Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtverwaltung Trier benötigt insgesamt 1200 neue oder gebrauchte Microsoft Office Standard/ProPlus-Lizenzen zum Kauf. Davon mind. 50x ProPlus-Lizenzen.
Es wird ein Volumen-Lizenzkey benötigt.
Da die Stadtverwaltung Trier Office 2016 einsetzen wird können Lizenzen für 2016 und Lizenzen für 2019 mit Downgrade-Recht angeboten werden.
Dem Angebot sind bitte folgende Dokumente beizufügen:
— Referenzliste mit kommunalen Gebietskörperschaften,
— Zertifizierung zum Software Asset Management (SAM) oder vergleichbare Qualifikation einer unabhängigen Prüforganisation,
— Zertifizierung durch Microsoft als anerkannter Händler von neuer und/oder gebrauchter Software*,
— Bestätigung über Lieferung eines Volumen-Lizenzkey,
— Höhe des jährlichen Umsatzes der letzten 3 Jahren, Anzahl der Mitarbeitenden,
— Beleg der Erschöpfung des Verbreitungsrechts* – Sollte ein Angebot über eine Gebrauchtsoftware nach Wertung in die engere Zuschlagswahl gelangen, so wird der öffentliche Auftraggeber den betreffenden Bieter noch vor Zuschlagserteilung auffordern darzulegen, dass sich das Verbreitungsrecht an der angebotenen Software erschöpft hat. Hierzu sind folgende Erklärungen und Unterlagen vorzulegen:
1. Den Namen des Ersterwerbers sowie die Namen aller nachfolgenden Erwerber, („Rechtekette“) unter Offenlegung der zugrundeliegenden Lizenzvertragsnummern,
2. Belege über die Unbrauchbarmachung aller Kopien der Software beim Ersterwerber und aller nachfolgenden Erwerber,
3. Vorlage mindestens der Produktnutzungsrechte zwischen dem Rechtsinhaber und dem Ersterwerber,
4. Bestätigung, dass Verbesserungen und Aktualisierungen von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Vertrag gedeckt sind,
5. Nachweis, dass die Softwarelizenzen in der EU bzw. einem Staat des EWR in Verkehr gebracht, wurden,
6. Erklärung, dass der Bieter im Fall der Bezuschlagung vor Überlassung der Software sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien unbrauchbar macht.
*= Die Zertifizierung durch Microsoft als anerkannter Händler von neuer oder gebrauchter Software oder eine ähnliche Zertifizierung, sowie der Nachweis der Rechtekette im Falle des Angebotes von gebrauchter Software sind keine Eignungskriterien, fallen aber in die Bewertung der abgegebenen Angebote.
Weitere Bedingungen sind im EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A, welcher den Vergabeunterlagen beiliegt, erläutert.