Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A),
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/ Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, 2017-2019, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
a) Mindeststandard: Mindestumsatz in Höhe von: 150 000,00 EUR durchschnittlich (gemittelt) in jedem Geschäftsjahr,
b) präqualifizierte Bieter/ Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/ Nachweise vorzulegen.
Hinweise zu Ziff. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/ Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/ Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
b) Wenn der Bieter/ Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/ Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2
c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren durchschnittlich (gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen.
Bitte auch Hinweise unter „VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
3. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/ oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.