Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Bereich des Eisenbahnsektors (EIU, EVU, Wagenhalter) oder für Hersteller von Fahrzeugen oder von Fahrzeugkomponenten für Schienenfahrzeuge oder für Hersteller im Bereich der Fahrweginfrastruktur oder für die Europäische Kommission und insbesondere die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (DG MOVE), die im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.