300088102 Hochschule KL II, Zusammenlegung am Standort, Außenanlage – 20E0452 Sicherung der Felswand – 2. BA

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Kaiserslautern

20E0452 – Sicherung der Felswand – 2. BA
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Es gelten die AGB des Vergabemarktplatzes.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-17.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
Kurze Beschreibung:
“20E0452 – Sicherung der Felswand – 2. BA”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Kaiserslautern
Postanschrift: Rauschenweg 32
Postleitzahl: 67663
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.lbb.rlp.de 🌏
E-Mail: vergabe.kaiserslautern@lbbnet.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rlp.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-391507
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen

“Bei der Öffnung der Angebote dürfen keine Bieter oder bevollmächtigte Personen der Bieter zugegen sein.”
Quelle: OJS 2020/S 162-391507 (2020-08-17)