2055/DG11 Projektträgerschaft zum Bundesförderprogramm Breitband – Graue Flecken

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Servicestelle Vergabe

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung des Förderprogramms „Breitbandförderung – Graue Flecken“ des BMVI.
Die Vergabe erfolgt in 2 Losen:
Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
Der Auftragnehmer (Projektträger) führt die Förderverfahren im jeweiligen Leistungsgebiet in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den Auftraggeber in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Förderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-01 Auftragsbekanntmachung
2021-01-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Treuhandverwaltung
Referenznummer: 2055/DG11
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung des Förderprogramms „Breitbandförderung – Graue Flecken“ des BMVI. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen: Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Der Auftragnehmer (Projektträger) führt die Förderverfahren im jeweiligen Leistungsgebiet in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den Auftraggeber in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Förderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Treuhandverwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Treuhandverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=354555 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=354555 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 194-469340
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung des Förderprogramms „Breitbandförderung – Graue Flecken“ des BMVI.
Die Vergabe erfolgt in 2 Losen:
Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
Der Auftragnehmer (Projektträger) führt die Förderverfahren im jeweiligen Leistungsgebiet in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den Auftraggeber in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Förderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben.
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Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Los A – umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, bestehen umfangreiche Anforderungen an die administrative Umsetzung des Förderprogramms. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben nach den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
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Der vom Auftraggeber BMVI (AG) beauftragte Projektträger (AN) führt die Förderverfahren in seinem Leistungsgebiet in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den AG in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Förderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen sind dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung zu stellen. Der AG behält sich vor, die Antragsbearbeitung und -entscheidung nachzuprüfen bzw. durch Dritte (beispielsweise Wirtschaftsprüfer) nachprüfen zu lassen.
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Der AN hat neben dem neuen „Graue-Flecken-Programm“ alle laufenden Vorgänge des bisherigen Breitbandförderprogramms ab dem 1.1.2022 weiterzuführen und vorher sukzessive von der bisherigen Bewilligungsbehörde (aktueller Projektträger) zu übernehmen.
Entsprechend der beabsichtigten Beleihung und Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel ist der AN für die selbstständige Betreuung aller Förderprojekte in seinem Leistungsgebiet verantwortlich und wird gemäß § 44 III BHO der Aufsicht des BMVI unterliegen.
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Die Leistungen umfassen insbesondere:
— Beratung von (potentiellen) Antragstellern;
— Konzeption und Durchführung bedarfsgerechter Workshops mit dem Beratungsschwerpunkt Breitbandförderung des Bundes;
— Einrichtung einer Koordinierungsgruppe der AN der Leistungsgebiete A und B (Die Koordinierungsgruppe hat die Aufgabe, eine einheitliche Praxis in wesentlichen Aspekten der Projektträgerschaft sicherzustellen.);
— Durchführung von Markterkundungsverfahren;
— Bearbeitung von Förderanträgen (u. a. Antragsprüfung, Bewilligung, Angebotsprüfung, Verwendungsnachweisprüfung);
— Bereitstellung und bedarfsgerechte Weiterentwichlung einer Onlineplattform zur Bearbeitung aller förderrelevanten Vorgänge mit Berichtsfunktionen;
— Unterstützung des AG bei der Fortentwicklung und Verbesserung der Förderverfahren;
— Zuarbeiten zu Anfragen und zu Beiträgen zum Förderverfahren;
— Berichterstattung;
— jährliche Evaluationen;
— Berichte zu Messungen;
— Erfolgskontrolle;
— Projektmanagement.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Breitbandausbaus oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Sonderprogramme oder neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der Breitbandförderung erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der Haushalte und Förderprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand entsprechend verändern kann. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neue Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern. Umfangreiche Sonderprogramme, die neue Bereiche für die Breitbandförderung erfassen, wie beispielsweise Schulen, können, abhängig von ihrer Größe, den Aufwand gleichfalls verändern. Dies gilt ebenso für im Fall neuer Fördervorhaben bzw. Förderverfahren im Bereich der Breitbandförderung, wie beispielsweise die Unterstützung bei der Einführung eines Förderprogrammes der KfW. Die entstehenden unterschiedlichen Aufwände für die Programmadministration wurden im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für verschiedene Szenarien hergeleitet (vgl. Anlage Szenarien).
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Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen.
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b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Bezeichnung des Loses: Los B - umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der AN hat neben dem neuen „Graue-Flecken-Programm“ alle laufenden Vorgänge des bisherigen Breitbandförderprogramms ab dem 01.01.2022 weiterzuführen und vorher sukzessive von der bisherigen Bewilligungsbehörde (aktueller Projektträger) zu übernehmen.
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— Beratung von (potentiellen) Antragstellern
— Konzeption und Durchführung bedarfsgerechter Workshops mit dem Beratungsschwerpunkt Breitbandförderung des Bundes
— Einrichtung einer Koordinierungsgruppe der AN der Leistungsgebiete A und B (Die Koordinierungsgruppe hat die Aufgabe, eine einheitliche Praxis in wesentlichen Aspekten der Projektträgerschaft sicherzustellen.)
— Durchführung von Markterkundungsverfahren
— Bearbeitung von Förderanträgen (u. a. Antragsprüfung, Bewilligung, Angebotsprüfung, Verwendungsnachweisprüfung)
— Bereitstellung und bedarfsgerechte Weiterentwichlung einer Onlineplattform zur Bearbeitung aller förderrelevanten Vorgänge mit Berichtsfunktionen
— Unterstützung des AG bei der Fortentwicklung und Verbesserung der Förderverfahren
— Zuarbeiten zu Anfragen und zu Beiträgen zum Förderverfahren
— Berichterstattung
— jährliche Evaluationen
— Berichte zu Messungen
— Erfolgskontrolle
— Projektmanagement
Beschreibung der Optionen:
a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder
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Der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen.
Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Sitz des Bundesministeriums (BMVI) in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
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b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 2.1 – Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2.1).
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Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 2.2 – Bankauskunft:
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 2.1:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall;
— Für Vermögensschäden mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall.
Zu Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 2.2:
Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Bieter bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, dass die Kundenbeziehungen zum Bieter ordnungsgemäß verlaufen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.1 - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit den in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Bereich: Förderprogramme
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen
(Formblatt F3.1):
— Kurztitel des Referenzprojektes
— Name des Unternehmens, das die Referenz betrifft
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
— Leistungszeitraum (Jahr)
— Fördervolumen des Referenzprojektes (in Euro)
— Anzahl der Förderprojekte
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung und Erfüllung der Mindestanforderungen (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist und warum aus Ihrer Sicht die Mindestanforderungen an die Referenzen erfüllt werden. Gehen Sie dabei auch auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein).
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Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.2 - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit den in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Bereiche: Telekommunikationsinfrastruktur, Netzplanung oder georeferenzierte Darstellung (GIS) von Breitbandnetzen
(Formblatt F3.2):
— Gesamtvolumen/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz.
Personentage)
— Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein).
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Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.3 - Qualitätsmanagement:
Vorlage eines Nachweises, in dem das Unternehmen die von ihm etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung darstellt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig erfolgen.
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 4 (Besondere Bedingung Nr. 1) - Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV:
Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4) mit dem Angebot vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich ergibt
— dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
— dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
— ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine Potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der Potentiellen Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.1:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
Dabei gelten folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die vorzulegende(n) Referenz(en):
1.) Jede einzelne Referenz muss kumulativ
a) Tätigkeiten für Förderprogramme
b) Kenntnisse im deutschen Verwaltungs- und Zuwendungsrecht und
c) einen ununterbrochenen Leistungszeitraum von mindestens zwei (2) Jahren nachweisen.
2.) Die vorgenannte(n) Referenz(en) muss/müssen darüber hinaus insgesamt (in Summe)
a) ein Fördervolumen von mindestens 100 Millionen Euro und die
b) Bearbeitung von mindestens 100 verschiedenen Förderprojekten nachweisen.
Die ergänzenden Anforderungen der Nr. 2) können durch die Vorlage einer oder mehrerer Referenzen nachgewiesen werden, sofern jede Referenz ihrerseits auch die Anforderung der Nr. 1) erfüllt.
Zu Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.2:
Es sind mindestens 2 Referenzen nachzuweisen.
Dabei gelten zusätzlich folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen:
Die Referenzen müssen mindestens zwei (2) der folgenden Teilbereiche abdecken
a) Erfahrungen im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur oder
b) Kenntnisse in der Netzplanung oder
c) georeferenzierten Darstellung (GIS) von Breitbandnetzen nachweisen.
Zu Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 4 (Besondere Bedingung Nr. 1):
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit dem Bundesförderprogramm "Breitband" in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
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Eine Potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
a) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer Antragsteller am vorbenannten Förderprogramm war/en, ist/sind oder sein wird/werden,
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b) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer selbst Auftragnehmer für Aufträge war, ist/sind bzw. möglicherweise sein wird/werden, die im Zusammenhang mit Förderverfahren des vorbenannten Förderprogramms erteilt wurden/werden oder
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c) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer Beratungsleistungen für Antragsteller zu Förderverfahren im vorbenannten Förderprogramm erbracht hat/erbringt bzw. möglicherweise erbringen wird, die nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen sind.
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Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Bedingung Nr. 1 (Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 4) - Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit dem Bundesförderprogramm "Breitband" in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
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Eine Potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
a) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer Antragsteller am vorbenannten Förderprogramm war/en, ist/sind oder sein wird/werden,
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b) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer selbst Auftragnehmer für Aufträge war, ist/sind bzw. möglicherweise sein wird/werden, die im Zusammenhang mit Förderverfahren des vorbenannten Förderprogramms erteilt wurden/werden oder
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c) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer Beratungsleistungen für Antragsteller zu Förderverfahren im vorbenannten Förderprogramm erbracht hat/erbringt bzw. möglicherweise erbringen wird, die nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen sind.
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Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Besondere Bedingung Nr.2: Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in Nr. 3.1 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 10 und 11 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
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Besondere Bedingung Nr.3: Der Bieter / der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft muss zusichern, dass er entweder die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitzt oder unverzüglich nach Zuschlagserteilung die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts annehmen wird. Diese muss für die Dauer der Beleihung aufrecht erhalten werden. Weiterhin muss er zusichern, dass die für die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind und für die Dauer der Beleihung vorgehalten werden.
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Besondere Bedingung Nr.4: Der Bieter / der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft muss zusichern, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept/Vorgehensweise: Beispielhafte Beratungstätigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept/Vorgehensweise: Beurteilung von Netzplänen bei der Durchführung des Förderverfahrens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz/-management
Leistungskonzept/Vorgehensweise Onlineplattform
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=354555 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
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3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 02.11.2020 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
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4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
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5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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6) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 194-469340 (2020-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung des Förderprogramms „Breitbandförderung - Graue Flecken“ des BMVI. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen: Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Der Auftragnehmer (Projektträger) führt die Förderverfahren im jeweiligen Leistungsgebiet in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den Auftraggeber in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Förderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben.
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Gesamtwert des Auftrags: 111 186 712 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 017-039475
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 194-469340
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung des Förderprogramms „Breitbandförderung - Graue Flecken“ des BMVI.
Bezeichnung des Loses: Los A — umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Kurze Beschreibung:
— Beratung von (potentiellen) Antragstellern,
— Konzeption und Durchführung bedarfsgerechter Workshops mit dem Beratungsschwerpunkt Breitbandförderung des Bundes,
— Durchführung von Markterkundungsverfahren,
— Bearbeitung von Förderanträgen (u. a. Antragsprüfung, Bewilligung, Angebotsprüfung, Verwendungsnachweisprüfung),
— Bereitstellung und bedarfsgerechte Weiterentwichlung einer Onlineplattform zur Bearbeitung aller förderrelevanten Vorgänge mit Berichtsfunktionen,
— Unterstützung des AG bei der Fortentwicklung und Verbesserung der Förderverfahren,
— Zuarbeiten zu Anfragen und zu Beiträgen zum Förderverfahren,
— Berichterstattung,
— jährliche Evaluationen,
— Berichte zu Messungen,
— Erfolgskontrolle,
Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Bezeichnung des Loses: Los B — umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Kurze Beschreibung:
— Einrichtung einer Koordinierungsgruppe der AN der Leistungsgebiete A und B (Die Koordinierungsgruppe hat die Aufgabe, eine einheitliche Praxis in wesentlichen Aspekten der Projektträgerschaft sicherzustellen.),

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-18 📅
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 57 308 174 EUR 💰
Name: atene KOM GmbH
Postanschrift: Invalidenstraße 91
Postleitzahl: 10115
Gesamtwert des Auftrags: 53 878 538 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 017-039475 (2021-01-21)