Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, eine neue Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten zu entwickeln. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln.
Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt.
Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen.
Die Mobilitätsdatenplattform vermittelt dabei zwischen:
—— Datenbereitstellern, insbesondere Anbietern von Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsdienstleistungen und
—— Datenabnehmern, insbesondere öffentliche oder private Anbieter mobilitätsbezogener Informationsdienste.
Die Mobilitätsdatenplattform ist hingegen nicht für eine direkte Nutzung durch Endanwender (z. B. zur Erlangung einer persönlichen Fahrplan- oder Routingauskunft) vorgesehen. Dafür werden in der Regel Informationsdienste zu verwenden sein, die dafür selbst als Datenabnehmer mit der Plattform verbunden sind.
Die künftige Mobilitätsdatenplattform soll sowohl ein Webportal zur Recherche verfügbarer Datenangebote und –dienste (z. B. zur Routenplanung) mittels Metadatenverzeichnis, als auch einen integrierten Brokerdienst zur Übermittlung der jeweils aktuellen Dateninhalte umfassen. Darüber hinaus wird es Reiseinformationsdienstleistern möglich sein, fertige Routenplanergebnisse auf Anfrage bereitzustellen.
Die Plattform ist für große Datenmengen, hohe Nutzerzahlen und für kurze Aktualisierungsfrequenzen bis hin zu Echtzeitdaten skalierbar und performant zu betreiben. Sie wird flexibel auf neue Anforderungen, wie z. B. Datenarten und Datenformate reagieren können und eine sichere Entwicklungsumgebung bereitstellen, über die von Dritten Aufbereitungen und Veredelungen der Daten direkt auf der Plattform ausgeführt werden können.
Wesentliche Bestandteile der Mobilitätsdatenplattform werden ein Web-Portal für die beteiligten Datenbereitsteller und Datenabnehmer, ein Brokerdienst zur Durchleitung von Datenströmen sowie ein zentraler Datenspeicher für die dazu benötigten Informationen sein. An die Mobilitätsdatenplattform angegliedert soll außerdem ein sog. Data App Space entstehen, auf dem datenverarbeitende Anwendungen verschiedener Akteure in einer performanten, sicheren und vertrauenswürdigen Betriebsumgebung zum Einsatz kommen können.
Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen über einen Zeitraum von 3 Jahren, zzgl. einer dreimal möglichen Verlängerung um je ein Jahr bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform
2025/DG26”
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, eine neue Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen,...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, eine neue Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten zu entwickeln. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln.
Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt.
Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen.
Die Mobilitätsdatenplattform vermittelt dabei zwischen:
—— Datenbereitstellern, insbesondere Anbietern von Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsdienstleistungen und
—— Datenabnehmern, insbesondere öffentliche oder private Anbieter mobilitätsbezogener Informationsdienste.
Die Mobilitätsdatenplattform ist hingegen nicht für eine direkte Nutzung durch Endanwender (z. B. zur Erlangung einer persönlichen Fahrplan- oder Routingauskunft) vorgesehen. Dafür werden in der Regel Informationsdienste zu verwenden sein, die dafür selbst als Datenabnehmer mit der Plattform verbunden sind.
Die künftige Mobilitätsdatenplattform soll sowohl ein Webportal zur Recherche verfügbarer Datenangebote und –dienste (z. B. zur Routenplanung) mittels Metadatenverzeichnis, als auch einen integrierten Brokerdienst zur Übermittlung der jeweils aktuellen Dateninhalte umfassen. Darüber hinaus wird es Reiseinformationsdienstleistern möglich sein, fertige Routenplanergebnisse auf Anfrage bereitzustellen.
Die Plattform ist für große Datenmengen, hohe Nutzerzahlen und für kurze Aktualisierungsfrequenzen bis hin zu Echtzeitdaten skalierbar und performant zu betreiben. Sie wird flexibel auf neue Anforderungen, wie z. B. Datenarten und Datenformate reagieren können und eine sichere Entwicklungsumgebung bereitstellen, über die von Dritten Aufbereitungen und Veredelungen der Daten direkt auf der Plattform ausgeführt werden können.
Wesentliche Bestandteile der Mobilitätsdatenplattform werden ein Web-Portal für die beteiligten Datenbereitsteller und Datenabnehmer, ein Brokerdienst zur Durchleitung von Datenströmen sowie ein zentraler Datenspeicher für die dazu benötigten Informationen sein. An die Mobilitätsdatenplattform angegliedert soll außerdem ein sog. Data App Space entstehen, auf dem datenverarbeitende Anwendungen verschiedener Akteure in einer performanten, sicheren und vertrauenswürdigen Betriebsumgebung zum Einsatz kommen können.
Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen über einen Zeitraum von 3 Jahren, zzgl. einer dreimal möglichen Verlängerung um je ein Jahr bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Software-Integration📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptsächlich am Sitz des Auftragnehmers
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Ausschreibung wird ein gesamtverantwortlicher Dienstleister gesucht, der die initiale Entwicklung und Bereitstellung, die strategische...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Ausschreibung wird ein gesamtverantwortlicher Dienstleister gesucht, der die initiale Entwicklung und Bereitstellung, die strategische Weiterentwicklung sowie den sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Mobilitätsdatenplattform aus einer Hand leistet.
Die Leistung umfasst folgende Arbeitspakete:
—— Arbeitspaket 1: Softwareentwicklung und -integration zur Bereitstellung der Mobilitätsdatenplattform als funktionsfähiges Gesamtsystem;
—— Arbeitspaket 2: Qualitätssicherung und Tests des Gesamtsystems zum Nachweis der vollständigen und fehlerfreien Umsetzung aller funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen;
—— Arbeitspaket 3: Aufbau und Bereitstellung der Infrastruktur und Installation des Gesamtsystems in mehreren Umgebungen;
—— Arbeitspaket 4: Migration von Dateninhalten bzw. Anbindung der Bestandsplattformen MDM und mCLOUD an die Mobilitätsdatenplattform;
—— Arbeitspaket 5: Technischer Betrieb (Hosting) des Gesamtsystems;
—— Arbeitspaket 6: Anwendungsbetrieb und Fachadministration des Gesamtsystems;
—— Arbeitspaket 7: Supportleistungen für das Gesamtsystem;
—— Arbeitspaket 8: Wartung im Rahmen des Systemservice des Gesamtsystems;
—— Arbeitspaket 9: Bedarfsweise Weiterentwicklung des Gesamtsystems;
——Arbeitspaket 10: Betrieb eines Help Desks und Verwaltung von Nutzern und Berechtigungen für die Mobilitätsdatenplattform (Option).
Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform (Arbeitspakete 5 bis 10) sollen über einen Zeitraum von 3 Jahren, zzgl. einer dreimal möglichen Verlängerung um je ein Jahr bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Betrieb der Plattform (Arbeitspakete 5 bis 10) kann optional jährlich bis zum 31.12.2027 verlängert werden.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt zweistufig:
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt zweistufig:
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Nur die Bewerber, die die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.2) und III.1.3) erfüllen, werden in die Bewertung der weiteren Eignungskriterien einbezogen.
2) Bildung einer Platzierungsreihenfolge unter den geeigneten Bewerbern durch Bewertung der folgenden Eignungskriterien (Wertung) EK 3.3a und 3.3b:
— 3.3.a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
Hier: Bereiche 1-5 Informationstechnik (vgl. Ausschlusskriterium 3.3)
Die für den geforderten Bereich angegebenen Referenzen/Erfahrungen lassen auf das Vorliegen der mindestens erforderlichen beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit schließen (Grundeignung).
In Bezug auf das Erfahrungsspektrum und die Erfahrungstiefe, die Relevanz für die Aufgabenstellung der hier ausgeschriebenen Leistung sowie den Umfang und die Anzahl der nachgewiesenen Projekte, ergibt sich:
— eine sehr gute, außerordentlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 4 Bewertungspunkte;
— eine gute, wesentlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 3 Bewertungspunkte;
— befriedigende, deutlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 2 Bewertungspunkte;
— ausreichende, leicht über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 1 Bewertungspunkte;
— das Vorliegen der Grundeignung = 0 Bewertungspunkte.;
— 3.3.b) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
Hier: Bereich 6 Mobilität (vgl. Ausschlusskriterium 3.3)
Die für den geforderten Bereich angegebenen Referenzen/Erfahrungen lassen auf das Vorliegen der mindestens erforderlichen beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit schließen (Grundeignung).
In Bezug auf das Erfahrungsspektrum und die Erfahrungstiefe, die Relevanz für die Aufgabenstellung der hier ausgeschriebenen Leistung sowie den Umfang und die Anzahl der nachgewiesenen Projekte, ergibt sich:
— eine sehr gute, außerordentlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 4 Bewertungspunkte;
— eine gute, wesentlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 3 Bewertungspunkte;
— befriedigende, deutlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 2 Bewertungspunkte;
— ausreichende, leicht über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 1 Bewertungspunkte;
— das Vorliegen der Grundeignung = 0 Bewertungspunkte.
Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:
— EK 3.3a: 80 Gewichtungspunkte;
— EK 3.3b: 20 Gewichtungspunkte.
Die Wertung erfolgt je Kriterium anhand von 0-4 Wertungspunkten. Es wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Wertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Ergebnisse je Kriterium werden über alle Kriterien summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Der Betrieb der Plattform (Arbeitspakete 5 bis 10) kann optional jährlich bis zum 31.12.2027 verlängert werden;
— Die Beauftragung des Arbeitspakets 10...”
Beschreibung der Optionen
— Der Betrieb der Plattform (Arbeitspakete 5 bis 10) kann optional jährlich bis zum 31.12.2027 verlängert werden;
— Die Beauftragung des Arbeitspakets 10 „Betrieb eines Help Desks und Verwaltung von Nutzern und Berechtigungen für die Mobilitätsdatenplattform“ erfolgt bedarfsweise, nur auf gesonderte Beauftragung durch den AG.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
—— 1 Nachweis des Nichtvorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
—— 1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers:
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft (§ 47 VgV).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“—— 2.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
—— 2.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
—— 2.2.: Angabe von Untenehmensdaten:
Umsatz in Tätigkeitsbereichen des Auftrags in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 (alternativ: vergangene 3 abgeschlossene Geschäftsjahre)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“—— zu 2.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden.
Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für...”
—— zu 2.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden.
Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert;
— Für Vermögensschäden mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall einfach maximiert.
Vorlage der Eigenerklärung wie zu 2.1 ausgeführt.
—— zu 2.2.: Angabe von Unternehmensdaten, Vorlage der Eigenerklärungen:
Der Bewerber muss erklären, dass sein Umsatz in den Tätigkeitsbereich des Auftrags in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) jeweils pro Geschäftsjahr mindestens folgende Größe betragen hat:
a) Leistungen zur Entwicklung und Wartung von Software: mindestens 5 000 000 EUR,
b) Leistungen zum Hosting von IT-Systeme: mindestens 2 000 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“—— 3.1 Bestehen von Zertifizierungen oder gleichwertigen Nachweisen über:
— Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbares...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
—— 3.1 Bestehen von Zertifizierungen oder gleichwertigen Nachweisen über:
— Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbares Qualitätsmanagementsystem;
— DIN ISO 20000: ITILv3-konforme Prozesse;
— Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz (Informationstechnik.
IT-Sicherheitsverfahren, Informationssicherheits-Managementsysteme, Anforderungen).
—— 3.2 Gesamtzahl der Mitarbeiter:
— Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter nach Leistungsbereichen:
1. Entwicklung,
2. Hosting,
3. Support.
—— 3.3 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers in den Bereichen:
— Informationstechnik und
— Mobilität geben.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“—— zu 3.1: Vorlage der Eigenerklärungen:
Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate oder Eigenerklärungen hat der Bewerber über die Gleichwertigkeit einen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
—— zu 3.1: Vorlage der Eigenerklärungen:
Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate oder Eigenerklärungen hat der Bewerber über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen.
— Für Qualitätsmanagementsystem:
Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig sein.
— Für ein ITIL-konformes Prozessmanagementsystem:
Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig sein.
— Für Informationssicherheitsmanagementsystem:
Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig sein und die für die auftragsgegenständliche Leistung relevanten
Anwendungsbereiche umfassen.
—— zu 3.2: Mitarbeiterzahlen:
Es gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Mitarbeiterzahlen:
— Es ist vom Bewerber eine Gesamtmitarbeiteranzahl von mindestens 50 nachzuweisen;
— Zusätzliche Mindestanforderungen an die Mitarbeiteranzahl nach Leistungsbereichen:
1. Entwicklung: Es sind vom Bewerber mindestens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterim Bereich Softwareentwicklung und -wartung nachzuweisen,
2. Hosting: Es sind vom Bewerber mindestens 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Hosting von IT-Systemen und Rechenzentrumsbetrieb nachzuweisen,
3. Support: Es sind vom Bewerber mindestens 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich 1st und 2nd Level Support von IT-Systemen nachzuweisen.
—— zu 3.3 Referenzen:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebende(n) Referenze(n).
— Jeder Bereich (Bereiche 1-6) muss durch mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) abgedeckt werden,
— Es dürfen insgesamt maximal 6 Referenzen zur Abdeckung aller Anforderungen Nr. 1 bis 6 des Kriteriums angegeben werden. Es ist dabei möglich, durch einzelne Referenzen mehrere oder auch alle Bereiche abzudecken,
— Referenzen müssen zum Nachweis in den einzelnen Bereichen (Bereiche 1-6:
1. Konzeption und Architektur von IT-Systemen,
2. Neu-Entwicklung von Individualsoftware,
3. Application Management für Individualsoftware mit Wartung, Weiterentwicklung und Support,
4. Hosting-Leistung für hochverfügbare und skalierbare IT-Systeme mit geringen Latenzzeiten,
5. Befassungen mit standardisierten Datenaustauschformaten zum Austausch dynamischer Daten,
6. Erfahrung und Kenntnisse im Umgang mit Mobilitätsdaten, mit Informationsdiensten für den Mobilitätssektor oder mit einschlägigen Architekturen und Standards zu Austauschformaten für Mobilitätsdaten) zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen:
Zu 1) Referenzprojekte müssen mehrere standardisierte Schnittstellen zu mehreren Kommunikationspartnern aufweisen und die Konzeption muss innerhalb der vergangenen 3 Jahre abgeschlossen und mit der Implementierung des Systems begonnen worden sein.
Zu 2) Die Implementierung muss innerhalb der vergangenen 3 Jahre abgeschlossen und das System in die produktive Nutzung überführt worden sein.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-19
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur...”
1. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen)
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info.
3. Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist, spätestens bis zum 7.5.2020 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe haben Nachunternehmen auch eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Formblatt F-1) sowie die beabsichtigten Leistungsanteile im Verzeichnis der benannten Unternehmen (F-UA) abzugeben.
5. Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Vorangestellt finden Briefing-Workshops mit den ausgewählten Bewerbern voraussichtlich in der 27.-28.KW 2020 (29.6.-10.7.2020) statt. Die Aufforderung zum Erstangebot wird voraussichtlich am 3.8.2020 an die ausgewählten Bewerber versandt werden. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der40./41. KW 2020 (28.9.-9.10.2020) statt (Angaben ohne Gewähr).
6. Entsprechend § 41 Abs. 1 VgV werden die Vergabeunterlagen für die Angebotsphase nur veröffentlicht, soweit sie im Entwurf zum Zeitpunkt der europaweiten Auftragsbekanntmachung vorliegen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die aktuelle Rechtsprechung hin, wonach während des Teilnahmewettbewerbes den Bewerbern nur die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen, die erforderlich sind, um die Teilnahme an dem Vergabeverfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018, VII-Verg 26/18).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 072-171784 (2020-04-07)
Ergänzende Angaben (2020-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, eine neue Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen,...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, eine neue Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten zu entwickeln. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln.
Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt.
Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen.
Die Mobilitätsdatenplattform vermittelt dabei zwischen
— Datenbereitstellern, insbesondere Anbietern von Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsdienstleistungen
und
— Datenabnehmern, insbesondere öffentliche oder private Anbieter mobilitätsbezogener Informationsdienste.
Die Mobilitätsdatenplattform ist hingegen nicht für eine direkte Nutzung durch Endanwender (z. B. zur Erlangung einer persönlichen Fahrplan- oder Routingauskunft) vorgesehen. Dafür werden in der Regel Informationsdienste zu verwenden sein, die dafür selbst als Datenabnehmer mit der Plattform verbunden sind.
Die künftige Mobilitätsdatenplattform soll sowohl ein Webportal zur Recherche verfügbarer Datenangebote und -dienste (z. B. zur Routenplanung) mittels Metadatenverzeichnis, als auch einen integrierten Brokerdienst zur Übermittlung der jeweils aktuellen Dateninhalte umfassen. Darüber hinaus wird es Reiseinformationsdienstleistern möglich sein, fertige Routenplanergebnisse auf Anfrage bereitzustellen.
Die Plattform ist für große Datenmengen, hohe Nutzerzahlen und für kurze Aktualisierungsfrequenzen bis hin zu Echtzeitdaten skalierbar und performant zu betreiben. Sie wird flexibel auf neue Anforderungen, wie z. B. Datenarten und Datenformate reagieren können und eine sichere Entwicklungsumgebung bereitstellen, über die von Dritten Aufbereitungen und Veredelungen der Daten direkt auf der Plattform ausgeführt werden können.
Wesentliche Bestandteile der Mobilitätsdatenplattform werden ein Web-Portal für die beteiligten Datenbereitsteller und Datenabnehmer, ein Brokerdienst zur Durchleitung von Datenströmen sowie ein zentraler Datenspeicher für die dazu benötigten Informationen sein. An die Mobilitätsdatenplattform angegliedert soll außerdem ein sog. Data App Space entstehen, auf dem datenverarbeitende Anwendungen verschiedener Akteure in einer performanten, sicheren und vertrauenswürdigen Betriebsumgebung zum Einsatz kommen können.
Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen über einen Zeitraum von 3 Jahren, zzgl. einer dreimal möglichen Verlängerung um je ein Jahr bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 072-171784
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-19 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-26 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“1. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur...”
Text
1. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen)
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info.
3. Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist, spätestens bis zum 7.5.2020 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe haben Nachunternehmen auch eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Formblatt F-1) sowie die beabsichtigten Leistungsanteile im Verzeichnis der benannten Unternehmen (F-UA) abzugeben.
5. Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Vorangestellt finden Briefing-Workshops mit den ausgewählten Bewerbern voraussichtlich in der 27.-28.KW 2020 (29.6.-10.7.2020) statt. Die Aufforderung zum Erstangebot wird voraussichtlich am 3.8.2020 an die ausgewählten Bewerber versandt werden. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der40./41. KW 2020 (28.9.-9.10.2020) statt (Angaben ohne Gewähr).
6. Entsprechend § 41 Abs. 1 VgV werden die Vergabeunterlagen für die Angebotsphase nur veröffentlicht, soweit sie im Entwurf zum Zeitpunkt der europaweiten Auftragsbekanntmachung vorliegen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die aktuelle Rechtsprechung hin, wonach während des Teilnahmewettbewerbes den Bewerbern nur die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen, die erforderlich sind, um die Teilnahme an dem Vergabeverfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018, VII-Verg 26/18).
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Text:
“1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur...”
Text
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen)
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info.
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist, spätestens bis zum 14.5.2020 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet.
4) Im Falle der Eignungsleihe haben Nachunternehmen neben der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Formblatt F-1) sowie die beabsichtigten Leistungsanteile im Verzeichnis der benannten Unternehmen (F-UA) eine Verpflichtungserklärung (C-Verpflichtungserklärung UA) abzugeben. Weiterhin sind die geforderten Eignungsnachweise des benannten Unternehmens für den übernommenen Leistungsteil mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
5) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Vorangestellt finden Briefing-Workshops mit den ausgewählten Bewerbern voraussichtlich in der 27. - 28.KW 2020 (29.6.-10.7.2020) statt. Die Aufforderung zum Erstangebot wird voraussichtlich am 3.8.2020 an die ausgewählten Bewerber versandt werden. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der40./41. KW 2020 (28.9. - 9.10.2020) statt (Angaben ohne Gewähr).
6) Entsprechend § 41 Abs. 1 VgV werden die Vergabeunterlagen für die Angebotsphase nur veröffentlicht, soweit sie im Entwurf zum Zeitpunkt der europaweiten Auftragsbekanntmachung vorliegen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die aktuelle Rechtsprechung hin, wonach während des Teilnahmewettbewerbes den Bewerbern nur die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen, die erforderlich sind, um die Teilnahme an dem Vergabeverfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018, VII-Verg 26/18).
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Quelle: OJS 2020/S 091-217946 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Z 30 Servicestelle Vergabe”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, eine neue Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen,...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, eine neue Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten zu entwickeln. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln.
Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt.
Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen.
Die Mobilitätsdatenplattform vermittelt dabei zwischen
— Datenbereitstellern, insbesondere Anbietern von Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsdienstleistungen
Und
— Datenabnehmern, insbesondere öffentliche oder private Anbieter mobilitätsbezogener Informationsdienste.
Die Mobilitätsdatenplattform ist hingegen nicht für eine direkte Nutzung durch Endanwender (z. B. zur Erlangung einer persönlichen Fahrplan- oder Routingauskunft) vorgesehen. Dafür werden in der Regel Informationsdienste zu verwenden sein, die dafür selbst als Datenabnehmer mit der Plattform verbunden sind.
Die künftige Mobilitätsdatenplattform soll sowohl ein Webportal zur Recherche verfügbarer Datenangebote und -dienste (z. B. zur Routenplanung) mittels Metadatenverzeichnis, als auch einen integrierten Brokerdienst zur Übermittlung der jeweils aktuellen Dateninhalte umfassen. Darüber hinaus wird es Reiseinformationsdienstleistern möglich sein, fertige Routenplanergebnisse auf Anfrage bereitzustellen.
Die Plattform ist für große Datenmengen, hohe Nutzerzahlen und für kurze Aktualisierungsfrequenzen bis hin zu Echtzeitdaten skalierbar und performant zu betreiben. Sie wird flexibel auf neue Anforderungen, wie z. B. Datenarten und Datenformate reagieren können und eine sichere Entwicklungsumgebung bereitstellen, über die von Dritten Aufbereitungen und Veredelungen der Daten direkt auf der Plattform ausgeführt werden können.
Wesentliche Bestandteile der Mobilitätsdatenplattform werden ein Web-Portal für die beteiligten Datenbereitsteller und Datenabnehmer, ein Brokerdienst zur Durchleitung von Datenströmen sowie ein zentraler Datenspeicher für die dazu benötigten Informationen sein. An die Mobilitätsdatenplattform angegliedert soll außerdem ein sog. Data App Space entstehen, auf dem datenverarbeitende Anwendungen verschiedener Akteure in einer performanten, sicheren und vertrauenswürdigen Betriebsumgebung zum Einsatz kommen können.
Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen über einen Zeitraum von 3 Jahren, zzgl. einer 3-mal möglichen Verlängerung um je 1 Jahr bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 15395124.20 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptsächlich am Sitz des Auftragnehmers.
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Ausschreibung wird ein gesamtverantwortlicher Dienstleister gesucht, der die initiale Entwicklung und Bereitstellung, die strategische...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Ausschreibung wird ein gesamtverantwortlicher Dienstleister gesucht, der die initiale Entwicklung und Bereitstellung, die strategische Weiterentwicklung sowie den sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Mobilitätsdatenplattform aus einer Hand leistet.
Die Leistung umfasst folgende Arbeitspakete:
— Arbeitspaket 1: Softwareentwicklung und -integration zur Bereitstellung der Mobilitätsdatenplattform als funktionsfähiges Gesamtsystem,
— Arbeitspaket 2: Qualitätssicherung und Tests des Gesamtsystems zum Nachweis der vollständigen und fehlerfreien Umsetzung aller Funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen,
— Arbeitspaket 3: Aufbau und Bereitstellung der Infrastruktur und Installation des Gesamtsystems in mehreren Umgebungen
— Arbeitspaket 4: Migration von Dateninhalten bzw. Anbindung der Bestandsplattformen MDM und mCLOUD an die Mobilitätsdatenplattform,
— Arbeitspaket 5: Technischer Betrieb (Hosting) des Gesamtsystems,
— Arbeitspaket 6: Anwendungsbetrieb und Fachadministration des Gesamtsystems,
— Arbeitspaket 7: Supportleistungen für das Gesamtsystem,
— Arbeitspaket 8: Wartung im Rahmen des Systemservice des Gesamtsystems,
— Arbeitspaket 9: Bedarfsweise Weiterentwicklung des Gesamtsystems,
— Arbeitspaket 10: Betrieb eines Help Desks und Verwaltung von Nutzern und Berechtigungen für die Mobilitätsdatenplattform (Option).
Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform (Arbeitspakete 5 bis 10) sollen über einen Zeitraum von 3 Jahren, zzgl. einer 3-mal möglichen Verlängerung um je 1 Jahr bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.1 Lastenheft- Umsetzung der funktionalen Anforderungen im Bereich Metadatenportal / Datenbroker”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.2 Lastenheft - Umsetzung der funktionalen Anforderungen im Bereich Datenbearbeitung / Data Apps”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.3 Lastenheft - Umsetzung der nicht-funktionalen Anforderungen durch Gestaltung der Architektur”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.4 Lastenheft - Umsetzung der nicht-funktionalen Anforderungen durch Gestaltung des Betriebs”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.1 Leistungsbeschreibung Vorgehensweise Leistungserbringung der Arbeitspakete
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.2 Leistungsbeschreibung Projektorganisation und Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“3.1 Fachkenntnisse und Erfahrungen der eingesetzten Personen im Bereich Projektleitung / Teilprojektleitung inkl. Vertreter”
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“— Der Betrieb der Plattform (Arbeitspakete 5 bis 10) kann optional jährlich bis zum 31.12.2027 verlängert werden,
— Die Beauftragung des Arbeitspakets 10...”
Beschreibung der Optionen
— Der Betrieb der Plattform (Arbeitspakete 5 bis 10) kann optional jährlich bis zum 31.12.2027 verlängert werden,
— Die Beauftragung des Arbeitspakets 10 „Betrieb eines Help Desks und Verwaltung von Nutzern und Berechtigungen für die Mobilitätsdatenplattform“ erfolgt bedarfsweise, nur auf gesonderte Beauftragung durch den AG.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 072-171784
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2025/DG26
Titel:
“2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Hahnstr. 43D
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 15395124.20 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
Geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html).
Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
Des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
Geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 070-178793 (2021-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform
Reference number: 24110-2025/DP25
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen,...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln.
Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt.
Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen. Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
Die im Rahmen der Auftragsänderung zu erbringende Leistung umfasst die Weiterentwicklung der Schnittstelle zum Mobility Data Space (MDS). Damit auch „gebrokerte“ Daten aus der Mobilithek im MDS abgerufen werden können, sind hierfür umfangreiche Änderungen an der bestehenden Schnittstelle erforderlich.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Software-Integration📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln.
Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt.
Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen. Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
Die im Rahmen der Auftragsänderung zu erbringende Leistung umfasst die Weiterentwicklung der Schnittstelle zum Mobility Data Space (MDS). Damit auch „gebrokerte“ Daten aus der Mobilithek im MDS abgerufen werden können, sind hierfür umfangreiche Änderungen an der bestehenden Schnittstelle erforderlich.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 2025/DP25
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-04-06 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15395124.2 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE118645675
E-Mail: info@t-systems.com📧
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠
URL: http://bmdv.bund.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere
auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Erhöhung der ursprünglichen Vergütungsobergrenze i.H.v. 15.395.124,20 Euro um 416.666,74 Euro auf 15.810.790,94 Euro.”
Quelle: OJS 2024/S 250-791912 (2024-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-20) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln.
Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt.
Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen. Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
Die im Rahmen der Auftragsänderung zu erbringende Leistung umfasst zum einen Verbesserungen für ein besseres Zusammenwirken mit anderen nationalen Zugangspunkten und zum anderen Umsetzung neuer Anforderungen an die Mobilithek als NAP aus dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Auf-bau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR). Konkret müssen alle Betreiber von Lad-einfrastruktur und Zapfstellen für alternative Kraftstoffe in Deutschland ihre statischen und dy-namischen Daten über die Mobilithek bereitstellen. Diese sind national zu bündeln und an einen europäischen Zugangspunkt weiterzugeben. Hierfür muss eine neue Data-App in der Mobilithek entwickelt werden.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15395124.2 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Erhöhung der bisherigen Vergütungsobergrenze i.H.v. 15.810.790,94 Euro um 378.151,26 Euro auf 16.189.942,20 Euro.”
Quelle: OJS 2025/S 225-773228 (2025-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMV, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln.
Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt.
Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen. Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
Die im Rahmen der Auftragsänderung zu erbringende Leistung umfasst die Weiterentwicklung der Schnittstelle zum Mobility Data Space (MDS). Damit auch „gebrokerte“ Daten aus der Mobilithek im MDS abgerufen werden können, sind hierfür umfangreiche Änderungen an der bestehenden Schnittstelle erforderlich.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMV, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln.
Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt.
Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen. Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
Die im Rahmen der Auftragsänderung zu erbringende Leistung umfasst zum einen Verbesserungen für ein besseres Zusammenwirken mit anderen nationalen Zugangspunkten und zum anderen Umsetzung neuer Anforderungen an die Mobilithek als NAP aus dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Auf-bau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR). Konkret müssen alle Betreiber von Lad-einfrastruktur und Zapfstellen für alternative Kraftstoffe in Deutschland ihre statischen und dy-namischen Daten über die Mobilithek bereitstellen. Diese sind national zu bündeln und an einen europäischen Zugangspunkt weiterzugeben. Hierfür muss eine neue Data-App in der Mobilithek entwickelt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Erhöhung der bisherigen Vergütungsobergrenze i.H.v. 15.810.790,94 Euro um 378.151,26 Euro auf 16.189.942,20 Euro.”
Quelle: OJS 2025/S 229-787110 (2025-11-26)