3D Drucker FGF / Großformat

Helmholtz-Zentrum Geesthacht

1 Stück 3D-Drucker FGF / Großformat (min. 1 000 x 1 000 x 1 000 mm) mit 3 Extrudern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-29 Auftragsbekanntmachung
2020-07-17 Ergänzende Angaben
2020-09-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
Referenznummer: 2020/06-50109
Kurze Beschreibung:
1 Stück 3D-Drucker FGF / Großformat (min. 1 000 x 1 000 x 1 000 mm) mit 3 Extrudern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Herzogtum Lauenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Postleitzahl: 21502
Postort: Geesthacht
Kontakt
Internetadresse: https://www.hzg.de 🌏
E-Mail: einkauf@hzg.de 📧
Telefon: +49 4152870 📞
Fax: +49 415287-1750 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXU1YYDYY6B/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXU1YYDYY6B 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-01 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 125-305649
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Keine Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY6B

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Institut Biointerface Engineering am Standort Teltow soll ein 3D-Drucker FGF / Großformat beschafft werden zur Herstellung von Funktionsmodellen und Device-Prototypen verschiedenster Materialien im 1:1 Maßstab für die Forschung multifunktionaler, polymerbasierter Biomaterialien für Anwendungen in der Regenerativen Medizin.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Kantstraße 55
14513 Teltow

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungseinrichtung
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXU1YYDYY6B/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY6B

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2020/S 125-305649 (2020-06-29)
Ergänzende Angaben (2020-07-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 139-342161
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 125-305649
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren, Wir bitten die späte Benachrichtigung zu entschuldigen, die auf einen Softwarefehler im unsererseits verwendeten Vergabemanagementsystem zurückzuführen ist. Die Übermittlung erfolgte automatisch am 1.7.2020 an den Marktplatz Brandenburg und Bund.de, nicht jedoch an TED. Mit freundlichen Grüßen Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung
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Quelle: OJS 2020/S 139-342161 (2020-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 323 550 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 193-466101
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY5B

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Name: BLB Industries Ab
Postanschrift: Vitarorsvagen 6
Postort: Varnamo
Postleitzahl: 331 53
Land: Schweden 🇸🇪
Telefon: +46 370305846 📞
E-Mail: stefan.ek@blbindustries.se 📧
Land: Jönköpings län 🏙️
Internetadresse: http://blbindustries.se 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 323 550 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 193-466101 (2020-09-30)