3620S12281 – Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland – Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland – Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-06 Auftragsbekanntmachung
2020-06-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sozialforschung
Referenznummer: Z4/AG-R-08313/3620S12281
Kurze Beschreibung:
Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland – Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sozialforschung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl: 38226
Postort: Salzgitter
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfs.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de 📧
Telefon: +49 30-183331523 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=321145 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=321145 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 069-164507
ABl. S-Ausgabe: 69

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2013/51/Euratom im Rahmen der geänderten Trinkwasserverordnung sind Inhaber von Wasserversorgungsanlagen in Abhängigkeit Ihrer Versorgungsgröße verpflichtet, Erstuntersuchungen des Trinkwassers auf Radionuklide natürlichen Ursprungs durchzuführen (TrinkwV Anlage 3a). Aufgrund des vorgegebenen Rahmens für die Erstuntersuchung bei Bestandsanlagen von 4 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung am 26. November 2019, sollten zum jetzigen Zeitpunkt diese Daten den Betreibern und den zuständigen Behörden der Länder vorliegen. Eine bundesweite zentrale Erfassung der Daten ist vom Gesetz nicht vorgesehen, würde es aber ermöglichen, einen umfänglichen räumlichen und zeitlichen Überblick über die Radionuklidgehalte natürlichen Ursprungs im Trinkwasser in Deutschland zu erhalten. Damit könnte der Einfluss auf die Strahlenexposition der Bevölkerung detaillierter bewertet und hieraus erforderlichenfalls Schutzkonzepte abgeleitet werden.
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Aufgabe des Vorhabens ist die vorliegenden Anlage 3a-Daten von den ca. 4 200 öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen abzufragen. Im Mittelpunkt steht die Zusammenführung und Validierung dieser von ca. 15 000 Wasserversorgungsanlagen vorliegenden Daten in einer Datenbank. Im Hinblick auf die weitere Auswertung der Daten durch das BfS ist die Datenbank durch zusätzliche Informationen hinsichtlich der Geologie des Grundwasserleiters, zur Herkunft des genutzten Trinkwassers, zur Wasseraufbereitung im Wasserwerk und zu den zeitgleich zu Anlage 3a-Daten erhobenen chemischen Parametern (TrinkwV Anlage 2, Anlage 3 Teil I) zu ergänzen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen in Form von Referenz- und Veröffentlichungslisten nachzuweisen:
— Erfahrung bei der Messung und/oder Bewertung von Daten, die im Rahmen der Trinkwasserverordnung erhoben werden (Anlage 2, Anlage 3 Teil I, Anlage 3a);
— Management von komplexen Datensätzen mit mehr als 1 000 Einträgen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie Beinhaltet u. a. die Regelungen:
— Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen;
— Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt;
— Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters Grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE152353730
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=321145 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
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Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 069-164507 (2020-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 368 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 124-304520
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 069-164507
ABl. S-Ausgabe: 124

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität – Erfüllung der inhaltlichen Ziele der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit – Eignung der Methoden zur Erreichung der Ziele der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-17 📅
Name: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 368 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 124-304520 (2020-06-26)