2034/DG21 – Projektträgerschaft „Computerspieleförderung des Bundes“

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe

Zur Umsetzung des Förderprogramms „Computerspieleförderung des Bundes“ sucht das BMVI (Auftraggeber- AG) für die Jahre 2019 bis 2020 einen Auftragnehmer (AN). Der Projektträger (AN) unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-04 Auftragsbekanntmachung
2020-05-07 Ergänzende Angaben
2020-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-15 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 2034/DG21
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung des Förderprogramms „Computerspieleförderung des Bundes“ sucht das BMVI (Auftraggeber- AG) für die Jahre 2019 bis 2020 einen Auftragnehmer (AN). Der Projektträger (AN) unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=325988 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=325988 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-07 📅
Datum des Beginns: 2020-07-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 089-212479
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
— Für die Leistungserbringung dürfen auf Verlangen des AG ausschließlich Personen eingesetzt werden, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wirksam auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469, 547, geändert durch Gesetz vom 15. August 1974, BGBl. I S. 1942, VerpflG) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichtet wurden. Diese Personen haben gem. § 1 VerpflG die über die Verpflichtung geführte Niederschrift zu unterzeichnen. Kann die Verpflichtung aus Gründen, die der zu verpflichtenden Person zurechenbar sind, nicht oder nicht wirksam durchgeführt werden, kann der AG mit dieser Begründung den Austausch dieser Person verlangen, ohne dass er hierdurch in Annahmeverzug gerät. Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN; Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit: — Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze gem. den Bestimmungen des § 14 des Vertrags festzusetzen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Computerspieleförderung des Bundes soll die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell wertvoller interaktiver digitaler Spiele beziehungsweise die Entwicklung von Prototypen/Spieleinnovationen unterstützt werden. Interaktive digitale Spiele basieren auf einer Spielidee und dienen Bildungs- oder Unterhaltungszwecken.
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Förderziel ist es, Deutschland als Spiele-Entwicklungsstandort im Sinne einer vielfältigen Kulturlandschaft weiterhin zu stärken, international wettbewerbsfähig zu machen und somit auch weiter einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa zu leisten.
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Dabei soll die gesamte Branche – von kleinen Entwicklungsstudios bis hin zu großen Unternehmen – von diesem Förderprogramm profitieren. Durch eine höhere Anzahl von Spieleveröffentlichungen aus Deutschland und deren Positionierung sowohl auf dem deutschen als auch auf den internationalen Märkten soll der Umsatzanteil deutscher Spieleentwicklungen im heimischen Markt gesteigert werden. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Anzahl der Beschäftigten innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft wieder zu erhöhen. Internationalen Unternehmen soll mit diesem Instrument ein Anreiz geboten werden, sich langfristig in Deutschland anzusiedeln und somit nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen. Insgesamt soll die Anzahl der Entwicklungsstudios und Unternehmen in Deutschland steigen.
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Zuwendungszweck ist die Förderung von Projekten zur Entwicklung von Computerspielen und Computerspiele-Prototypen sowie die Förderung von Computerspieleinnovationen.
Die Computerspieleförderung wird im Rahmen von 3 Förderrichtlinien realisiert, zu denen jeweils zeitlich versetzt jeweils ein Aufruf gestartet wurde bzw. wird:
—— De-minimis Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes als zweistufiges Antragsverfahren. Der Aufruf erfolgte am 18.04.2019. Skizzen bzw. Anträge zu dieser Förderrichtlinie werden seit 10/2019 von einem externen Projektträger bearbeitet;
—— Produktionsförderung im Rahmen eines Kulturtests („Computerspieleförderung des Bundes“) als einstufiges Antragsverfahren. Der erste Aufruf dazu erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2020;
—— Förderung von Forschung und experimenteller Entwicklung („Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Computerspieleinnovationen“) als zweistufiges Antragsverfahren (Zeitpunkt des ersten Aufrufs voraussichtlich im Herbst 2020).
Zur Umsetzung Computerspieleförderung des Bundes hat die Bundesregierung mit dem Haushaltsgesetz 2020 weitere 50 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 sowie Verpflichtungsermächtigungsermächtigungen in Höhe von jeweils 50 Mio. Euro für die Jahre 2021 bis 2023 zur Verfügung gestellt.
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Aktuelle Informationen zur Computerspieleförderung des Bundes und den bereits veröffentlichten Förderrichtlinien und Aufrufen finden sich auf www.bmvi.de/games.
Die vorliegende Ausschreibung wendet sich an leistungsstarke Auftragnehmer, die in einem dynamischen Umfeld die Aufgaben schnell und kompetent umsetzen können.
Die Fördermittel werden auf Grundlage der o. g. 3 Förderrichtlinien zur Verfügung gestellt.
Die Antragsverfahren der De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes und der „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Computerspieleinnovationen“ sind zweistufig aufgebaut.
Im Rahmen der Produktionsförderung („Computerspieleförderung des Bundes“) ist das formale Antragsverfahren einstufig mit einer vorgeschalteten Eingangsberatung angelegt.
Für die Begutachtung, Bewilligung, Begleitung und Prüfung der Förderprojekte wird das Projektinformationssystem (profi) und das Antragsmodul „easy-Online“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung genutzt. Grundlage für das Bewilligungsverfahren sind die ANBest-P sowie die ANBest-P-Kosten.
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Auf Grundlage interner Schätzungen des AG, den bisherigen Erfahrungen mit dem Förderprogramm, der aktuellen Haushaltssituation sowie eines im Vorfeld durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens wird zunächst davon ausgegangen, dass durch den AN
—— bis zu 180 Anträge im Rahmen der De-minimis-Förderung in 2020 zur Bewilligung;
—— geschätzte 160 Anträge im Rahmen der Produktionsförderung in 2020 und 2021 zur Begutachtung und Bewilligung;
—— rund 40 Skizzen im Rahmen der F&E-Förderung in 2020 und 2021 zur Begutachtung und Bewilligung zu bearbeiten sind.
Es ist außerdem geplant, in den kommenden Jahren je nach Haushaltslage weitere Aufrufe zu veröffentlichen.
Es muss damit gerechnet werden, dass 200 Anträge bereits zu Vertragsbeginn zur Begutachtung/Bewilligung bereitstehen werden. Der PT muss daher entsprechende personelle Kapazitäten bereits mit Übernahme der Projektträgerschaft bereithalten und diese kurzfristig zur vollen Teamstärke ausbauen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Optional besteht die Möglichkeit des AG den Leistungszeitraum um 12 Monate zu verlängern (vom 1.1.2023 bis Zum 31.12.2023).
Beschreibung der Optionen:
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
— der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze gem. den Bestimmungen des § 14 des Vertrags festzusetzen.
Zusätzliche Informationen:
— Für die Leistungserbringung dürfen auf Verlangen des AG ausschließlich Personen eingesetzt werden, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wirksam auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469, 547, geändert durch Gesetz vom 15. August 1974, BGBl. I S. 1942, VerpflG) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichtet wurden. Diese Personen haben gem. § 1 VerpflG die über die Verpflichtung geführte Niederschrift zu unterzeichnen. Kann die Verpflichtung aus Gründen, die der zu verpflichtenden Person zurechenbar sind, nicht oder nicht wirksam durchgeführt werden, kann der AG mit dieser Begründung den Austausch dieser Person verlangen, ohne dass er hierdurch in Annahmeverzug gerät. Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN;
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Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
— Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze gem. den Bestimmungen des § 14 des Vertrags festzusetzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Leistung ist grundsätzlich am Sitz des AN zu erbringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F1);
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen,so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen;
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— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis derbenannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
EK2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) gem. Formblatt F2.1, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird;
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— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
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Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall;
— für Vermögensschäden mindestens 2 500 000 EUR pauschal je Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
EK3.1:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben,
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— Bereich: Nationale Projektförderung.
EK3.2:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische, organsiatorische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben;
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— Bereich Förderprogramme zu den Schwerpunkten;
— Digitale Geschäftsmodelle / Digitalisierung / digitale Inhalte;
— Kultur-/ Medienförderung;
— Innovationsförderung;
— Softwareproduktion.
EK3.3:
— technische Ausrüstung: Abgabe einer Eigenerklärung, dass gem. Leistungsbeschreibung die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind, die für den Profieinsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden, die IT-Sicherheitsanforderungen Entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens „Profi" während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) nachgewiesen wird, Angabe der benötigten „Profi"-Arbeitsplätze.
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EK3.4:
— Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Vorlage einer Eigenerklärung, in der die im Unternehmen etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung dargestellt werden.
Die etablierten Maßnahmen haben sich an den Vorgaben der DIN EN ISO 9001 zu orientieren. Der Nachweis kann daher alternativ auch durch Vorlage eines Zertifikates über ein ein etabliertes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig geführt werden.
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EK3.5:
— Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV.
Mindeststandards:
Zu EK3.1:
— Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die insgesamt Erfahrungen in allen genannten Bereichen abdecken:
— Nationale Projektförderung mit Schwerpunkt KMU;
— Nationale Projektförderung mit Schwerpunkt Existenzgründung/Start-Up;
— Nationale Projektförderung mit Schwerpunkt Forschung & Entwicklung.
Zu EK3.2:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in:
— einem Förderprogramm eines Bundeslandes oder
— einem nationalen Förderprogramm oder
— einem EU-Förderprogramm belegen.
Zusätzlich ist mit den Referenzprojekten die Erfahrung in mindestens 2 der 4 genannten fachlichen Schwerpunkte abzudecken:
— Digitale Geschäftsmodelle / Digitalisierung / digitale Inhalte;
— Kultur-/ Medienförderung;
— Innovationsförderung;
— Softwareproduktion.
Zu EK 3.4:
Die etablierten Maßnahmen richten sich nach den Vorgaben der DIN EN ISO 9001.
Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate oder Eigenerklärungen hat der Bieter über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen.
Zu EK 3.5:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit dem Förderprogramm in Zusammenhang stehen („potentielle Interessenkollision“).
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Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass:
— derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist.
Oder
— eine kurze Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
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Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung;
— Anforderungen wie EK 3.5: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität wie unter Abschnitt III.1.3) beschrieben. Der spätere AN ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, die sich in Bezug auf die mit dem Angebot abgegebene Erklärung zur Neutralität ergeben, gegenüber dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den AG zu informieren;
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— Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vorbehalten die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=325988 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: rwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
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2. Fragen der Interessenten sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist spätestens bis 25.5.2020, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
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Interessenten, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 089-212479 (2020-05-04)
Ergänzende Angaben (2020-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung des Förderprogramms „Computerspieleförderung des Bundes“ sucht das BMVI (Auftraggeber- AG) für die Jahre 2020 bis 2022 einen Auftragnehmer (AN). Der Projektträger (AN) unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 091-217945
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 089-212479
ABl. S-Ausgabe: 91
Quelle: OJS 2020/S 091-217945 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 592 631 361 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 136-335205
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
— Für die Leistungserbringung dürfen auf Verlangen des AG ausschließlich Personen eingesetzt werden, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wirksam auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469, 547, geändert durch Gesetz vom 15. August 1974, BGBl. I S. 1942, VerpflG) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichtet wurden. Diese Personen haben gem. § 1 VerpflG die über die Verpflichtung geführte Niederschrift zu unterzeichnen. Kann die Verpflichtung aus Gründen, die der zu verpflichtenden Person zurechenbar sind, nicht oder nicht wirksam durchgeführt werden, kann der AG mit dieser Begründung den Austausch dieser Person verlangen, ohne dass er hierdurch in Annahmeverzug gerät. Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN. Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit: — Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze gem. den Bestimmungen des § 14 des Vertrags festzusetzen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dabei soll die gesamte Branche — von kleinen Entwicklungsstudios bis hin zu großen Unternehmen — von diesem Förderprogramm profitieren. Durch eine höhere Anzahl von Spieleveröffentlichungen aus Deutschland und deren Positionierung sowohl auf dem deutschen als auch auf den internationalen Märkten soll der Umsatzanteil deutscher Spieleentwicklungen im heimischen Markt gesteigert werden. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Anzahl der Beschäftigten innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft wieder zu erhöhen. Internationalen Unternehmen soll mit diesem Instrument ein Anreiz geboten werden, sich langfristig in Deutschland anzusiedeln und somit nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen. Insgesamt soll die Anzahl der Entwicklungsstudios und Unternehmen in Deutschland steigen.
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— Deminimis Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes als zweistufiges Antragsverfahren. Der Aufruf erfolgte am 18.04.2019. Skizzen bzw. Anträge zu dieser Förderrichtlinie werden seit 10/2019 von einem externen Projektträger bearbeitet.
— Produktionsförderung im Rahmen eines Kulturtests („Computerspieleförderung des Bundes“) als einstufiges Antragsverfahren. Der erste Aufruf dazu erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2020.
— Förderung von Forschung und experimenteller Entwicklung („Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Computerspieleinnovationen“) als zweistufiges Antragsverfahren (Zeitpunkt des ersten Aufrufs voraussichtlich im Herbst 2020).
Zur Umsetzung Computerspieleförderung des Bundes hat die Bundesregierung mit dem Haushaltsgesetz 2020 weitere 50 Millionen EUR für das Haushaltsjahr 2020 sowie Verpflichtungsermächtigungsermächtigungen in Höhe von jeweils 50 Mio. EUR für die Jahre 2021 bis 2023 zur Verfügung gestellt.
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Die Antragsverfahren der Deminimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes und der „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Computerspieleinnovationen“ sind zweistufig aufgebaut.
Auf Grundlage interner Schätzungen des AG, den bisherigen Erfahrungen mit dem Förderprogramm, der aktuellen Haushaltssituation sowie eines im Vorfeld durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens wird zunächst davon ausgegangen, dass durch den AN:
— bis zu 180 Anträge im Rahmen der Deminimis-Förderung in 2020 zur Bewilligung;
— geschätzte 160 Anträge im Rahmen der Produktionsförderung in 2020 und 2021 zur Begutachtung und Bewilligung;
— rund 40 Skizzen im Rahmen der F&E-Förderung in 2020 und 2021 zur Begutachtung und Bewilligung zu bearbeiten sind.
Zusätzliche Informationen:
— Für die Leistungserbringung dürfen auf Verlangen des AG ausschließlich Personen eingesetzt werden, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wirksam auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469, 547, geändert durch Gesetz vom 15. August 1974, BGBl. I S. 1942, VerpflG) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichtet wurden. Diese Personen haben gem. § 1 VerpflG die über die Verpflichtung geführte Niederschrift zu unterzeichnen. Kann die Verpflichtung aus Gründen, die der zu verpflichtenden Person zurechenbar sind, nicht oder nicht wirksam durchgeführt werden, kann der AG mit dieser Begründung den Austausch dieser Person verlangen, ohne dass er hierdurch in Annahmeverzug gerät. Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 — Leistungskonzept 1 zur Information und Beratung von Förderinteressenten, Antragstellern und Zuwendungsempfängern (AP 1) und Öffentlichkeitsarbeit (AP 3.1)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2 — Leistungskonzept 2 zur Durchführung des Förderverfahrens (AP 2)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2 — Personalmanagement (Personalkonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-13 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. — DLR Projektträger
Postanschrift: Heinrich-Konen-Straße 1
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5926313.61 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 136-335205 (2020-07-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 13005/008-13#037
Gesamtwert des Auftrags: 5 926 313 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: 11019 Berlin
Postleitzahl: DE300
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwk.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de 📧
Telefon: +49 3018615-6282 📞
Fax: +49 3018615-7010 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-12-20 📅
Datum des Beginns: 2020-07-13 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 245-771256
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 136-335205
ABl. S-Ausgabe: 245

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Projektträgerschaft zum Förderprogramm "Computerspieleförderung des Bundes"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BMWK, Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin

Auftragsvergabe
Name: DLR Projektträger
Postanschrift: Heinrich-Konen-Straße
Gesamtwert des Auftrags: 5 926 313 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 13005/008-13#037
Kontakt
Kontaktperson: Z-FV-Vg - Vergabestelle
Internetadresse: www.bmwk.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat I B 3
Postanschrift: 11019 Berlin
Telefon: +49 30-186150 📞
E-Mail: buero-ib3@bmwk.bund.de 📧
Internetadresse: http://www.bmwk.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 245-771256 (2023-12-15)