Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Höcker Project Managers GmbH
2. Obermeyer Planen + Beraten GmbH
3. Möhler&Partner Ingenieure AG
4. PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH
5. Boley Geotechnik GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
Vorgesehenen Projektleiter
Vorgesehenen Projektkoordinator
Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektleiter:
1. Abschluss: Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (oder vergleichbar) mit Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung,
2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Planungsingenieur in Schieneninfrastrukturprojekten,
3. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter in Schieneninfrastrukturprojekten,
Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er/sie als Projektleiter tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projekt der Schieneninfrastruktur (mind. zweigleisige elektrifizierte Aus-/Neubaustrecke mit Ingenieurbauwerken und Technischer Streckenausrüstung) mit einem Projektvolumen > 50 Mio. EUR, bei dem Architekten-/Ingenieurleistungen mindestens in der Lph 1/2 „Grundlagenermittlung u. Vorentwurfsplanung“ oder in der Lph 3/4 „Entwurfs- und Genehmigungsplanung“ gemäß HOAI erbracht wurden.
2. Projekt beinhaltet mindestens 3 der nachfolgenden Gewerke: Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen und 50Hz-Anlagen.
3. Diejenigen der in Ziffer 2 genannten Gewerke, die in einem Referenzprojekt nicht enthalten sind, müssen entweder durch das zweite Referenzprojekt des Projektleiters oder durch das Referenzprojekt des Planungskoordinators ausgeglichen werden.
Qualifikationsanforderung vorgesehener Planungskoordinator:
1. Abschluss: Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (oder vergleichbar) mit Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Elektrotechnik oder Fernmelde-/Kommunikationstechnik oder vergleichbare Fachrichtung
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Planungsingenieur in Schieneninfrastrukturprojekten
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in der er/sie als Planungsingenieur tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projekt der Schieneninfrastruktur mit einem Projektvolumen > 20 Mio. EUR, bei dem Architekten-/Ingenieurleistungen mindestens in der Lph 1/2 „Grundlagenermittlung u. Vorentwurfsplanung“ oder in der Lph 3/4 „Entwurfs- und Genehmigungsplanung“ gemäß HOAI erbracht wurden.
2. Projekt im innerstädtischen Bereich (beengte Platzverhältnisse, hohes öffentliches Interesse, unterschiedliche Interessenlagen der Projektbeteiligten).
3. Projekt beinhaltet mindestens 3 der nachfolgenden Gewerke: Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen und 50Hz-Anlagen.
4. Diejenigen der in Ziffer 3 genannten Gewerke, die in dem Referenzprojekt nicht enthalten sind, müssen durch die Referenzprojekte des Projektleiters ausgeglichen werden.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.