Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausbaukonzept Wichtung 30 %
Weitere Erläuterung:
Angesichts der Verkehrsfunktion der B 10 ist für den Auftraggeber zur Minimierung der betrieblichen Beeinträchtigungen, eine möglichst kurze Gesamtbauzeit der baulichen Maßnahme von wesentlicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund soll der Bieter ein mögliches Konzept für den späteren Bauablauf erläutern. Es ist in diesem Zusammenhang nachvollziehbar und plausibel darzulegen, wie der Ausbau der B 10 im besagten Streckenbereich erfolgen muss, um eine möglichst kurze und auch insgesamt wirtschaftliche Ausführung gewährleisten zu können.
Die Überlegungen des Bieters sollen auf Grundlage der vorhandenen örtlichen Zwangspunkte (Brücken, Bahnlinie, PWC-Anlage) und der verkehrlichen Gegebenheiten zu erfolgen. Der Auftraggeber stellt den Bietern in der Anlage zur „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ zusätzlich entsprechende Bestandsdaten der B 10 sowie Angaben zur Verkehrsbelastung bzw. -zusammensetzung zur Verfügung.
Der Bieter hat in geeigneter schematischer Darstellung zunächst die jeweils sinnvolle neue Achslage der 4-streifigen B 10 darzulegen und ausgehend davon, die einzelnen erforderlichen Bauphasen, einschließ-lich der entsprechenden behelfsmäßigen Verkehrsführung zu erläutern (schematische Darstellung). Notwendige Maßnahmen der Verkehrssicherung sowie erforderliche provisorische Baumaßnahmen (Anbauten, behelfsmäßige Überfahrten usw.) sind ebenfalls darzustellen.
Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Verkehrsbedeutung permanent eine Fahrspur pro Richtung auf-recht zu erhalten. Eine Vollsperrung des Ausbauabschnitts und Umleitung des Durchgangsverkehrs auf das umliegende Streckennetz, auch kurzzeitig, ist ausdrücklich nicht in Betracht zu ziehen. Eine Nicht-beachtung dieses Hinweises führt automatisch zu einer Punktevergabe von 0 Punkten für dieses Krite-rium
Für die einzelnen Bauphasen sind jeweils in überschläglicher Weise die Kosten für die Verkehrssiche-rung bzw. für die provisorischen baulichen Maßnahmen zu ermitteln und zusammen mit der zu erwar-tenden Bauzeit pro Einzelabschnitt entsprechend darzulegen. Am Ende ist die Summe für die Bauzeit und die ablaufbedingten Kosten aller einzelnen Bauabschnitte zu bilden.
Die auf diese Weise ermittelte Gesamtbauzeit sowie die Gesamtkosten werden vom Auftraggeber wie folgt bewertet:
— Bauablaufbedingte Gesamtkosten Teil-Gewichtung: 40 %;
— die geringsten bauablaufbedingten Gesamtkosten werden mit 5 Punkten bewertet;
— die zweitgeringsten bauablaufbedingten Gesamtkosten werden mit 4 Punkten bewertet;
— die drittgeringsten bauablaufbedingten Gesamtkosten werden mit 3 Punkten bewertet;
— die viertgeringsten bauablaufbedingten Gesamtkosten werden mit 2 Punkten bewertet;
— die fünftgeringsten bauablaufbedingten Gesamtkosten werden mit 1 Punkt bewertet.
Die nach dieser Reihung erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 0,40 (40 %) multipliziert.
— Gesamtbauzeit Teil-Gewichtung: 60 %;
— die geringste Gesamtbauzeit wird mit 5 Punkten bewertet;
— die zweitgeringste Gesamtbauzeit wird mit 4 Punkten bewertet;
— die drittgeringste Gesamtbauzeit wird mit 3 Punkten bewertet;
— die viertgeringste Gesamtbauzeit wird mit 2 Punkten bewertet;
— die fünftgeringste Gesamtbauzeit wird mit 1 Punkt bewertet.
Die nach dieser Reihung erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 0,60 (60 %) multipliziert.
Die innerhalb der beiden Teilkriterien (bauablaufbedingte Gesamtkosten/Gesamtbauzeit) erzielten Punkte werden aufsummiert und anschließend gemäß der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 3 (Aus-baukonzept) mit dem Faktor 0,3 (30 %) multipliziert.
Qualifikation und Erfahrung Wichtung 20 %
Weitere Erläuterung:
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Als maßgebende Personen werden Mitglieder des Projektteams (inkl. der Vertretung des Projektleiters [max. eine Person]) verstanden. Entsprechend ist eine verbindliche Liste des Projektteams mit der An-gabe der Position im Unternehmen und der Dauer der Berufserfahrung sowie Fortbildungsnachweise der maßgebenden Personen mit Vorlage des Angebotes abzugeben.
Für die Bewertung werden maximal 5 am Projekt tätige Personen berücksichtigt, dabei muss jeweils eine an der Ausführung beteiligte Person für die Verkehrsanlagen und die Landespflege angegeben werden.
Für die Mitglieder des Projektteams, die einen der folgenden akademischen Grade nachweisen können: Dipl.-Ing/M.Sc./M.Eng./Dipl.-Ing (FH)/B.Sc./B.Eng. oder gleichwertig, ist eine Kopie des Ab-schlusses (Diplomurkunde oder vergleichbar) sowie eine Kopie der wahrgenommen Fortbildungsmaß-nahmen (hierunter sind solche Maßnahmen zu verstehen, für die von den jew. Ingenieurkammern oder vergleichbar Fortbildungspunkte anerkannt werden) beizulegen. Gewertet werden maximal 5 Perso-nen (Formblatt „L16.2 Formblatt-Leistungsfaehigkeit_Technische Fachkräfte“ ist parallel auszufüllen.
Berufserfahrung nach bestandenem Dipl.-Ing.-/M.Sc.-/M.-Eng.-/Dipl.-Ing (FH)-/B.Sc.-/B.-Eng.-Abschlusses oder gleichwertigem Abschluss:
— 0 bis 3 Jahre = 1 Punkt;
— mehr als 3 bis 10 Jahre = 2 Punkte;
— mehr als 10 Jahre = 3 Punkte.
Fortbildungsmaßnahmen während der Berufszeit:
— keine Maßnahme = 0 Punkte;
— ein bis 3 Maßnahmen = 0,5 Punkte;
— mehr als 3 Maßnahmen = 1 Punkt.
Die erreichten Punkte aus Berufserfahrung und Fortbildungsmaßnahmen werden addiert und eine einfa-che Rangfolge gebildet.
Die Bewerber erhalten folgende Punktzahlen:
— Bewerber mit den höchsten Punkten: 5 Punkte;
— Bewerber mit den zweithöchsten Punkten: 4 Punkte;
— Bewerber mit den dritthöchsten Punkten: 3 Punkte;
— Bewerber mit den vierthöchsten Punkten: 2 Punkte;
— Bewerber mit den fünfthöchsten und wenigsten Punkten: 1 Punkt.
Die so erreichten Punkte werden entsprechend der Bedeutung dieses Kriteriums mit dem Faktor 0,20 (20 %) multipliziert.
Weitere Erläuterungen siehe hierzu Nr. 6 der „EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe“.