“1) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2)) und IV.2.7) schriftlich oder in Textform an die...”
1) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2)) und IV.2.7) schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten,
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Quelle: OJS 2020/S 058-137770 (2020-03-18)