Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 5-Achsen-CNC-Bearbeitungszentrum
MPE 06/2020
Produkte/Dienstleistungen: Fräsmaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“5-Achsen-CNC-Bearbeitungszentrum mit integriertem Schwenkrundtisch, Details
Siehe Vergabeunterlage.”
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik
Giessenbachstraße
85748 Garching
DEUTSCHLAND”
Beschreibung der Beschaffung:
“5-Achsen CNC-Bearbeitungszentrum mit Schwenkrundtisch, Werkzeugwechsler, Werkzeugmagazin, innerer Kühlmittelstoffzufuhr und Späneförderer. Eignung für die...”
Beschreibung der Beschaffung
5-Achsen CNC-Bearbeitungszentrum mit Schwenkrundtisch, Werkzeugwechsler, Werkzeugmagazin, innerer Kühlmittelstoffzufuhr und Späneförderer. Eignung für die 5-Achsen-Simultanbearbeitung zur Fertigung von hochpräzisen und komplexen Bauteilen aus Metall- und Kunststoffwerkstoffen für die Einzelteilefertigung bis hin zur Kleinserie. (Bereich Luft- und Raumfahrt).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angebot des Bieters inkl. Aufstellplan ausgefüllter Fragebogen zur Leistungsbeschreibung vom Auftraggeber bestätigte Teilnahmebescheinigung am...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angebot des Bieters inkl. Aufstellplan ausgefüllter Fragebogen zur Leistungsbeschreibung vom Auftraggeber bestätigte Teilnahmebescheinigung am Besichtigungstermin Eigenerklärung zum Angebot.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-03
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 208-507015 (2020-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Giessenbachstrasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“5-Achsen-CNC-Bearbeitungszentrum mit integriertem Schwenkrundtisch, Details
Siehe Vergabeunterlage”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik
Giessenbachstrasse
85748 Garching
DEUTSCHLAND”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 208-507015
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: 5-Achsen-CNC-Bearbeitungszentrum
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HPV Hermle Vertriebs GmbH
Postanschrift: Industriestraße 8-12
Postort: Gosheim
Postleitzahl: 78559
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Tuttlingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 251-629419 (2020-12-22)