Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die 5 zur Abgabe eines ersten Angebotes aufzufordernden Bewerber anhand der unter III 1.3. (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) 1. bis 4. geforderten Kriterien wie folgt, wobei die erzielten Punkte addiert werden:
1. Referenzen:
1.1. Die Bewerber können über die Mindestanforderung hinaus weitere Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2017 – 2019), zur Lieferung und Dienstleistung, die sowohl in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind oder diese übertreffen einreichen. Vergleichbarkeit und Form des Nachweise wie unter III 1.3.1 beschrieben.
Folgende Punktvergabe kommt ab vierter Referenz zur Anwendung:
— 5 Punkte für 4 Referenzen;
— 10 Punkte für 5 Referenzen;
— 15 Punkte für 6 Referenzen.
1.2. Darüber hinaus können die Bewerber zusätzliche Punkte für die Anzahl der eingesetzten Multifunktionsgeräte an verschiedenen Standorten aus den genannten Referenzen wie folgt erhalten:
— 5 Punkte für 41 bis 45 MFG pro Referenz;
— 10 Punkte für 46 bis 50 MFG pro Referenz;
— 15 Punkte für über 50 MFG pro Referenz.
Unter 1.1. können maximal 15 Punkte und unter 1.2. können maximal 90 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl dieser Unterkategorie beträgt demnach 105 Punkte.
2. Microsoft-Partner-Status
Der Bieter verfügt über einen Microsoft-Partner-Status. Der Status ist anzugeben, Nachweis als Anlage beizufügen und wird wie folgt gewertet:
— 5 Punkte für Silber-Status;
— 10 Punkte für Gold-Status.
In dieser Unterkategorie können maximal 10 Punkte erreicht werden.
3. Hersteller-Status
Der Bieter verfügt über einen Partner-Status des Herstellers, dessen Geräte er anbietet. Der Status ist anzugeben, Nachweis als Anlage beizufügen und wird wie folgt gewertet:
— 5 Punkte für Bronze;
— 10 Punkte für Silber;
— 15 Punkte für Gold;
— 20 Punkte für Platin.
Sollte ein Hersteller direkt anbieten, so erhält er 20 Punkte.
In dieser Unterkategorie können maximal 20 Punkte erreicht werden.
4. Servicekonzept
Der Bieter verfügt über Serviceleistungen. Form des Nachweises, Mindestanforderungen und Inhalte sind den Vorgaben unter III 1.3.4 zu entnehmen.
Die Bewertung erfolgt durch Mitarbeiter und Berater des Bereichs Informations- und Kommunikationstechnik und der Stabsstelle Strategischer Einkauf. Grundlage bildet die Gesamtheit der erläuterten Lösungsansätze nach zuvor genannten Unterpunkten anhand ihres Beurteilungsspielraums. Folgende Punktevergabe kommt dabei zur Anwendung:
— 15 Punkte: Hervorragende Darstellung/Leistungserwartung;
— 12 Punkte: Sehr gute Darstellung/Leistungserwartung;
— 9 Punkte: Gute Darstellung/Leistungserwartung;
— 6 Punkte: Befriedigende Darstellung/Leistungserwartung;
— 3 Punkte: Ausreichende Darstellung/Leistungserwartung;
— 0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung.
In dieser Unterkategorie können maximal 15 Punkte erreicht werden.
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 150 Punkte.
Die besten 5 Bewerber, ermittelt aus der Gesamtpunktzahl kommen ins Verhandlungsverfahren und werden aufgefordert ein erstes Angebot abzugeben. Ist zwischen gleichwertigen Teilnahmeanträgen eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los.