Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Anfragen der Bieter sind über
www.vegabe-westfalen.de einzureichen und werden auch nur hier beantwortet. Dem Bieter steht dazu im Projektraum der Menüpunkt „Kommunikation“ zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Beantwortung von Bieterfragen besteht im Regelfall nur, sofern diese innerhalb der u.g. „Frist für zusätzliche Informationen“ gestellt worden sind.
Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes Westfalen zu entnehmen.
Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
— Erklärung, ob gegenüber dem Bieter oder gegenüber einer Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, ein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt (Dokument „Eigenerklärung Ausschlussgründe“);
— Erklärung, ob gegenüber dem Bieter oder gegenüber einer Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt (Dokument „Eigenerklärung Ausschlussgründe“);
— Ggf. Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB;
— Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotsformulars);
— Erklärung, ob der Bieter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotsformulars);
— Erklärung, dass dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Nr. 4 des Angebotsformulars);
— Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Nr. 4 des Angebotsformulars);
— Erklärung, ob der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 des Angebotsformulars);
— Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte „Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016 – Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungserklärung einholen (Nr. 10 des Angebotsformulars);
— Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotsformulars);
— Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotsformulars);
— Angaben zu Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung);
— Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist oder Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen
— Ggfs. Nachweis der Gleichwertigkeit von Produkten (sofern gleichwertige Produkte zugelassen wurden);
— Erklärung, dass die in der Leistungsbeschreibung genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden (Nr. 4 des Angebotsformulars);
— Kurzbeschreibung des geplanten Verwertungsverfahrens/ der Anlage;
— Erklärung, ob der Bieter gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtung verstößt (Nr. 4 des Angebotsformulars).
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweise zu den oben genannten Erklärungen.
Sonstige Nachweise und Erklärungen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde bzw. der Sozialversicherungsträger;
— Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen.
Hinweis:
— Präqualifizierte (PQ) Unternehmen können ihre Eignung nachweisen, indem sie im Angebotsschreiben die Nummer angeben, unter der sie in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) oder einer gleichwertigen PQ-Stelle eingetragen sind;
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlagen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
— Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000,00 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister § 150 a Gewerbeordnung - beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Darüber hinaus wird der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 25 000,00 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärungen einen Auszug aus dem Vergaberegister NRW gem. § 8 KorruptionsbG anfordern.
Endtermin für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
10.7.2020, 23.59 Uhr
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDM9ZSJ