2076/E21 Rahmenvereinbarung über Prüfungen der von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen vorgelegten Wirtschaftlichkeitsrechnungen und die Prüfung verkehrlicher Mengengerüste von ausgewählten Wirtschaftlichkeitsrechnungen

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe

Am 25.7.2017 wurde die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zwischen dem Bund und des Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) abgeschlossen. Die Vereinbarung trat zum 1.1.2018 in Kraft. Ein Grundgedanke der BUV ist die Festsetzung von Eigenmittelbeiträgen der EIU auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Bewertung der Bedarfsplan vorhaben nach in der BUV vorgegebenen Kriterien mittels von den EIU erstellter Wirtschaftlichkeitsrechnungen (WR). Wegen der grundlegenden Bedeutung der WR ist es vorgesehen, diese vor Abschluss einer Baufinanzierungsvereinbarung hinsichtlich der Eingangsdaten, der Einhaltung der vorgegebenen Methodik und der rechnerischen Richtigkeit durch einen Gutachter des Bundes zu überprüfen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-29 Auftragsbekanntmachung
2021-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Infrastrukturen
Referenznummer: 2076/E21
Kurze Beschreibung:
Am 25.7.2017 wurde die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zwischen dem Bund und des Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) abgeschlossen. Die Vereinbarung trat zum 1.1.2018 in Kraft. Ein Grundgedanke der BUV ist die Festsetzung von Eigenmittelbeiträgen der EIU auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Bewertung der Bedarfsplan vorhaben nach in der BUV vorgegebenen Kriterien mittels von den EIU erstellter Wirtschaftlichkeitsrechnungen (WR). Wegen der grundlegenden Bedeutung der WR ist es vorgesehen, diese vor Abschluss einer Baufinanzierungsvereinbarung hinsichtlich der Eingangsdaten, der Einhaltung der vorgegebenen Methodik und der rechnerischen Richtigkeit durch einen Gutachter des Bundes zu überprüfen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=359832 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=359832 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 214-524594
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat. Kann ein Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, prüft der AG, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Vergütungsobergrenze zulässig, notwendig und angemessen ist. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebots schreiben angebotenen Stundensätzen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 607 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll auf Abruf die von EUI erstellten betriebswirtschaftlichen Wirtschaftlichkeitsrechnungen (WR) hinsichtlich der sachlichen, methodischen und rechnerischen.
Richtigkeit auch in Bezug auf die Festlegungen in der BUV und deren Anlagen prüfen und testieren, sowie die Prüfung der verkehrlichen Mengengerüste von ausgewählten.
Wirtschaftlichkeitsrechnungen. Bei evtl. Abweichungen sind dem Bund als Auftraggeber und EIU Lösungsvorschläge hinsichtlich des weiteren Umgangs vorzulegen.
Hinsichtlich der verkehrlichen Eingangsdaten ist eine detaillierte und belastbare Kontrolle der in den Wirtschaftlichkeitsrechnungen der EIU enthaltenen Mengengerüste auf Basis der aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP)-Bewertung der Bedarfsplanprojekte Teil Schiene durchzuführen. Die modellgestützte Ermittlung der betrieblichen Mengengerüste (Personenverkehr und Schienengüterverkehr) hat grundsätzlich durch den Vergleich zwischen einem Planfall mit der zu betrachtenden Infrastrukturmaßnahme und einem projektindividuellen Bezugsfall ohne diese Infrastrukturmaßnahme zu erfolgen. Außerdem sind bei der Ermittlung des angemessenen Eigenmittel-Anteils der EIU aufgrund § 10 BSWAG bei der Finanzierung von Bedarfsplan vorhaben Schiene die Verkehrsmengenannahmen von ausgewählten Teilprojekten im Rahmen der von den EIU vorgelegten Wirtschaftlichkeitsrechnungen zu untersuchen.
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Soweit eine modellgestützte Ermittlung der betrieblichen Mengengerüste des jeweiligen Vorhabens zum Prüfungszeitpunkt nicht trennscharf von anderen Teilvorhaben möglich sein sollte, ist dies in einer Stellungnahme darzulegen.
Stellt der AN Fehler in den WR bzw. am verkehrlichen Mengengerüst fest, so klärt er diese, soweit erforderlich, bilateral mit den EIU auf. Darüber hinaus sind die Fehler zu dokumentieren und zu korrigieren. Der AN hat seine WR mit den Prüfungsergebnissen der modellgestützten Kontrolle der verkehrlichen Effekte abzugleichen.
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Bei Abweichung sind Anpassungsvorschläge zu machen und mit den EIU/BMVI fachlich zu erörtern sowie im Ergebnis eine der BUV entsprechende WR zu empfehlen.
Der AN fertigt einen Entwurf eines Prüfberichtes für vom AN beauftragte WR und finalisiert diese entsprechend der Abstimmungen zwischen Auftraggeber und EIU. In dem Prüfbericht ist auch der aus Sicht des AN anhand der Kriterien der BUV, insbesondere Anlage 9.2 ermittelte, geprüfte und ggf. korrigierte Projekteffekt darzustellen.
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Mit dem finalen Prüfbericht ist ein Kurzbericht/Management Summary zu übergeben.
Die BUV ist mit allen Anlagen im Internet unter
Veröffentlicht.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 607 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Kann ein Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, prüft der AG, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Vergütungsobergrenze zulässig, notwendig und angemessen ist.
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Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätzen.
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Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Kann ein Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, prüft der AG, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Vergütungsobergrenze zulässig, notwendig und angemessen ist.
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Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebots schreiben angebotenen Stundensätzen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
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b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer — spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber — die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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d) Der AN stellt über die gesamte Vertragslaufzeit sicher, dass mindestens ein fachlich verantwortlicher Mitarbeiter zugelassener Wirtschaftsprüfer nach § 1 WPO ist. Ein Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der AN ist verpflichtet, eine branchenübliche Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diesen Versicherungsschutz während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignung — Ausschlusskriterium 2.1:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Bereich/Themenschwerpunkt:
Wirtschaftlichkeitsrechnungen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Bundesrepublik Deutschland (EIU) erforderliche Angaben:
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F2.1):
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt,
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich,
— Leistungszeitraum (Jahr),
— 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse),
— aus Sicht des Bieters/Bewerbers sind/ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt/Teilbereich
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein).
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Eignung — Ausschlusskriterium 2.2:
Modellgestützte Prüfung verkehrlicher Mengengerüste auf Basis der aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) — Bewertung Erforderliche Angaben:
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F2.2):
— Aus Sicht des Bieters/Bewerbers sind/ist folgende/r Bereich/e betroffen:
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein).
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Eignung — Ausschlusskriterium 2.3/Besondere Bedingung: Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (einschließlich Unterauftragnehmer), dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist bzw. dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte. (Formblatt F2.3)
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Besondere Bedingung gem. 4.2 der Leistungsbeschreibung:
Während der gesamten Laufzeit ist ausschließlich Personal einzusetzen, das über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen verfügt. Der AN stellt über die gesamte Vertragslaufzeit sicher, dass mindestens ein fachlich verantwortlicher Mitarbeiter zugelassener Wirtschaftsprüfer nach § 1 WPO ist.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu Eignung — Ausschlusskriterium2.1 und 2.2:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es sind jeweils mindestens 2 Referenzprojekte vorzulegen.
Zu Eignung — Ausschlusskriterium 2.3/Besondere Bedingung:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen („Potentielle Interessenkollision“).
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Eine Potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn:
a) der AN oder ein anderes Unternehmen i. S. d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber der DB Netz AG, der DB Station und Service AG und der DB Energie GmbH (zusammen EIU) im Themenbereich Finanzierung von Bundesschienenwegen erbracht hat oder derzeit erbringt.
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b) der AN oder ein anderes Unternehmen i. S. d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer mit der DB Netz AG, die DB Station und Service AG und die DB Energie GmbH oder einzelnen Gesellschaftern wirtschaftlich verflochten ist wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eignung — Ausschlusskriterium 2.3/Besondere Bedingung: Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (einschließlich Unterauftragnehmer), dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist bzw. dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte. (Formblatt F2.3).
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Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen („Potentielle Interessenkollision“).
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Eine Potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn:
a) Der AN oder ein anderes Unternehmen i. S. d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber der DB Netz AG, der DB Station und Service AG und der DB Energie GmbH (zusammen EIU) im Themenbereich Finanzierung von Bundesschienenwegen erbracht hat oder derzeit erbringt.
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b) Der AN oder ein anderes Unternehmen i. S. d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer mit der DB Netz AG, die DB Station und Service AG und die DB Energie GmbH oder einzelnen Gesellschaftern wirtschaftlich verflochten ist.
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Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Besondere Bedingung gem. 4.2 der Leistungsbeschreibung:
Während der gesamten Laufzeit ist ausschließlich Personal einzusetzen, das über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen verfügt. Der AN stellt über die gesamte Vertragslaufzeit sicher, dass mindestens ein fachlich verantwortlicher Mitarbeiter zugelassener Wirtschaftsprüfer nach § 1 WPO ist.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept — Prüfungsmethodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalplanung/Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=359832 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2. Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
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3. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 23.11.2020 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
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4. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
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5. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unions weit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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6. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen.
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass Insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 214-524594 (2020-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am 25.7.2017 wurde die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zwischen dem Bund und des Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) abgeschlossen. Die Vereinbarung trat zum 1.1.2018 in Kraft. Ein Grundgedanke der BUV ist die Festsetzung von Eigenmittelbeiträgen der EIU auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Bewertung der Bedarfsplanvorhaben nach in der BUV vorgegebenen Kriterien mittels von den EIU erstellter Wirtschaftlichkeitsrechnungen (WR). Wegen der grundlegenden Bedeutung der WR ist es vorgesehen, diese vor Abschluss einer Baufinanzierungsvereinbarung hinsichtlich der Eingangsdaten, der Einhaltung der vorgegebenen Methodik und der rechnerischen Richtigkeit durch einen Gutachter des Bundes zu überprüfen.
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Gesamtwert des Auftrags: 607 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-033135
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 214-524594
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat. Kann ein Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise, weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, prüft der AG, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Vergütungsobergrenze zulässig, notwendig und angemessen ist. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätzen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll auf Abruf die von EUI erstellten betriebswirtschaftlichen Wirtschaftlichkeitsrechnungen (WR) hinsichtlich der sachlichen, methodischen und rechnerischen Richtigkeit auch in Bezug auf die Festlegungen in der BUV und deren Anlagen prüfen und testieren, sowie die Prüfung der verkehrlichen Mengengerüste von ausgewählten Wirtschaftlichkeitsrechnungen. Bei evtl. Abweichungen sind dem Bund als Auftraggeber und EIU Lösungsvorschläge hinsichtlich des weiteren Umgangs vorzulegen.
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Hinsichtlich der verkehrlichen Eingangsdaten ist eine detaillierte und belastbare Kontrolle der in den Wirtschaftlichkeitsrechnungen der EIU enthaltenen Mengengerüste auf Basis der aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP)-Bewertung der Bedarfsplanprojekte Teil Schiene durchzuführen. Die modellgestützte Ermittlung der betrieblichen Mengengerüste (Personenverkehr und Schienengüterverkehr) hat grundsätzlich durch den Vergleich zwischen einem Planfall mit der zu betrachtenden Infrastrukturmaßnahme und einem projektindividuellen Bezugsfall ohne diese Infrastrukturmaßnahme zu erfolgen. Außerdem sind bei der Ermittlung des angemessenen Eigenmittelanteils der EIU aufgrund § 10 BSWAG bei der Finanzierung von Bedarfsplanvorhaben Schiene die Verkehrsmengenannahmen von ausgewählten Teilprojekten im Rahmen der von den EIU vorgelegten Wirtschaftlichkeitsrechnungen zu untersuchen.
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Mit dem finalen Prüfbericht ist ein Kurzbericht/ Management Summary zu übergeben.
Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Kann ein Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise, weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, prüft der AG, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Vergütungsobergrenze zulässig, notwendig und angemessen ist.
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Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätzen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept - Prüfungsmethodik

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-21 📅
Name: Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Postanschrift: Domstraße 15
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 503 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 015-033135 (2021-01-18)