2090/DG – Rahmenvereinbarung für die Beratung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu Themen der Abteilung Digitale Gesellschaft

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe

Erstellung von interdisziplinären rechtlichen, ökonomischen und technischen wissenschaftlichen Gutachten, Konzepten, Evaluierungen und Stellungnahmen im Hinblick auf den nationalen, europäischen und internationalen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation/Telekommunikation, die ihren Schwerpunkt nicht im Bereich der Förderung haben und die Maßnahmen zur Erreichung einer besseren Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen einschließlich 5G-Netzen betreffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-21 Auftragsbekanntmachung
2021-02-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Infrastrukturen
Referenznummer: 2090/DG
Kurze Beschreibung:
Erstellung von interdisziplinären rechtlichen, ökonomischen und technischen wissenschaftlichen Gutachten, Konzepten, Evaluierungen und Stellungnahmen im Hinblick auf den nationalen, europäischen und internationalen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation/Telekommunikation, die ihren Schwerpunkt nicht im Bereich der Förderung haben und die Maßnahmen zur Erreichung einer besseren Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen einschließlich 5G-Netzen betreffen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 208-508055
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, wird der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Preisen. Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 295 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der/die Auftragnehmer(in) unterstützt den Auftraggeber auf Anforderung durch Evaluierungsleistungen, Gutachten-, Richtlinien- oder Konzepterstellung. Insbesondere sollen folgende Themenschwerpunkte abgedeckt werden:
— Wegerechte, Mitnutzungs- und Mitverlegungsregelungen sowie Sicherstellungsverpflichtung und ihre Finanzierung, einschließlich zum Anschluss von neuen Mobilfunkstandorten zum weiteren Ausbau von 5G-Netzen;
— Regulatorischer Ordnungsrahmen für die gebäudeinterne Ausstattung mit digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen einschließlich zur Unterstützung funktechnischer Lösungen zum Anschluss von Haushalten im Rahmen von 5G Netzen;
— Regulatorischer Ordnungsrahmen und Umsetzungsfragen hinsichtlich Verlegemethoden, Materialkonzepten, Finanzierung und Vermarktung von passiven Infrastrukturen einschließlich für Mobilfunknetze;
— Verfahrenserleichterungen in Genehmigungsverfahren zum Ausbau von festnetzbasierten und drahtlosen digitalen Infrastrukturen, auch anhand von Beispielen aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland;
— Kooperationsmodelle für den Netzausbau und -betrieb;
— Universaldienst, einschließlich der Gewährleistung eines Rechts auf schnelles Internet;
— Frequenzregulierung und Mobilfunkausbau, inklusive eines Rechtsrahmens für die Rundfunkinfrastruktur der Zukunft, eine effiziente Frequenzallokation sowie die Schließung von Funklöchern;
— wissenschaftliche Evaluierung von best-practice Projekten der 5x5G Strategie im Hinblick auf ihre generelle Übertragbarkeit auf andere Regionen;
— Verfassungsrechtliche und organisationsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, einschließlich Mobilfunknetzen (z. B. Fragen der Grundversorgung nach Art. 87f GG, des Anschluss- und Benutzungszwangs, des Betriebsaufbaus);
Mehr anzeigen
— internationale Bezüge im Bereich der digitalen Infrastruktur – Rechtsrahmen, Frequenzpolitik, Regulierung und Netzpolitik;
— digitaler Netzausbau in Bezug auf die einzelnen Verkehrsträger.
Die Beratungen beinhalten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, sondern liefern einen wissenschaftlichen Beitrag z. B. für die Erarbeitung von Strategien, Informationsinitiativen oder gesetzgeberischen Maßnahmen des AG. Konkrete Gesetzestexte oder Förderrichtlinien sollen nicht erarbeitet werden.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 295 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, wird der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Preisen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, wird der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Preisen.
Mehr anzeigen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
Mehr anzeigen
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR pauschal je Schadensfall/Versicherungsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Mehr anzeigen
Beratungsleitungen in den Bereichen der
— rechtlichen;
— technischen und
— ökonomischen.
Rahmenbedingungen für den Ausbau von digitaler Infrastruktur, einschließlich des Mobilfunks.
Beratungsleistungen im vorgenannten Sinne können Gutachten, Konzepte oder Stellungnahmen sein. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen.
(Formblatt F3.1):
— Kurztitel des Referenzprojektes;
— Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt;
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich;
— Leistungszeitraum (Jahr);
— Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/Anz. Personentagen);
— 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse);
— Aus Sicht des Bieters/Bewerbers sind/ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt/Teilbereich
— 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Mehr anzeigen
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.2) mit dem Angebot vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich ergibt
Mehr anzeigen
— dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
— dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
— ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine Potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der Potentiellen Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
Mehr anzeigen
Das Bestehen einer Potentiellen Interessenkollision ist vor jeder Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind je Bereich mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen. Alle Bereiche können sowohl kumuliert in jeweils einer Referenz als auch durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden.
Zu 3.2: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen. („Potentielle Interessenkollision“).
Mehr anzeigen
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen. („Potentielle Interessenkollision“).
Mehr anzeigen
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Mehr anzeigen
Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.2) mit dem Angebot vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich ergibt
— dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
— dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
— ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine Potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der Potentiellen Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
Mehr anzeigen
Das Bestehen einer Potentiellen Interessenkollision ist vor jeder Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Mehr anzeigen
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Mehr anzeigen
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 13.11.2020 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
Mehr anzeigen
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
Mehr anzeigen
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
6) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 208-508055 (2020-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 295 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 035-087338
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 208-508055
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, wird der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Preisen. Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf Anforderung durch Evaluierungsleistungen, Gutachten-, Richtlinien- oder Konzepterstellung. Insbesondere sollen folgende Themenschwerpunkte abgedeckt werden:
— Wegerechte, Mitnutzungs- und Mitverlegungsregelungen sowie Sicherstellungsverpflichtung und ihre Finanzierung, einschließlich zum Anschluss von neuen Mobilfunkstandorten zum weiteren Ausbau von 5G-Netzen,
— Regulatorischer Ordnungsrahmen für die gebäudeinterne Ausstattung mit digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen einschließlich zur Unterstützung funktechnischer Lösungen zum Anschluss von Haushalten im Rahmen von 5G Netzen,
— Regulatorischer Ordnungsrahmen und Umsetzungsfragen hinsichtlich Verlegemethoden, Materialkonzepten, Finanzierung und Vermarktung von passiven Infrastrukturen einschließlich für Mobilfunknetze,
— Verfahrenserleichterungen in Genehmigungsverfahren zum Ausbau von festnetzbasierten und drahtlosen digitalen Infrastrukturen, auch anhand von Beispielen aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland,
— Kooperationsmodelle für den Netzausbau und -betrieb,
— Universaldienst, einschließlich der Gewährleistung eines Rechts auf schnelles Internet,
— Frequenzregulierung und Mobilfunkausbau, inklusive eines Rechtsrahmens für die Rundfunkinfrastruktur der Zukunft, eine effiziente Frequenzallokation sowie die Schließung von Funklöchern,
— Wissenschaftliche Evaluierung von best-practice Projekten der 5x5G Strategie im Hinblick auf ihre generelle Übertragbarkeit auf andere Regionen,
— Verfassungsrechtliche und organisationsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, einschließlich Mobilfunknetzen (z.B. Fragen der Grundversorgung nach Art. 87f GG, des Anschluss- und Benutzungszwangs, des Betriebsaufbaus),
Mehr anzeigen
— Internationale Bezüge im Bereich der digitalen Infrastruktur- Rechtsrahmen, Frequenzpolitik, Regulierung und Netzpolitik,
Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Name: WIK-Consult GmbH
Postanschrift: Rhöndorfer Str. 68
Postort: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 250 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 035-087338 (2021-02-15)