Ziel ist es, ein bauteilbezogenes Schad- und Gefahrenstoffkataster auf Grundlage der Fundstellenverzeichnisse zur erstellen. Diverse Schadstoffanalysen und die Leitungsabfragen liegen vor. Anschließend sind in Absprache mit dem AG die Planungsleistungen des Abbruchs vorzubereiten und zu begleiten. Auf dem Grundstück an der Johanna-Tesch-Straße gegenüber der Haus-Nr. 10-38 in Berlin-Treptow ist vorgesehen, die bestehenden Bestandsgaragen abzubrechen, um 5 neue Wohngebäude parallel zur Straße zu errichten. Die eingeschossigen Garagenzellen beherbergen derzeit 166 Pkw-Stellplätze und befinden sich momentan in Nutzung. Die Garagen wurden um 1950 gebaut.Es sind unterschiedliche Bauweisen zum Einsatz gekommen, so wurden einige Garagen gemauert und verputzt, andere in großformatigen Fertigbetonplatten errichtet. Die befestigte Fläche zwischen den Garagen besteht hauptsächlich aus Betonplatten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Ziel ist es, ein bauteilbezogenes Schad- und Gefahrenstoffkataster auf Grundlage der Fundstellenverzeichnisse zur erstellen. Diverse Schadstoffanalysen und die Leitungsabfragen liegen vor. Anschließend sind in Absprache mit dem AG die Planungsleistungen des Abbruchs vorzubereiten und zu begleiten. Auf dem Grundstück an der Johanna-Tesch-Straße gegenüber der Haus-Nr. 10-38 in Berlin-Treptow ist vorgesehen, die bestehenden Bestandsgaragen abzubrechen, um 5 neue Wohngebäude parallel zur Straße zu errichten. Die eingeschossigen Garagenzellen beherbergen derzeit 166 Pkw-Stellplätze und befinden sich momentan in Nutzung. Die Garagen wurden um 1950 gebaut.Es sind unterschiedliche Bauweisen zum Einsatz gekommen, so wurden einige Garagen gemauert und verputzt, andere in großformatigen Fertigbetonplatten errichtet. Die befestigte Fläche zwischen den Garagen besteht hauptsächlich aus Betonplatten.
Ziel ist es, ein bauteilbezogenes Schad- und Gefahrenstoffkataster auf Grundlage der Fundstellenverzeichnisse zur erstellen. Diverse Schadstoffanalysen und die Leitungsabfragen liegen vor. Anschließend sind in Absprache mit dem AG die Planungsleistungen des Abbruchs vorzubereiten und zu begleiten. Auf dem Grundstück an der Johanna-Tesch-Straße gegenüber der Haus-Nr. 10-38 in Berlin-Treptow ist vorgesehen, die bestehenden Bestandsgaragen abzubrechen, um 5 neue Wohngebäude parallel zur Straße zu errichten. Die eingeschossigen Garagenzellen beherbergen derzeit 166 Pkw-Stellplätze und befinden sich momentan in Nutzung. Die Garagen wurden um 1950 gebaut.Es sind unterschiedliche Bauweisen zum Einsatz gekommen, so wurden einige Garagen gemauert und verputzt, andere in großformatigen Fertigbetonplatten errichtet. Die befestigte Fläche zwischen den Garagen besteht hauptsächlich aus Betonplatten.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB;
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung;
— BVB Frauenförderung;
— Angaben zur Firma;
— Datenschutzerklärung;
— Erklärung Nachunternehmer;
— Erklärung Bietergemeinschaften.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 91 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Seit 1924 steht die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 43.000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9 000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Auf dem Grundstück an der Johanna-Tesch-Straße gegenüber der Haus-Nr. 10-38 in Berlin-Treptow ist vorgesehen, die bestehenden Bestandsgaragen abzubrechen, um 5 neue Wohngebäude parallel zur Straße zu errichten. Der Zugang zum Grundstück erfolgt über die Johanna-Tesch-Straße. Während der gesamten Abbruch- Bauphase soll ein Fußgängerzugang zum S-Bahnhof Oberspree gewährleistet werden. Die eingeschossigen Garagenzellen beherbergen derzeit 166 Pkw-Stellplätze und befinden sich momentan in Nutzung. Die Garagen wurden um 1950 gebaut und an den Giebelseiten ca. 1 960 erweitert. Auf die Grundstücksgrenze wurde hierbei keine Rücksicht genommen, sodass sich Teile des Garagenanbaus auf dem Nachbargrundstück befinden, diese müssen mit abgebrochen werden. Es sind unterschiedliche Bauweisen zum Einsatz gekommen, so wurden einige Garagen gemauert und verputzt, andere in großformatigen Fertigbetonplatten errichtet. Die befestigte Fläche zwischen den Garagen besteht hauptsächlich aus Betonplatten. Dämmmaterialien wurden in und auf den begangenen Garagen nicht gefunden, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Dachflächen bestehen aus Dachbahnen oder aus Wellasbest-Platten.
Seit 1924 steht die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 43.000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9 000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Auf dem Grundstück an der Johanna-Tesch-Straße gegenüber der Haus-Nr. 10-38 in Berlin-Treptow ist vorgesehen, die bestehenden Bestandsgaragen abzubrechen, um 5 neue Wohngebäude parallel zur Straße zu errichten. Der Zugang zum Grundstück erfolgt über die Johanna-Tesch-Straße. Während der gesamten Abbruch- Bauphase soll ein Fußgängerzugang zum S-Bahnhof Oberspree gewährleistet werden. Die eingeschossigen Garagenzellen beherbergen derzeit 166 Pkw-Stellplätze und befinden sich momentan in Nutzung. Die Garagen wurden um 1950 gebaut und an den Giebelseiten ca. 1 960 erweitert. Auf die Grundstücksgrenze wurde hierbei keine Rücksicht genommen, sodass sich Teile des Garagenanbaus auf dem Nachbargrundstück befinden, diese müssen mit abgebrochen werden. Es sind unterschiedliche Bauweisen zum Einsatz gekommen, so wurden einige Garagen gemauert und verputzt, andere in großformatigen Fertigbetonplatten errichtet. Die befestigte Fläche zwischen den Garagen besteht hauptsächlich aus Betonplatten. Dämmmaterialien wurden in und auf den begangenen Garagen nicht gefunden, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Dachflächen bestehen aus Dachbahnen oder aus Wellasbest-Platten.
Unter den zwei östlichen Garagen befinden sich Wasserleitungen, die Umverlegung erfolgt nach Abbruch der Garagen. Die 4 befestigten Flächen im Osten sind zur Entwässerung an die Kanalisation angeschlossen. Ein Kabel von Stromnetze Berlin GmbH befindet sich im westlichen Bereich der Garagen. Ziel ist es, ein bauteilbezogenes Schad- und Gefahrenstoffkataster auf Grundlage der Fundstellenverzeichnisse zur erstellen. Diverse Schadstoffanalysen und die Leitungsabfragen liegen vor. Anschließend sind in Absprache mit dem AG die Planungsleistungen des Abbruchs vorzubereiten und zu begleiten. Weitere Inhalte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Unter den zwei östlichen Garagen befinden sich Wasserleitungen, die Umverlegung erfolgt nach Abbruch der Garagen. Die 4 befestigten Flächen im Osten sind zur Entwässerung an die Kanalisation angeschlossen. Ein Kabel von Stromnetze Berlin GmbH befindet sich im westlichen Bereich der Garagen. Ziel ist es, ein bauteilbezogenes Schad- und Gefahrenstoffkataster auf Grundlage der Fundstellenverzeichnisse zur erstellen. Diverse Schadstoffanalysen und die Leitungsabfragen liegen vor. Anschließend sind in Absprache mit dem AG die Planungsleistungen des Abbruchs vorzubereiten und zu begleiten. Weitere Inhalte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB;
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung;
— BVB Frauenförderung;
— Angaben zur Firma;
— Datenschutzerklärung;
— Erklärung Nachunternehmer;
— Erklärung Bietergemeinschaften.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Johanna-Tesch-Str.
Berlin-Treptow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners und eines Vertreters.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 23 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eig-nung zugrunde legen.
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eig-nung zugrunde legen.
5. Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schrift-liche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.
5. Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schrift-liche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.
6. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6 Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis über mindestens zwei Mitarbeiter, die über eine persönliche qeS-Berechtigung für ZE-DAL verfügen. Form des Nachweises: Eigenerklärung.
2. Nachweis der Sach- und Fachkunde bei mindestens zwei Mitarbeitern des Ingenieurbüros, die während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit Kenntnisse erworben haben, zu:
— Sachkunde TRGS 517 und
— Sachkunde TRGS 519 und
— Sachkunde TRGS 524 und
— Sachkunde TRGS 551 und
— Sachkunde DGVU Regel 101-004 (Kontaminierte Böden) und
— Sachkunde LAGA PN 98 und
— GefStoffV.
Die Nachweise sind nicht älter als sechs Jahre. Der Nachweis der Sach- und Fachkunde ist eine Mindestanforderung.
3. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schadstoffuntersuchung von Gebäuden sowie Dokumentation der Rückbaumaßnahme im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) aus den letzten 3 Jahren (2017 – 2019), mindestens mit einer Gesamtabbruchgröße von 30 t. Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.
3. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schadstoffuntersuchung von Gebäuden sowie Dokumentation der Rückbaumaßnahme im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) aus den letzten 3 Jahren (2017 – 2019), mindestens mit einer Gesamtabbruchgröße von 30 t. Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.
4. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schadstoffuntersuchung von Böden sowie Dokumentation der Entsorgung belasteter Abfälle im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) aus den letzten 3 Jahren (2017– 2019), mindestens mit einer Gesamtaushubmenge von 2.500 m
4. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schadstoffuntersuchung von Böden sowie Dokumentation der Entsorgung belasteter Abfälle im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) aus den letzten 3 Jahren (2017– 2019), mindestens mit einer Gesamtaushubmenge von 2.500 m
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TNW durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit auf 3 bis maximal 5 festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in 3 Stufen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TNW durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit auf 3 bis maximal 5 festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in 3 Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen,
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen,
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den folgenden Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den folgenden Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden:
1. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schadstoffuntersuchung von Gebäuden sowie Dokumentation der Rückbaumaßnahme im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) aus den letzten 3 Jahren (2017 – 2019), mindestens mit einer Gesamtabbruchgröße von 30 t.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schadstoffuntersuchung von Gebäuden sowie Dokumentation der Rückbaumaßnahme im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) aus den letzten 3 Jahren (2017 – 2019), mindestens mit einer Gesamtabbruchgröße von 30 t.
— 15 Punkte für mehr Nachweise;
— 10 Punkte für 3 Nachweise;
— 5 Punkte für 2 Nachweise;
— 3 Punkte für 1 Nachweis;
— 0 Punkte, wenn kein Nachweis erbracht wird.
2. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schadstoffuntersuchung von Böden sowie Dokumentation der Entsorgung belasteter Abfälle im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) aus den letzten 3 Jahren (2017 – 2019), mindestens mit einer Gesamtaushubmenge von 2.500 m
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schadstoffuntersuchung von Böden sowie Dokumentation der Entsorgung belasteter Abfälle im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) aus den letzten 3 Jahren (2017 – 2019), mindestens mit einer Gesamtaushubmenge von 2.500 m
Für den Nachweis der Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber können weitere 10 Punkte vergeben werden. Maximal können 40 Punkte erreicht werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-07-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenumsetzumgskonzept mit Terminplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problemlösungskompetenz im Gespräch
Preis (Gewichtung): 60
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise „elektronisch in Textform" nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 115-279245 (2020-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist es, ein bauteilbezogenes Schad- und Gefahrenstoffkataster auf Grundlage der Fundstellenverzeichnisse zur erstellen. Diverse Schadstoffanalysen und die Leitungsabfragen liegen vor. Anschließend sind in Absprache mit dem AG die Planungsleistungen des Abbruchs vorzubereiten und zu begleiten. Auf dem Grundstück an der Johanna-Tesch-Straße gegenüber der Haus-Nr. 10-38 in Berlin-Treptow ist vorgesehen, die bestehenden Bestandsgaragen abzubrechen, um fünf neue Wohngebäude parallel zur Straße zu errichten. Die eingeschossigen Garagenzellen beherbergen derzeit 166 Pkw-Stellplätze und befinden sich momentan in Nutzung. Die Garagen wurden um 1950 gebaut.Es sind unterschiedliche Bauweisen zum Einsatz gekommen, so wurden einige Garagen gemauert und verputzt, andere in großformatigen Fertigbetonplatten errichtet. Die befestigte Fläche zwischen den Garagen besteht hauptsächlich aus Betonplatten.
Ziel ist es, ein bauteilbezogenes Schad- und Gefahrenstoffkataster auf Grundlage der Fundstellenverzeichnisse zur erstellen. Diverse Schadstoffanalysen und die Leitungsabfragen liegen vor. Anschließend sind in Absprache mit dem AG die Planungsleistungen des Abbruchs vorzubereiten und zu begleiten. Auf dem Grundstück an der Johanna-Tesch-Straße gegenüber der Haus-Nr. 10-38 in Berlin-Treptow ist vorgesehen, die bestehenden Bestandsgaragen abzubrechen, um fünf neue Wohngebäude parallel zur Straße zu errichten. Die eingeschossigen Garagenzellen beherbergen derzeit 166 Pkw-Stellplätze und befinden sich momentan in Nutzung. Die Garagen wurden um 1950 gebaut.Es sind unterschiedliche Bauweisen zum Einsatz gekommen, so wurden einige Garagen gemauert und verputzt, andere in großformatigen Fertigbetonplatten errichtet. Die befestigte Fläche zwischen den Garagen besteht hauptsächlich aus Betonplatten.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
– Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
– BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
– BVB Frauenförderung,
– Angaben zur Firma,
– Datenschutzerklärung,
– Erklärung Nachunternehmer,
– Erklärung Bietergemeinschaften.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 43 000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9 000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Auf dem Grundstück an der Johanna-Tesch-Straße gegenüber der Haus-Nr. 10-38 in Berlin-Treptow ist vorgesehen, die bestehenden Bestandsgaragen abzubrechen, um 5 neue Wohngebäude parallel zur Straße zu errichten. Der Zugang zum Grundstück erfolgt über die Johanna-Tesch-Straße. Während der gesamten Abbruch- Bauphase soll ein Fußgängerzugang zum S-Bahnhof Oberspree gewährleistet werden. Die eingeschossigen Garagenzellen beherbergen derzeit 166 Pkw-Stellplätze und befinden sich momentan in Nutzung. Die Garagen wurden um 1950 gebaut und an den Giebelseiten ca. 1960 erweitert. Auf die Grundstücksgrenze wurde hierbei keine Rücksicht genommen, sodass sich Teile des Garagenanbaus auf dem Nachbargrundstück befinden, diese müssen mit abgebrochen werden. Es sind unterschiedliche Bauweisen zum Einsatz gekommen, so wurden einige Garagen gemauert und verputzt, andere in großformatigen Fertigbetonplatten errichtet. Die befestigte Fläche zwischen den Garagen besteht hauptsächlich aus Betonplatten. Dämmmaterialien wurden in und auf den begangenen Garagen nicht gefunden, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Dachflächen bestehen aus Dachbahnen oder aus Wellasbest-Platten.
Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 43 000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9 000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Auf dem Grundstück an der Johanna-Tesch-Straße gegenüber der Haus-Nr. 10-38 in Berlin-Treptow ist vorgesehen, die bestehenden Bestandsgaragen abzubrechen, um 5 neue Wohngebäude parallel zur Straße zu errichten. Der Zugang zum Grundstück erfolgt über die Johanna-Tesch-Straße. Während der gesamten Abbruch- Bauphase soll ein Fußgängerzugang zum S-Bahnhof Oberspree gewährleistet werden. Die eingeschossigen Garagenzellen beherbergen derzeit 166 Pkw-Stellplätze und befinden sich momentan in Nutzung. Die Garagen wurden um 1950 gebaut und an den Giebelseiten ca. 1960 erweitert. Auf die Grundstücksgrenze wurde hierbei keine Rücksicht genommen, sodass sich Teile des Garagenanbaus auf dem Nachbargrundstück befinden, diese müssen mit abgebrochen werden. Es sind unterschiedliche Bauweisen zum Einsatz gekommen, so wurden einige Garagen gemauert und verputzt, andere in großformatigen Fertigbetonplatten errichtet. Die befestigte Fläche zwischen den Garagen besteht hauptsächlich aus Betonplatten. Dämmmaterialien wurden in und auf den begangenen Garagen nicht gefunden, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Dachflächen bestehen aus Dachbahnen oder aus Wellasbest-Platten.
Unter den 2 östlichen Garagen befinden sich Wasserleitungen, die Umverlegung erfolgt nach Abbruch der Garagen. Die 4 befestigten Flächen im Osten sind zur Entwässerung an die Kanalisation angeschlossen. Ein Kabel von Stromnetze Berlin GmbH befindet sich im westlichen Bereich der Garagen. Ziel ist es, ein bauteilbezogenes Schad- und Gefahrenstoffkataster auf Grundlage der Fundstellenverzeichnisse zur erstellen. Diverse Schadstoffanalysen und die Leitungsabfragen liegen vor. Anschließend sind in Absprache mit dem AG die Planungsleistungen des Abbruchs vorzubereiten und zu begleiten. Weitere Inhalte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Unter den 2 östlichen Garagen befinden sich Wasserleitungen, die Umverlegung erfolgt nach Abbruch der Garagen. Die 4 befestigten Flächen im Osten sind zur Entwässerung an die Kanalisation angeschlossen. Ein Kabel von Stromnetze Berlin GmbH befindet sich im westlichen Bereich der Garagen. Ziel ist es, ein bauteilbezogenes Schad- und Gefahrenstoffkataster auf Grundlage der Fundstellenverzeichnisse zur erstellen. Diverse Schadstoffanalysen und die Leitungsabfragen liegen vor. Anschließend sind in Absprache mit dem AG die Planungsleistungen des Abbruchs vorzubereiten und zu begleiten. Weitere Inhalte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
– Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
– BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
– BVB Frauenförderung,
– Angaben zur Firma,
– Datenschutzerklärung,
– Erklärung Nachunternehmer,
– Erklärung Bietergemeinschaften.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Johanna-Tesch-Str., Berlin-Treptow
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-17 📅
Name: GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH
Postanschrift: Darwinstr. 13
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1) genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1) genannten Stelle eingeht.
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1) genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1) genannten Stelle eingeht.
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen,
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise „elektronisch in Textform“ nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).