Die Stadt Leverkusen schreibt die Durchführung der Reinigungsdienstleistungen in 11 diversen Flüchtlingsunterkünften der Stadt Leverkusen (Los 1) und in 2 Kindertagesstätten (Los 2) aus.
Mit dem Abschluss der Verträge sollen die Reinigungsdienstleistungen durch einen externen Dienstleister erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 207-2020
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Leverkusen schreibt die Durchführung der Reinigungsdienstleistungen in 11 diversen Flüchtlingsunterkünften der Stadt Leverkusen (Los 1) und in 2...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Leverkusen schreibt die Durchführung der Reinigungsdienstleistungen in 11 diversen Flüchtlingsunterkünften der Stadt Leverkusen (Los 1) und in 2 Kindertagesstätten (Los 2) aus.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-23 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 228-562043
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
“Das Vertragsende des Gesamtloses ist der 30.4.2023. Jedoch enden die einzelnen Leistungen in den 11 Flüchtlingsunterkünften zu unterschiedlichen...”
Das Vertragsende des Gesamtloses ist der 30.4.2023. Jedoch enden die einzelnen Leistungen in den 11 Flüchtlingsunterkünften zu unterschiedlichen Zeitpunkten, Die Ausführungszeit für die einzelnen Unterkünfte beträgt 3 Monate bis 27 Monate.
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Quelle: OJS 2020/S 228-562043 (2020-11-18)