4-streifiger Ausbau der B10

LBM Kaiserslautern

Planung der Verkehrsanlage (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung) und Erbringung der landschaftsplanerischen Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: A32.-20-0013- Hauenstein-Wilgartswiesen
Kurze Beschreibung:
Planung der Verkehrsanlage (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung) und Erbringung der landschaftsplanerischen Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LBM Kaiserslautern
Postanschrift: Morlauterer Str. 20
Postleitzahl: 67657
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: https://lbm.rlp.de 🌏
E-Mail: lbm@lbm-kaiserslautern.rlp.de 📧
Telefon: +49 63136310 📞
Fax: +49 6313631225 📠
URL der Dokumente: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYRY4A4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYRY4A4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 199-482484
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Bieteranfragen werden ebenfalls ausschließlich elektronisch im Projektraum behandelt. Bitte beachten Sie die fristen für die Beantwortung von Fragen. Bekanntmachungs-ID: CXS2YYRY4A4
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Objektplanung – Verkehrsanlagen (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung);
— Landschaftsplanung – Landschaftspflegerischer Begleitplan mit besonderen Leistungen.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LBM Kaiserslautern
Morlauterer Str. 20
67657 Kaiserslautern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ ist ausgefüllt mit dem Angebot bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ ist ausgefüllt mit dem Angebot bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausbaukonzept Wichtung 30 %
Weitere Erläuterung:
Angesichts der Verkehrsfunktion der B 10 ist für den Auftraggeber zur Minimierung der betrieblichen Beeinträchtigungen, eine möglichst kurze Gesamtbauzeit der baulichen Maßnahme von wesentlicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund soll der Bieter ein mögliches Konzept für den späteren Bauablauf erläutern. Es ist in diesem Zusammenhang nachvollziehbar und plausibel darzulegen, wie der Ausbau der B 10 im besagten Streckenbereich erfolgen muss, um eine möglichst kurze und auch insgesamt wirtschaftliche Ausführung gewährleisten zu können.
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Die Überlegungen des Bieters sollen auf Grundlage der vorhandenen örtlichen Zwangspunkte (Brücken, Bahnlinie, PWC-Anlage) und der verkehrlichen Gegebenheiten zu erfolgen. Der Auftraggeber stellt den Bietern in der Anlage zur „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ zusätzlich entsprechende Bestandsdaten der B 10 sowie Angaben zur Verkehrsbelastung bzw. -zusammensetzung zur Verfügung.
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Der Bieter hat in geeigneter schematischer Darstellung zunächst die jeweils sinnvolle neue Achslage der 4-streifigen B 10 darzulegen und ausgehend davon, die einzelnen erforderlichen Bauphasen, einschließ-lich der entsprechenden behelfsmäßigen Verkehrsführung zu erläutern (schematische Darstellung). Notwendige Maßnahmen der Verkehrssicherung sowie erforderliche provisorische Baumaßnahmen (Anbauten, behelfsmäßige Überfahrten usw.) sind ebenfalls darzustellen.
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Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Verkehrsbedeutung permanent eine Fahrspur pro Richtung auf-recht zu erhalten. Eine Vollsperrung des Ausbauabschnitts und Umleitung des Durchgangsverkehrs auf das umliegende Streckennetz, auch kurzzeitig, ist ausdrücklich nicht in Betracht zu ziehen. Eine Nicht-beachtung dieses Hinweises führt automatisch zu einer Punktevergabe von 0 Punkten für dieses Krite-rium
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Für die einzelnen Bauphasen sind jeweils in überschläglicher Weise die Kosten für die Verkehrssiche-rung bzw. für die provisorischen baulichen Maßnahmen zu ermitteln und zusammen mit der zu erwar-tenden Bauzeit pro Einzelabschnitt entsprechend darzulegen. Am Ende ist die Summe für die Bauzeit und die ablaufbedingten Kosten aller einzelnen Bauabschnitte zu bilden.
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Die auf diese Weise ermittelte Gesamtbauzeit sowie die Gesamtkosten werden vom Auftraggeber wie folgt bewertet:
— Bauablaufbedingte Gesamtkosten Teil-Gewichtung: 40 %;
— die geringsten bauablaufbedingten Gesamtkosten werden mit 5 Punkten bewertet;
— die zweitgeringsten bauablaufbedingten Gesamtkosten werden mit 4 Punkten bewertet;
— die drittgeringsten bauablaufbedingten Gesamtkosten werden mit 3 Punkten bewertet;
— die viertgeringsten bauablaufbedingten Gesamtkosten werden mit 2 Punkten bewertet;
— die fünftgeringsten bauablaufbedingten Gesamtkosten werden mit 1 Punkt bewertet.
Die nach dieser Reihung erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 0,40 (40 %) multipliziert.
— Gesamtbauzeit Teil-Gewichtung: 60 %;
— die geringste Gesamtbauzeit wird mit 5 Punkten bewertet;
— die zweitgeringste Gesamtbauzeit wird mit 4 Punkten bewertet;
— die drittgeringste Gesamtbauzeit wird mit 3 Punkten bewertet;
— die viertgeringste Gesamtbauzeit wird mit 2 Punkten bewertet;
— die fünftgeringste Gesamtbauzeit wird mit 1 Punkt bewertet.
Die nach dieser Reihung erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 0,60 (60 %) multipliziert.
Die innerhalb der beiden Teilkriterien (bauablaufbedingte Gesamtkosten/Gesamtbauzeit) erzielten Punkte werden aufsummiert und anschließend gemäß der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 3 (Aus-baukonzept) mit dem Faktor 0,3 (30 %) multipliziert.
Qualifikation und Erfahrung Wichtung 20 %
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Als maßgebende Personen werden Mitglieder des Projektteams (inkl. der Vertretung des Projektleiters [max. eine Person]) verstanden. Entsprechend ist eine verbindliche Liste des Projektteams mit der An-gabe der Position im Unternehmen und der Dauer der Berufserfahrung sowie Fortbildungsnachweise der maßgebenden Personen mit Vorlage des Angebotes abzugeben.
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Für die Bewertung werden maximal 5 am Projekt tätige Personen berücksichtigt, dabei muss jeweils eine an der Ausführung beteiligte Person für die Verkehrsanlagen und die Landespflege angegeben werden.
Für die Mitglieder des Projektteams, die einen der folgenden akademischen Grade nachweisen können: Dipl.-Ing/M.Sc./M.Eng./Dipl.-Ing (FH)/B.Sc./B.Eng. oder gleichwertig, ist eine Kopie des Ab-schlusses (Diplomurkunde oder vergleichbar) sowie eine Kopie der wahrgenommen Fortbildungsmaß-nahmen (hierunter sind solche Maßnahmen zu verstehen, für die von den jew. Ingenieurkammern oder vergleichbar Fortbildungspunkte anerkannt werden) beizulegen. Gewertet werden maximal 5 Perso-nen (Formblatt „L16.2 Formblatt-Leistungsfaehigkeit_Technische Fachkräfte“ ist parallel auszufüllen.
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Berufserfahrung nach bestandenem Dipl.-Ing.-/M.Sc.-/M.-Eng.-/Dipl.-Ing (FH)-/B.Sc.-/B.-Eng.-Abschlusses oder gleichwertigem Abschluss:
— 0 bis 3 Jahre = 1 Punkt;
— mehr als 3 bis 10 Jahre = 2 Punkte;
— mehr als 10 Jahre = 3 Punkte.
Fortbildungsmaßnahmen während der Berufszeit:
— keine Maßnahme = 0 Punkte;
— ein bis 3 Maßnahmen = 0,5 Punkte;
— mehr als 3 Maßnahmen = 1 Punkt.
Die erreichten Punkte aus Berufserfahrung und Fortbildungsmaßnahmen werden addiert und eine einfa-che Rangfolge gebildet.
Die Bewerber erhalten folgende Punktzahlen:
— Bewerber mit den höchsten Punkten: 5 Punkte;
— Bewerber mit den zweithöchsten Punkten: 4 Punkte;
— Bewerber mit den dritthöchsten Punkten: 3 Punkte;
— Bewerber mit den vierthöchsten Punkten: 2 Punkte;
— Bewerber mit den fünfthöchsten und wenigsten Punkten: 1 Punkt.
Die so erreichten Punkte werden entsprechend der Bedeutung dieses Kriteriums mit dem Faktor 0,20 (20 %) multipliziert.
Weitere Erläuterungen siehe hierzu Nr. 6 der „EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe“.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §75 VgV i.v. ArchG und IngKaG

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYRY4A4/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Bieteranfragen werden ebenfalls ausschließlich elektronisch im Projektraum behandelt. Bitte beachten Sie die fristen für die Beantwortung von Fragen.
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Bekanntmachungs-ID: CXS2YYRY4A4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: LBM Kaiserslautern
Postanschrift: Morlauterer Str. 20
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 63136310 📞
E-Mail: lbm@lbm-kaiserslautern.rlp.de 📧
Fax: +49 6313631225 📠
Internetadresse: https://lbm.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des §160 Abs. (3) Nr. 4 (15 Tage) wird hingewiesen:
„Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag“
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 199-482484 (2020-10-08)