Vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung einer Verdopplung des Schienenpersonenverkehrs und einer stärkeren Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene ist die bestehenden Ausbauplanung regelmäßig zu überprüfen, neue Projektideen zu bewerten und die im Zuge der Bundesverkehrswegeplanung festgelegte Methodik regelmäßig zu aktualisieren. Das erfordert eine dauerhafte und bedarfsgerechte externe fachlich-wissenschaftliche Unterstützung, die bei Bedarf beauftragt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2061/E13 Rahmenvereinbarung – Aktualisierung, Weiterentwicklung, Auswertung und Anwendung des Bundeschienennetzmodells
2061/E13”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Infrastrukturen📦
Kurze Beschreibung:
“Vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung einer Verdopplung des Schienenpersonenverkehrs und einer stärkeren Verlagerung von Güterverkehren auf die...”
Kurze Beschreibung
Vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung einer Verdopplung des Schienenpersonenverkehrs und einer stärkeren Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene ist die bestehenden Ausbauplanung regelmäßig zu überprüfen, neue Projektideen zu bewerten und die im Zuge der Bundesverkehrswegeplanung festgelegte Methodik regelmäßig zu aktualisieren. Das erfordert eine dauerhafte und bedarfsgerechte externe fachlich-wissenschaftliche Unterstützung, die bei Bedarf beauftragt wird.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 800 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bund hat in den letzten Jahren ein Bundeschienennetzmodell als Basis für seine Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bund hat in den letzten Jahren ein Bundeschienennetzmodell als Basis für seine Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturvorhaben Schiene erarbeiten lassen.
Auf Basis des Netzmodells sollen verkehrspolitisch relevante Auswertungen durchgeführt werden. Dazu gehören die Nutzen-Kosten-Analysen für Schieneninfrastrukturprojekte (Einzelmaßnahmen oder Bündel) vorzubereiten und durchzuführen (z.B. im Zuge von Nach- oder Neubewertungen) inkl. Aktualisierung von Umlegungen prognostizierter Verkehrsmengen und gezielte Auswertungen zu aktuellen politischen Fragen.
Ebenfalls sollen vorhabenspezifische Bewertungen auf der Grundlage eines projektindividuellen Bezugsfalls zur Prüfung verkehrlicher Eingangsdaten der von den EIU vorgelegten betriebswirtschaftlichen Bewertung sowie die Ableitung einer projektspezifischen Tragfähigkeit gem. BUV beauftragt werden.
Die Ergebnisse zu diesen Aufträgen sollen jeweils visualisiert und dokumentiert werden.
Der Auftragnehmer (AN) soll den Auftraggeber (AG) auf Anforderung hinsichtlich interner und externer Anfragen zu Bewertungen von Bedarfsplanvorhaben, evtl. Alternativen und ggf. weiteren Fragen beraten.
Hierauf aufbauend werden die Anforderungen in folgende Arbeitspakete untergliedert:
— Allgemeine wissenschaftliche Beratung, Sonderuntersuchungen;
— Nutzen-Kosten-Analysen für Infrastrukturprojekte sowie deren Aktualisierung auf Basis der dann jeweils geltenden BVWP-Methodik;
— Trassen- und Kostenplausibilisierung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zu AP1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zu AP2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zu AP3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organistaion Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 800 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese...”
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 –...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens),...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen-...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall;
— für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
— Eignungskriterium Nr. 1: Themenbereich: Durchführung gesamtwirtschaftlicher Nutzen-Kosten-Analysen von Schienenwegenaus- oder Neubauprojekten;
— Eignungskriterium Nr. 2: Themenbereich: Durchführung von fahrplanbasierten Infrastrukturplanung, d. h. der Fahrplankonstruktion und der eisenbahnbetrieblichen. Ableitung von Infrastrukturerfordernissen aus einem vorgegebenen Fahrplan
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1 bzw. 3.2):
— Kurztitel des Referenzprojektes;
— Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt;
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich;
— Leistungszeitraum (Jahr);
— 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse);
— 2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium Nr. 1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium Nr. 1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen.
Es sind Erfahrungen in den Teilbereichen:
— Umlegungen;
— Planfallbewertungen;
— ingenieurtechnische Infrastrukturplanung nachzuweisen.
Es sind alle vorgenannten Teilbereiche nachzuweisen. Der Nachweis kann sowohl durch Vorlage einer einzelnen Referenz erfolgen, als auch durch Vorlage verschiedener Einzelreferenzen.
Zu Eignungskriterium Nr. 3.2:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen.
Es sind Erfahrungen in den Teilbereichen:
— Fahrplankonstruktion;
— Ableitung von Infrastrukturerfordernissen aus Fahrplan;
— eisenbahnbetriebliche Untersuchungen nachzuweisen.
Es sind alle vorgenannten Teilbereiche nachzuweisen. Der Nachweis kann sowohl durch Vorlage einer einzelnen Referenz erfolgen, als auch durch Vorlage verschiedener Einzelreferenzen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-21
10:00 📅
“1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2. Die Vergabeunterlagen stehen...”
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2. Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabeonline.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 13.10.2020 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen.
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 180-434730 (2020-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bund hat in den letzten Jahren ein Bundeschienennetzmodell als Basis für seine Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bund hat in den letzten Jahren ein Bundeschienennetzmodell als Basis für seine Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturvorhaben Schiene erarbeiten lassen.
Auf Basis des Netzmodells sollen verkehrspolitisch relevante Auswertungen durchgeführt werden. Dazu gehören die Nutzen-Kosten-Analysen für Schieneninfrastrukturprojekte (Einzelmaßnahmen oder Bündel) vorzubereiten und durchzuführen (z. B. im Zuge von Nach- oder Neubewertungen) inkl. Aktualisierung von Umlegungen prognostizierter Verkehrsmengen und gezielte Auswertungen zu aktuellen politischen Fragen.
Ebenfalls sollen vorhabenspezifische Bewertungen auf der Grundlage eines projektindividuellen Bezugsfalls zur Prüfung verkehrlicher Eingangsdaten der von den EIU vorgelegten betriebswirtschaftlichen Bewertung sowie die Ableitung einer projektspezifischen Tragfähigkeit gem. BUV beauftragt werden.
Die Ergebnisse zu diesen Aufträgen sollen jeweils visualisiert und dokumentiert werden.
Der Auftragnehmer…
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 180-434730
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“2061/E13 Rahmenvereinbarung – Aktualisierung, Weiterentwicklung, Auswertung und Anwendung des Bundeschienennetzmodells” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2. Die Vergabeunterlagen stehen...”
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2. Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabeonline.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 13.10.2020 …
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 232-571970 (2020-11-23)