Beschreibung der Beschaffung
1. Zielsetzung:
Der Leistungserbringer sollte eingeschaltet werden, wenn eine arbeitsmedizinische oder psychologische Begutachtung notwendig ist.
Arbeitsmedizinische Begutachtungen:
Dies kann aufgrund gesundheitlicher Störungen erfolgen, oder wenn die gesundheitliche Eignung für eine berufliche Qualifizierung, wie z.B. Führerschein-Erwerb LKW oder Bus, geklärt werden muss.
Psychologische Begutachtungen:
Umfassende Eignungsbeurteilung im Zusammenhang mit Qualifizierungsmaßnahmen/
Umschulungen. Beurteilt werden vorrangig die intellektuellen Fähigkeiten und die schulischen Kenntnisse, die für eine Qualifizierung/Umschulung von Bedeutung sind.
Abgrenzung zum Gesundheitsamt:
Das Gesundheitsamt (Amt 53) ist ausschließlich für die Prüfung der Erwerbsfähigkeit
(Einschaltung nur durch die Leistungssachbearbeitung im Kommunalen Jobcenter) sowie Rötelimpfung und Hygienebelehrung (Einschaltung durch Fallmanagement im Kommunalen Jobcenter) zuständig.
2. Zielgruppe:
Das Fallmanagement im Kommunalen Jobcenter stellt die Notwendigkeit einer medizinischen Begutachtung fest und vereinbart im Beisein der/des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) telefonisch einen Untersuchungstermin.
3. Rahmenbedingungen
3.1. Dauer der Dienstleistung
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von maximal 48 Monaten.
Die Vereinbarung beginnt am 1.1.2021 und endet am 31.12.2024.
Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten automatisch
Um jeweils 12 Monate (bis zum Erreichen der Höchstvertragslaufzeit von 48 Monaten),
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer mit einer Frist von 6 Monaten den Vertrag nicht vorher kündigen.
Für die Begutachtungen sind keine urlaubsfreien Tage vorgesehen.
Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen durchgehend an.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
3.2. Anzahl der Gutachten
Es wird eine Mindestanzahl von 1 000 Gutachten jährlich vereinbart.
Diese Zahl kann auf bis zu 1 600 Gutachten jährlich steigen.
3.3. Zuweisungen/Durchführung durch den Auftragnehmer
Die Gutachtenaufträge erfolgen schriftlich durch das Fallmanagement des Kommunalen Jobcenters und sollen möglichst zeitnah durch den Auftragnehmer bearbeitet werden.
Der Auftragnehmer stellt eine sachgerechte, die Rechte und Interessen der Betroffenen wahrende Aufgabendurchführung sicher (§ 97 SGB X).
3.4 Ort
Die zur Leistungserbringung genutzten Räumlichkeiten müssen sich im Stadtgebiet der Landehauptstadt Wiesbaden befinden, über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein.