungsbehörden vorlegen.
Hinweis: Ist die Bieterin nicht selbst im Besitz einer Anlage/Übernahmestelle, so kann Sie sich zur Verwertung des Metallschrotts einer entsprechenden Anlage und ggfs. Übernahmestelle Dritter bedienen. Für diese Anlage/Übernahmestelle ist ebenfalls der Nachweis für eine behördliche BImSch-Genehmigung oder gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im Ausland) von der Bieterin vorzulegen. Zusätzlich ist dem Angebot eine verbindliche, unbedingte und auf diese Ausschreibung bezogene Erklärung der Anlagenbetreiberin bzw. Übernahmestellenbetreiberin beizubringen. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Anlagenbetreiberin/Übernahmestellenbetreiberin im Falle der Auftragserteilung an die Bieterin für diese die Verwertung der auftragsgegenständlichen Elektroaltgeräte übernehmen wird bzw. die Verwertung der auftragsgegenständlichen Elektroaltgeräte in der von ihr betriebenen und genehmigten Anlage/Übernahmestelle gewährleistet wird.
Hinweis: Ist die Bieterin nicht selbst im Besitz einer Anlage/Übernahmestelle, so kann Sie sich zur Verwertung des Metallschrotts einer entsprechenden Anlage und ggfs. Übernahmestelle Dritter bedienen. Für diese Anlage/Übernahmestelle ist ebenfalls der Nachweis für eine behördliche BImSch-Genehmigung oder gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im Ausland) von der Bieterin vorzulegen. Zusätzlich ist dem Angebot eine verbindliche, unbedingte und auf diese Ausschreibung bezogene Erklärung der Anlagenbetreiberin bzw. Übernahmestellenbetreiberin beizubringen. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Anlagenbetreiberin/Übernahmestellenbetreiberin im Falle der Auftragserteilung an die Bieterin für diese die Verwertung der auftragsgegenständlichen Elektroaltgeräte übernehmen wird bzw. die Verwertung der auftragsgegenständlichen Elektroaltgeräte in der von ihr betriebenen und genehmigten Anlage/Übernahmestelle gewährleistet wird.
— Gestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 10 % des Gesamtauftragswertes.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltrelevanter Aspekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Preislicher Aspekt
Kostenkriterium (Gewichtung): 95 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 217-531740 (2020-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 270188.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
— Gestellung von Boxen/ Paloxen zur Sammlung und zum Transport der Geräte der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien),
— Aussortierung von Fremd- und /oder Störstoffen (falls vorhanden), sowie die ordnungsgemäße Entsorgung/ Verwertung der aussortierten Fremd- und/oder Störstoffe,
— ordnungsgemäße und vollständige Verwertung der abgeholten Elektro-Altgeräte gemäß den Vorgaben des ElektroG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR Duisburg
Die Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 sind von folgenden Anfallstellen abzuholen:
47167 Duisburg
47259 Duisburg
47266 Duisburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-05 📅
Name: Dutz Schrott- und Metallhandelsgesellschaft mbH
Postort: Borken
Land: Deutschland 🇩🇪 Borken
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 270188.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 033-082912 (2021-02-12)