Die Stadt Böblingen plant das Schulzentrum „Stockbrünnele“, bestehend aus der Friedrich Schiller-Realschule und der Theodor-Heuss-Werkrealschule durch einen Neubau auf dem bestehenden Schulgelände zu ersetzen. Hierfür wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgelagerten Planungswettbewerb mit konkreten Lösungsvorschlägen durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 0010/2020
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Böblingen plant das Schulzentrum „Stockbrünnele“, bestehend aus der Friedrich Schiller-Realschule und der Theodor-Heuss-Werkrealschule durch einen...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Böblingen plant das Schulzentrum „Stockbrünnele“, bestehend aus der Friedrich Schiller-Realschule und der Theodor-Heuss-Werkrealschule durch einen Neubau auf dem bestehenden Schulgelände zu ersetzen. Hierfür wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgelagerten Planungswettbewerb mit konkreten Lösungsvorschlägen durchgeführt.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“2Stufiges Verhandlungsverfahren Architektur mit konkreten Lösungsvorschlägen.”
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
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Quelle: OJS 2021/S 005-006414 (2021-01-04)