1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin (
http://www.berlin.de vergabeplattform) erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bzw. iTWO tender notwendig.
Die gültige Einreichung/Abgabe der Angebote muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
2. Der Bieter/Die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt, anzugeben ist.
3. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere insbesondere telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Zusätzliche Auskünfte/Anfragen über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
4. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierte Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform zu informieren.
5. Der Bieter/Die Bieterin hat zur Situation seines/ihres Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sie denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen 6-Tage-Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
6. Für die Kalkulation ist der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Vergabelohn anzuwenden. Sofern der Tariflohn höher als der Vergabelohn ist, ist dieser zu verwenden. Angebote die einen niedrigeren als den gültigen Vergabe- bzw. Tariflohn (s. o.) beinhalten, werden nicht berücksichtigt. Es ist nur sozialversicherungspflichtiges Personal zu beschäftigen.
7. Mischkalkulationen im Sinne von Abpreisen bzw. Aufpreisen bestimmter Leistungen auf einen Einheitspreis führen zum Ausschluss vom Verfahren.
8. Für die Unterhaltsreinigung wird eine maximale durchschnittliche m-Leistung pro Stunde und Arbeitskraft von 280 m (kaufmännisch gerundet!) angesetzt.
Eine Überschreitung dieser Vorgabe ist in jedem Falle detailliert zu begründen.
Nicht auskömmliche Angebote werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
9. Wird vom Bieter ein niedrigerer SVS als 21,88 EUR (bei UR, GR) zum Ansatz gebracht, wird seitens der Vergabestelle davon ausgegangen, dass der gebotene Preis nicht auskömmlich ist.
In diesem Fall hat der Bieter die Auskömmlichkeit seiner Preise für die Posten 2.5 und 3.1a/b – 3.5 in jedem Falle bereits mit dem Angebot mit detaillierten Belegen und Berechnungen nachzuweisen.
Diese Belege und Berechnungen müssen geeignet sein, die im SVS angegeben %-Zahlen für die o. g. Posten schlüssig nachzuvollziehen. Nicht plausibel nachgewiesene Auskömmlichkeit führt zum Ausschluss von der weiteren Wertung.
10. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den „Bewerbungsbedingungen und Ausschreibungsbestimmungen" in den Vergabeunterlagen.