Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Auftragsspezifischen Nachweise, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
— Konstruktive Bauten:
Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING)
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
— Das einzusetzende Scheißpersonal muss folgende Qualifikation vorweisen:
—— DIN EN ISO 9606-1:2013 111 BW W01 B t10 PE ss nb;
—— DIN EN ISO 9606-1:2013 111 BW W01 B t10 PF ss nb;
—— DIN EN ISO 9606-1:2013 111 BW W01 B t10 PD.
— Der Bieter hat Erfahrungen mit schweißtechnischen Instandsetzungen von Stahlbrücken aus Baustahl St 52 aus den Baujahren 1960-1970 nachzuweisen.
— Der Bieter muss Erfahrungen für Schweißarbeiten unter Verkehr nachweisen.
— Das einzusetzende Prüfpersonal muss folgende Qualifizierung vorweisen:
—— für VT-Prüfungen: DIN EN ISO 9712, Stufe 2;
—— für MT-Prüfungen: DIN EN ISO 9712, Stufe 2;
—— für UT-Prüfungen: DIN EN ISO 9712, Stufe 2.
— Bieter verfügt über Schweißfachingenieur (Abschluss Internationaler Schweißfachingenieur DVS-IIW 1170.);
— Anforderungen gem. ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 1, 4. „Schweißverbindungen“ (Schweißerprüfungen (DIN EN 287-1)) und die Bediener eine Bedienprüfung nach DIN EN 1418);
— Schadensbewertung durch Ingenieurbüro mit Prüfingenieur für Metallbau (Stahlbau), Schweißfachingenieur (Abschluss Internationaler Schweißfachingenieur DVS-IIW 1170), Bauwerksprüfer (Qualifikationsnachweis durch VFIB).
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.