Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 3D Drucker FGF / Großformat
2020/06-50109
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“1 Stück 3D-Drucker FGF / Großformat (min. 1 000 x 1 000 x 1 000 mm) mit 3 Extrudern.”
1️⃣
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Kantstraße 55
14513 Teltow
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Institut Biointerface Engineering am Standort Teltow soll ein 3D-Drucker FGF / Großformat beschafft werden zur Herstellung von Funktionsmodellen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Institut Biointerface Engineering am Standort Teltow soll ein 3D-Drucker FGF / Großformat beschafft werden zur Herstellung von Funktionsmodellen und Device-Prototypen verschiedenster Materialien im 1:1 Maßstab für die Forschung multifunktionaler, polymerbasierter Biomaterialien für Anwendungen in der Regenerativen Medizin.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-04
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-04
13:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY6B
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2020/S 125-305649 (2020-06-29)
Ergänzende Angaben (2020-07-17)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 125-305649
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Ort des zu ändernden Textes: Erfüllungsort
Alter Wert
Text: NUTS-Code DEF06
Neuer Wert
Text: NUTS-Code DE40E
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Neuer Wert
Text:
“Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2017 - 2019: Gesamtumsatz und Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart in EUR (o. MwSt.), Eigenerklärung...”
Text
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2017 - 2019: Gesamtumsatz und Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart in EUR (o. MwSt.), Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflicht- /Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen, Sach- und Vermögensschäden, ein Nachweis kann auf gesondertes Verlangen angefordert werden, gem. Dokument „10090824 Eignungsformblatt.pdf“.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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Neuer Wert
Text:
“Angabe von 3 Referenzen, durchschnittliche Anzahl des beschäftigten Personals in den Jahren 2018 und 2019 gem. Dokument „10090824 Eignungsformblatt.pdf“.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.2)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
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Neuer Wert
Text:
“Zutreffendes ankreuzen:
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
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Text:
“1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich....”
Text
1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens HZG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 27.7.2020 über die Vergabeplattform gestellt werden. HZG behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass HZG keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) HZG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
5) Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. HZG seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
6) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist;
7) Ist das Hochladen von Dokumenten über das Bietertool nicht möglich, liegt dies meist an der unternehmenseigenen Firewall. Wir empfehlen, rechtzeitig probeweise Dokumente hochzuladen; diese können problemlos wieder zurückgezogen werden. Bei Problemen stimmen Sie sich bitte über die Rechteadministration mit Ihrer IT-Abteilung ab. Erfahrungsgemäß ist das Hochladen von einem Rechner außerhalb des Firmennetzwerks problemlos möglich.
8) Das Angebot kann in deutscher oder englischer Sprache abgegeben werden. Für die Vertragsdokumente ist die deutsche Sprache maßgeblich. Es gilt deutsches Recht.
CXU1YYDYY6B
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
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Text:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Text
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
“Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bitten die späte Benachrichtigung zu entschuldigen, die auf einen Softwarefehler im unsererseits verwendeten...”
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bitten die späte Benachrichtigung zu entschuldigen, die auf einen Softwarefehler im unsererseits verwendeten Vergabemanagementsystem zurückzuführen ist. Die Übermittlung erfolgte automatisch am 1.7.2020 an den Marktplatz Brandenburg und Bund.de, nicht jedoch an TED.
Mit freundlichen Grüßen
Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Zentrum für Material- und Küstenforschung
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Quelle: OJS 2020/S 139-342161 (2020-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 323 550 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 125-305649
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe BLB Industries Ab
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BLB Industries Ab
Postanschrift: Vitarorsvagen 6
Postort: Varnamo
Postleitzahl: 331 53
Land: Schweden 🇸🇪
Telefon: +46 370305846📞
E-Mail: stefan.ek@blbindustries.se📧
Region: Jönköpings län 🏙️
URL: http://blbindustries.se🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 330 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 323 550 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY5B
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 193-466101 (2020-09-30)